[Sammelthread] Was ging dir heute auf den Keks? (Zusätzliche Threadregeln in Post 1 aktualisiert.)

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Kann man eigentlich bei allen Modellen aus diesem Jahrtausend wechseln. Hab zumindest schon seit Jahren nix mehr gesehen, wo man das nicht könnte.
Mein Liebherr, letztes Jahr gekauft, kann das nicht. Aber dafür verbraucht er viel zu wenig Strom. :fresse:
 
Hab gelesen dass man bei den Kühlgefrierkombination die Temperaturen wohl separat steuern kann. Brauch ich das? Keine Ahnung
Nicht alle Kombis haben getrennte Regelungen. Zumindest der gorenje in meiner Küche hat nur 1 Regler/Kompressor. Daher muss zum Abtauen alles abgestellt werden und ich kann das TK-zeug solange nicht im extra tierfer gedrehten Kühlteil bunkern. 2 Regler erhöhen halt vermutlich auch den Stromverbrauch da ja 2 getrennte Kühlkreise nowendig sind.
Aber das ist auch der einzige mir einfallende Grund für die 2 Regler Schränke.
 
Was bestellt und bei Recherche nach dem Shop herausgefunden, dass es das Produkt für mehr als die Hälfte bei Aliexpress gibt.

Und jetzt bombadiert mich Facebook/Instagram mich Werbung zu ähnlichen Produkten.
 
Alle zusammen, immer abends gehört und mit meinen Eltern auf Autofahrten. Auch die Bücher habe ich verschlungen. Mit den ??? oder fünf Freunden konnte ich hingegen nie was anfangen.

Ich hab heute noch Kassetten und Bücher von denen. Aber wirklich gehaltvoll waren die Geschichten nie. Da war selbst die schlechteste ??? Gold gegen.
 
TKKG ist so seit Folge 120 (?) bedeutend besser geworden. Tim verprügelt nicht mehr gleich jeden, Willi nervt nicht mehr so sehr mit der Schokolade und Gabi ist auch nicht mehr das "dumme Entlein". Das selbe gilt auch für Ann aus den fünf Freunden, die würden später auch besser.

Was wir hören:
Die drei Fragezeichen (inkl. Die Dr3i)
Lady Bedfort (ab Folge 80 (?) nicht mehr gut)
Fünf Freunde
TKKG
Harry Potter
Point Whitmark
Prof. Dr. Dr. Dr. Van Dusen
Sherlock Holmes
Offenbarung 23
Pater Brown
 
Ich würde ja einen Ausbilder, aus meiner Qualifizierung empfehlen. Da dauert es keine 10 Sekunden und man ist im Tiefschlaf:fresse:
 
Und schon wieder hat ein Raser jemanden angefahren und getötet, weil man ja unbedingt vor der Polizei fliehen muss.
 
Und schon wieder hat ein Raser jemanden angefahren und getötet, weil man ja unbedingt vor der Polizei fliehen muss.

In dem Fall dürfte die Staatsanwaltschaft mit mit einem Mordvorwurf durchkommen, der Typ hat es ja billigend in Kauf genommen, jemanden zu verletzen und zu töten, als er vor der Polizei abgehauen ist.
Die Frage ist nur, warum macht man das? Also das vor der Polizei abhauen, das hat dich keinen Sinn. Über das Kennzeichen (außer es ist geklaut oder gefälscht), ist man doch eh zu ermitteln.
 
Hoffentlich, gab ja schon solche und solche Entscheidungen vor Gericht.

Aber davon ab sollte der Führerschein lebenslang entzogen werden.
Dieser Raser der in Stuttgart 2 Leute getötet hat muss 5 Jahre hinter Gitter, aber den Führerschein muss er nur für 4 Jahre abgeben. Ein Witz.
 
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Der "Was-Dir-heute-auf-den-Keks-ging"-Thread

Hoffentlich, gab ja schon solche und solche Entscheidungen vor Gericht.

Aber davon ab sollte der Führerschein lebenslang entzogen werden.
Dieser Raser der in Stuttgart 2 Leute getötet hat muss 5 Jahre hinter Gitter, aber den Führerschein muss er nur für 4 Jahre abgeben. Ein Witz.

