Ich könnt im Strahl kotzen...
Unsere Kleine 6,5J alt, war bisher regelmäßig bei einer Augenärtzin - hat dort eine Brille bekommen und diese brav getragen.
bei der letzten Untersuchung im Herbst letzten Jahres, waren die Werte deutlich besser und anders, als bisher, aber man sah keine Veranlassung, eine andere Brille auszustellen.
Da auch der Optiker das komisch fand, aber nur das ausgeben kann, was auf dem Rezept steht, haben wir uns einen anderen (und lokaleren) Augenarzt gesucht - eigentlich wäre erst im Frühjahr 24 ein Termin möglich gewesen, mit Hinweis auf die Brillenstärke (4dip) und bevorstehender Einschulung, war heute der Termin - mit dem Ergebnis, das unsere Tochter auf einem Auge nur 20% Sehkraft hat - abgefragt, blah.. - ihm war das auch sichtbar schwer zu erklären, was versäumt wurde und unverständlich, das dies nicht gesehn wurde. - man hätte vor 2,5 Jahren schon das gesunde Auge abkleben müssen, damit das andere besser wird.
Jetzt kann man da nicht mehr viel machen, wenn wir glück haben und Sie täglich min. 6-8h oder noch länger das andere abgeklebt lässt, könnten noch 10-20% hinzukommen, besser wirds aber nicht mehr.
20% wohlgemerkt mit Brille.
Insgesamt hat die Untersuchung auch deutlich länger als die vorherigen gedauert - intensiver, auch was das Tropfen angeht.
Durch die Blume hat er gesagt, das die vorherige Augenärztin Mist gemacht hat!
Eine passende Google-Bewertung dazu (3Monate alt) "1* - bisher war alles gut, bis ich zu einem anderen Augenarzt ging..."
Ja, passt zu unserer jetzigen Erfahrung.
Da man für den Führerschein z.B. eine Sehkraft von min. 70% benötigt, bin ich mal gespannt - das schlimme ist eigentlich der Umgang mit sowas, laut Ärztekammer muss man sich ja da an die Gutachterstelle wenden, aus der dann folgendes hervorgeht:
Was ist erforderlich, um ein
Gutachterverfahren durchzuführen?
» Es muss sich um den Vorwurf eines ärztlichen Behandlungsfehlers handeln, der zu einem Gesundheitsschaden geführt hat.
» Der/die beschuldigte Arzt/Ärztin muss im Zuständigkeitsbereich der
BLÄK tätig sein bzw. das Krankenhaus muss sich dort befinden.
» Es muss die Zustimmung des/der beschuldigten Arztes/Ärztin/Krankenhauses
vorliegen. Diese wird durch die Gutachterstelle eingeholt.
» Es muss die Zustimmung der Berufshaftpflichtversicherung
des beschuldigten Arztes/Ärztin/Krankenhauses vorliegen. Diese wird
durch die Gutachterstelle eingeholt.
» Die vermutete Fehlbehandlung sollte nicht länger als fünf
Jahre zurückliegen.
- soweit klar ABER:
Kann der Arzt das Gutachterverfahren
ablehnen?
Ja, die Teilnahme ist freiwillig. Bei Ablehnung des Verfahrens ist
keine Begründung gegenüber der Gutachterstelle erforderlich.
WTF? - der kann das einfach ablehnen - und dann?
Abgesehn davon das der Vorgang i.d.R. 18 Monate umfasst...
Hab ich schon erwähnt, das ich im Strahl kotzen könnte?