Liesel Weppen
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Ja, jetzt haben wir wohl das Niveau erreicht, wo man einen Juristen bräuchte.Genau kann ich dir nicht sagen ob man das beinahe umfahren schon so werten kann.
Das Exempel fand nur soweit statt, wie man die Rechtslage wie weit auch immer gedehnt und womöglich auch zweifelhaft ausgelegt hat.Diese Exempel bei dem Thema wurden statuiert weil es die Rechtsgebung so zu lässt und die jeweiligen Fälle besonders schwer sind und nicht nur ein Gebrochenes Bein beinhalten.
Die Änderung das eine Flucht vor der Polizei als "illegales Strassenrennen" angesehen werden kann, ist ja auch nur ein Versuch dafür das man dort auch wenn sonst nichts passiert, höhere Strafen verhängen kann.
Hatten wir ja schon, wie gesagt, wenn dann in der Verhandlung diverse Aussagen kommen, ändert das schon einiges.Es kommt wohl auch auf die Verfolgunsgjagt an. Wenn die Polizei jemanden bei einer Straftat auf frischer Tat ertappt, wird das alles wohl nicht mehr gelten. Und genau dann wird wohl dieses Grundrecht auf Freiheit nicht mehr halten.
Das Grundrecht auf Freiheit kann aber nicht nicht mehr halten, denn es ist ein GRUNDrecht. Wenn irgendwas wie auch immer (ohne Verurteilung) ein Grundrecht übersteigt, dann kann man das Grundrecht als verletzt ansehen.
Aber das wird ja heutzutage in der Politik auch gerne immer mehr versucht, die GRUNDrechte einzuschränken.
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