Bei der Pfeife aus Stuttgart, lief es doch afaik auf 5 Jahre Jugendstrafe zur Bewährung raus. Oder vertu ich mich da jetzt?

â–· POL-E: Essen/ Moers: Moerser PKW-Fahrer entzieht sich der Polizeikontrolle- ... | Presseportal
Und direkt die nächsten deppen, so manchmal denke ich GTA ist Realität geworden.
 
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In dem Fall dürfte die Staatsanwaltschaft mit mit einem Mordvorwurf durchkommen, der Typ hat es ja billigend in Kauf genommen, jemanden zu verletzen und zu töten, als er vor der Polizei abgehauen ist.
Das wäre dann afaik auch "nur" eine (grob) fahrlässige Tötung. Mord setzt eine Tötungsabsicht vorraus, muss also geplant, oder Ziel der Handlung gewesen sein und das ist es bei sowas idR nicht.

Ich würde mal vermuten, die meisten die vor der Polizei abhauen, tun das eher als Panikreaktion und/oder Drogeneinfluss. Die die dennoch "bewusst" abhauen, haben wohl weitere Absichten, das Auto ist wie du schon sagtest eh geklaut, das Kennzeichen gefälscht und sie würden nachher sowieso möglichst untertauchen und abhauen.

Die Strafen sind in Deutschland für SOWAS afaik deswegen so mild, weil das Abhauen ansich afaik kein Straftatbestand ist, nichtmal Widerstand gegen die Staatsgewalt. Geahndet werden können also nur die Begleiterscheinungen, wie wenn dabei eben andere Menschen verletzt, Strassenverkehrsregeln gebrochen werden und afaik kann man das neuerdings auch als "illegales Strassenrennen" drankriegen (wurde iirc erst vor ein paar Wochen/Monaten geändert).
 
Empfehle euch zu dem Thema diese Talkrunde: Das soll Recht sein? Raser als Mörder | Doku Reportage | NDR - YouTube
Ist mit 4 Schöffen und es werden zwei solche Raser Fälle behandelt welche unterschiedliche Ausgänge haben. Inklusive der Begründungen.
Wenn ich es noch recht im Kopf hab, war das bei Flucht eine Gradwanderung ob da Mord oder fahrlässige Tötung rein zählt. Weil es Situationsbedingt ist. Und es scheint auch mit darauf an zu kommen, wie man sich vor Gericht verhält.

Bei dem 21 Zählt ja das Jugendstrafmaß und der Zeitpunkt der Tat zählt, sowie eine eventuelle Psychologische Untersuchung. Deshalb hat er nur 4 Jahre Fahrverbot bekommen, weil man als Gericht nicht zwangsläufig das ganze Leben gänzlich versauen möchte und eine relativ gute Chance auf Besserung/Läuterung besteht. Ist für ein Gericht da nicht einfach ein gutes Mittelmaß zu finden.
 
Das wäre dann afaik auch "nur" eine (grob) fahrlässige Tötung. Mord setzt eine Tötungsabsicht vorraus, muss also geplant, oder Ziel der Handlung gewesen sein und das ist es bei sowas idR nicht.
Könnte man meinen ist aber nicht so.
Es gab ja z.B. schon Raser die wegen Mordes verurteilt wurden und diese Urteile wurden vom BGH bestätigt und die Revision abgewiesen.
Aber ja einen wirklich passenden Straftatbestand gibt es für sowas nicht.
 
Wenn ich es noch recht im Kopf hab, war das bei Flucht eine Gradwanderung ob da Mord oder fahrlässige Tötung rein zählt. Weil es Situationsbedingt ist. Und es scheint auch mit darauf an zu kommen, wie man sich vor Gericht verhält.
Nach meinem Rechtsverständnis unterscheidet sich Mord und Tötung nur dadurch, das bei Mord eben eine Absicht bestand.
Ich kenne die genannten Verfahren nicht, aber klar, wenn der Täter vor Gericht dann etwa argumentiert "der war doch selber Schuld, wenn er da im Weg stand", oder wenn er ausweichen hätte können, aber voll draufgehalten hat, ja dann kann man da ggf. schon eine gewisse Absicht, oder tatsächlich durchaus bewusste Inkaufnahme unterstellen. Mord wird ja auch nochmal unterschieden zwischen Mord und Mord im Affekt.
Das sich da also Konstellationen ergeben können, die das zu einer Gratwanderung machen, will ich auch gar nicht bezweifeln.
 
@Liesel
Problem ist, das bei zu schneller Fahrweise wohl niemanden eine Tötungsabsicht nach zu weisen wäre, was die ganze Debatte ja so schwierig macht. Die Richter und Anwälte strecken regelrecht das Gesetz um härtere Strafen hin zu bekommen weil die Politik bzw Gesetzgebung dahin gehend noch nicht reagiert hat. Beispiel für das Strecken währe hier das Fahrzeug als Mordwerkzeug zu betrachten im Zusammenhang mit der Geschwindigkeit. Deshalb kommt es ja auch zu Unterschiedlichen Urteilen bei augenscheinlich gleichen Voraussetzungen.
Schau dir einfach den Beitrag an. Dann wirst du ein, zwei Details besser verstehen.

@Daunti
Bei Rasern sehe ich kein Mordmerkmal erfüllt. Jedenfalls nicht direkt und wenn dann eher nur durch eine schwammige Auslegung. Da würde mir nur 'Heimtücke' oder 'Ermöglichung einer anderen Straftat' in den Sinn kommen, aber dann hätten wir wohl einige mehr Mörder in Deutschland.
Und die Mordmerkmale sind eine Absicht (Edit: wobei ich keinem einfach so die Absicht des Überfahrens unterstellen würde wenn es passiert sondern höchstens die Inkaufnahme was wieder ein anderer Tatbestand ist.). Da hat Liesel nicht unrecht, auch wenn ich nicht weis ob er dabei an die Mordmerkmale gedacht hat.
 
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Diese Spinner nehmen es billigend in Kauf jemanden zu verletzen oder zu töten, wenn sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, durch die Stadt heizen. Da ist es egal ob Illegales Autorennen oder Flucht vor der Polizei. Es billigend in Kauf zu nehmen reicht schon.
 
Problem ist, das bei zu schneller Fahrweise wohl niemanden eine Tötungsabsicht nach zu weisen wäre, was die ganze Debatte ja so schwierig macht.
Genau darauf wollte ich ja hinaus. Nach aktueller Rechtslage und der juristischen Definition von Mord, kommt man da eben so ohne weiteres eben nicht zu Mord, sondern "nur" zu einer fahrlässigen Tötung.
Man kann sich da auch sehr schnell auf ganz dünnes Eis bewegen. Drehen wir die Sache mal um: Man flieht vor der Polizei und es passiert nichts weiter, kein Unfall, niemand wird verletzt, etc, auch wenn man am Ende gefasst wird. War das dann trotzdem "versuchter Mord"? Und das ist eben mMn der Unterschied von Mord. Wenn das eine Absicht vorraussetzt, dann gibt es auch den Fall, das man eine Absicht nachweisen kann, auch wenn der Versuch fehlgeschlagen ist.

Einen Unterschied zwischen Rasen und einer Flucht vor der Polizei sehe ich dennoch. Bei einer Flucht kollidiert das mit dem Grundrecht "Freiheit". Das sehe ich bei purer Raserei eigentlich nicht.
Ähnlich wie ein Gefängnisausbruch. Der ist ansich afaik auch nicht strafbar. Auch hier sind nur die Begleiterscheinungen strafbar, Sachbeschädigung, Körperverletzung, etc.
Also wenn man es schafft aus einem Gefängnis auszubrechen, ohne irgendwelche anderen Gesetze zu verletzen, dann dürfte das eigentlich keine weiteren Folgen haben.

Und die Mordmerkmale sind eine Absicht. Da hat Liesel nicht unrecht, auch wenn ich nicht weis ob er dabei an die Mordmerkmale gedacht hat.
Wie gesagt, bin kein Rechtsanwalt, hatte bei der Aussage also sicher nicht die entsprechenden Seiten des StgB im Kopf, aber diverse Mordmerkmale die da Wikipedia z.B. nennt sind mir bekannt.
Also vor Gericht wäre meine Aussage "nur eine Absicht" vielleicht etwas zu allgemein, die diversen Merkmale sind allerdings meiner Meinung nach auch nur unterschiedliche Beispiele, was alles so als Absicht zu verstehen ist.
Und wie z.B. der Wikipedia-Artikel dazu auch deutlich macht, sind viele dieser Merkmale in diversen Grenzfällen auch heftig umstritten.

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Diese Spinner nehmen es billigend in Kauf jemanden zu verletzen oder zu töten, wenn sie mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit, durch die Stadt heizen. Da ist es egal ob Illegales Autorennen oder Flucht vor der Polizei. Es billigend in Kauf zu nehmen reicht schon.
Es reicht für was? Es Mord zu nennen? Ne, sehe ich nicht so.
Höhere Strafen für billige in Kaufnahme (also was es als fahrlässige Tötung eigentlich eh schon gibt) wären was anderes, aber die haben wir halt aktuell nicht.
Das ändert aber nichts am Tatbestand von Mord. Und das ist genau der falsche Weg.
Manche hier wollen höhere Strafen für sowas... gut, dann sollten aber die Strafen für den jeweiligen Tatbestand erhöht werden oder neue Tatbestände juristisch definiert werden, aber nicht Tatbestände "hochgedeutet" werden, nur damit die Strafe größer ausfallen kann.
Mord ist eben nochmal eine andere Stufe, wenn man sowas jetzt wie auch immer begründet auf Mord hochstuft, was grenzt dann einen echten, beabsichtigen Mord noch von sowas ab?

Das nimmt halt auch immer mal schnell die Form einer "Hexenjagd" an. Ja, jemand hat Scheiße gebaut und dabei kam jemand ums Leben. Da muss man dann halt gucken. Deutschland ist immernoch ein Rechtsstaat und wir haben ein Rechtssystem (das sicher auch nicht unfehlbar ist). Und nur weil irgendjemand irgendwas sonstwiefindet rechtfertigt nicht und gerne ein Exempel statuieren will, rechtfertigt da eben auch keine Willkür beim Strafmaß.

Haben hier wirklich so viele noch nie Scheiße gebaut, oder mal mitgekriegt wie jemand Scheiße gebaut hat, die er aber keineswegs beabsichtigt hat, sondern einfach nur nen Kurzschluss hatte? Und das soll man jetzt alles auf eine Stufe stellen, weil "kann ja nicht sein"?
 
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Diese Diskussion könnt ihr euch sparen, es ist ja nicht automatisch Mord, aber es kann als Mord gewertet werden und das ist so vom BGH bestätigt.
 
@Side
Ich Persönlich gebe dir da recht. Aber so lange wir in einem Rechtsstaat leben, sollte man eben das Gesetz auch bei einem Urteil beachten und wenn dann die Gesetzgebung dazu drängen etwas zu ändern. Das macht es ja für die Richter so schwierig. Es wären sicher einige mehr des Mordes angeklagt und verurteilt.

@Liesel
Du verallgemeinerst ein wenig zu sehr wenn man nach dem Gesetz geht. Es wäre dann kein Versuchter Mord wenn rein gar nichts weiter passiert. Dafür muss etwas mehr passieren. Entweder das Vorbereiten oder ein vereitelter Mord. Die Flucht oder das reine Rasen zählt da nicht mit rein. Umgekehrt müsste man ja dann sagen, das jeder der auch nur 1kmh zu schnell fährt wegen versuchten Mordes angeklagt werden kann.
Das Grundrecht der Freiheit zählt nicht so einfach wenn die Polizei jemanden Verfolgt auf Verdacht einer Straftat. Für genaueres müsste man die jeweiligen Gesetze, welche die Grundrechte definitiert, genauer betrachten.
Ein Gefängnisausbruch hat weitere Folgen, da man der Strafe entgehen will. Es gibt dann zwar keine Verlängerung der Strafe, aber dinge wie restliche Strafe auf Bewährung wird eher verneint. Eventuell auch eine strengere Haftverwahrung.

Die Mordmerkmale sind Bindend und eines muss immer erfüllt sein um eine Verurteilung wegen Mordes zu Rechtfertigen. Aber sie geben nur teils grobe Merkmale, weshalb sie eben Umstritten sind. Und auch hier sind Raser eben ein Beispiel dafür.
 
Du verallgemeinerst ein wenig zu sehr wenn man nach dem Gesetz geht. Es wäre dann kein Versuchter Mord wenn rein gar nichts weiter passiert. Dafür muss etwas mehr passieren. Entweder das Vorbereiten oder ein vereitelter Mord. Die Flucht oder das reine Rasen zählt da nicht mit rein.
Also wenn der Passant gerade noch zur Seite springen konnte und ggf. nur noch gestreift wird, ist das gegeben. Aber wie du ja schon sagst, die Flucht alleine reicht dafür nicht, also kann eine Tötung bei einer Flucht auch nicht so einfach als Mord deklariert werden. Da muss dann schon noch was anderes her.

Umgekehrt müsste man ja dann sagen, das jeder der auch nur 1kmh zu schnell fährt wegen versuchten Mordes angeklagt werden kann.
Und genau sowas kommt am Ende raus, wenn man anfängt Mord unterstellen zu wollen, wo nur eine fahrlässige Tötung vorliegt.
Deswegen habe ich ja auch etwas gegen solche Pauschalisierungen, nur weil man ein Exempel statuieren will.

Das Grundrecht der Freiheit zählt nicht so einfach wenn die Polizei jemanden Verfolgt auf Verdacht einer Straftat. Für genaueres müsste man die jeweiligen Gesetze, welche die Grundrechte definitiert, genauer betrachten.
Ein Gefängnisausbruch hat weitere Folgen, da man der Strafe entgehen will. Es gibt dann zwar keine Verlängerung der Strafe, aber dinge wie restliche Strafe auf Bewährung wird eher verneint. Eventuell auch eine strengere Haftverwahrung.
Das sind eher die "Weichheiten" des Gesetzes. Wer versucht auszubrechen, braucht nicht gerade auf eine Milde durch "gute Führung" zu hoffen, is ja klar. Das ist aber kein Straftatbestand.
Und man muss sich auch nicht von der Polizei einach so festnehmen lassen nur weil es ja die Polizei ist, noch musst du irgendwas tun, was die Polizei dir sagt. Das kann man auf die Spitze treiben. Bei einer einfachen Fahrzeugkontrolle kannst du auch verweigern deine Fahrzeugpapiere rauszugeben. Dann kann die Polizei dich zwar vorläufig festnehmen, vielleicht sogar in U-Haft stecken, aber wenn dann in 15ter Instanz rauskommt, das alles ok war, hast du eigentlich nichts weiter zu befürchten.
Macht man nur idR nicht, weil es halt doch etwas unbequem wird.
Man kann das sogar gänzlich umdrehen: Ein Kumpel von mir hat sogar eine Verfügung gekriegt, das die Polizei ihn nichtmehr ohne wirkliche Auffälligkeit kontrollieren darf. Wird er aufgehalten, hält er nur den Zettel an die Scheibe und dann muss sich der Polizist erstmal sehr gut überlegen, ob er einen triftigen Grund für die Kontrolle hätte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau kann ich dir nicht sagen ob man das beinahe umfahren schon so werten kann. Denke aber eher weniger. Schätze so etwas wird sich sicherlich in der Härte des Urteils auswirken, aber nicht direkt Rechtfertigen jemanden wegen versuchten Mordes zu Verurteilen.

Diese Exempel bei dem Thema wurden statuiert weil es die Rechtsgebung so zu lässt und die jeweiligen Fälle besonders schwer sind und nicht nur ein Gebrochenes Bein beinhalten.

Es kommt wohl auch auf die Verfolgunsgjagt an. Wenn die Polizei jemanden bei einer Straftat auf frischer Tat ertappt, wird das alles wohl nicht mehr gelten. Und genau dann wird wohl dieses Grundrecht auf Freiheit nicht mehr halten.
 
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