Widerruf mit Folgen

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Das Problem sehe ich eher darin, das viele User nicht auf solche Details achten wenn die Ware zurückgegeben wird und ich glaube auch nicht, dass du darauf geachtet hast daher fühlst du dich nun im Recht aber Gefühle sind so eine Sache zumal die heutigen TFts extrem anfällig sind - wie bereits schon geschrieben reicht ein wischen mit einem Tuch und es sind feine Kratzer im Gehäuse...

und meines Wissens zählt in Deutschland immernoch die Beweislastumkehr.

Schlag dir das schnell wieder aus dem Kopf - hat mit deinem Fall rein garnichts zu tun - Beweislastumkehr gilt Gewährleistung und nicht wer die Schuld an einem verkratzten Gehäuse trägt.

In meinen Augen musst du beweisen das der TFT ohne Kratzer versendet wurde und das kannst du nur dann wenn du Bilder gemacht hast was ich ehrlich gesagt nicht glaube; für einen seriösen Shop sollte die Beweiserbringung kaum ein Problem darstellen; abgesehen davon bin ich kein Anwalt aber wenn du schon deine RV anrufst kannst ja gleich mal nachfragen;)

Sowas könnte man dann aber ganz leicht am Betriebsstundenzähler nachschauen.
Gehe mal nicht davon aus, das die Händler das entsprechende Know-How haben um den Zähler wieder zu resetten.
Wenn doch, dann hätte es schon einen leichten Beigeschmack von B e t r u g.

Mit solchen banalen Äußerungen wäre ich eher vorsichtig
 
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Leute, wir sind doch nicht im Kindergarten.
Der Fall liegt doch klar auf der Hand.

Händler liefert Neuware. Kunde nimmt sie an, packt sie aus, entfernt alle Schutzfolien (warum nennen die sich wohl so?) und "testet" das Gerät.
Kunde beschwert sich nach Lieferung NICHT über Kratzer im Gehäuse.
Wäre aber seine Pflicht gewesen, falls das Gerät Kratzer gehabt hätte...
Ergo kann man wohl recht eindeutig davon ausgehen, dass die Ware in einwandfreiem Zustand angeliefert wurde.

Das Gerät wurde allerdings offensichtlich nicht in diesem Zustand zurück geschickt.
Der Händler stellt das nach Rücksendung fest und kann es selbstverständlich beurteilen, da er ganz genau weis wie ein Neugerät aussieht. Er beanstandet den Zustand beim Käufer und verweist auf sein gesetzlich zustehendes Recht einer Wertminderung.
Ende der Diskussion.

Da hilft weder die Rechtschutzversicherung (die werden dich auslachen), noch ein Rechtsanwalt.
Nimm einfach die paar Euro in die Hand und beende den Quatsch.
Und beim nächsten Mal pass einfach etwas besser auf die Gegenstände anderer auf, solange du dich noch nicht entschieden hast das "zunächst gekaufte" Gerät auch zu behalten. Wenn du vor der Rücksendung völlig sorglos damit umgehst, als sei es dein Eigentum, brauchst du dich nicht zu wundern.
Dazu zählt eben auch, dass man Kartons/Tüten nicht wie ein Neandertaler aufreisst, und vielleicht erst einmal auch die Schutzfolien dort lässt wo sie sind. Schließlich willst du im Falle einer Rücksendung ja auch deine komplette Kohle wiedersehen. Dazu ist es eben notwendig, dass zur Verfügung gestellte Gerät vor der endgültigen Entscheidung "behalte ich" wie ein rohes Ei zu behandeln.
Nichts anderes steht im Gesetz zum Widerruf. -Nur eben in Rechtskauderwelsch.
Das ein Widerrruf auch Folgen haben kann, steht auch drin.
 
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Mit solchen banalen Äußerungen wäre ich eher vorsichtig

Dann erklär es doch auch bitte warum man mit solchen Äußerungen vorsichtig sein sollte, anstatt nur "altklug" zu lamentieren. Will ja schließlich auch was dazu lernen...
 
Irgendwie haben viele nicht verstanden, was der Sinn des Widerrufs ist.

Der Widerruf soll dem Kaeufer keine Moeglichkeit zum ausgiebigen Testen eroeffnen - er soll ihn lediglich nicht schlechter stellen als er gestanden haette, waere er in den "Laden um die Ecke" gegangen, wo er auch nur das Bild des Monitors in einer Regalwand haette beurteilen, sich das Menue haette anschauen und die Farbe des Gehaeuses haette pruefen kann.

"Beweislastumkehr" ist auch so eine gern benutzte, aber selten verstandene Vokabel. Versuch mal, gerichtsfeste Beweise fuer die auf Deiner Telefonrechnung abgerechneten Gespraeche zu verlangen und andernfalls die Zahlung zu verweigern - Stichwort: Anscheinsbeweis.

Wurde die Beschaedigung nach Erhalt bemerkt und reklamiert? Nein? Schlecht. Dann kann der Verkaeufer davon ausgehen, dass die Ware maengelfrei geliefert wurde und auf diesem Zustand auch im Falle eines Widerrufs bestehen. Ist das nicht der Fall, kann er Wertminderung wegen Verschlechterung der Sache geltend machen. PIXMANIA weist hierauf auch in den Rechtsnormen genuegender Weise in den AGB hin.
 
Dann erklär es doch auch bitte warum man mit solchen Äußerungen vorsichtig sein sollte, anstatt nur "altklug" zu lamentieren. Will ja schließlich auch was dazu lernen...

...es mag zwar sein, dass es Händler gibt welche nicht wissen wie man den BSZ resettet aber es gibt durchaus Händler die das wissen aber warum sollte das gleich mit dem B-Wort in Einklag gebracht werden? Die Ware (aus Widerruf) darf, sofern keine Wertminderung geltend gemacht wurde, als Neuware verkauft werden daher ist es legitim den BSZ zu resetten.

Problem an der Sache sehe ich viel eher bei den schwarzen Schafen der Branche die eine Wertminderung geltend machen ohne dafür eine rechtliche Handhabe zu haben und diese dann als Neuware verkaufen. Das wäre das von dir geschriebe B-Wort jedoch läuft ohne Beweise nichts und solange du das nicht beweisen kannst wäre ich sehr vorsichtig mit Verleumdungen der Händler.
 
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In meinen Augen musst du beweisen das der TFT ohne Kratzer versendet wurde und das kannst du nur dann wenn du Bilder gemacht hast was ich ehrlich gesagt nicht glaube;
Ok, dann sag mir mal bitte wie du das machen willst ?!

Aber ihr habt in dem Sinne recht, dass ich mir den Monitor nicht angeschaut habe, ob er Kratzer oder ähnliches aufweißt.

Dann habt ihr aber nicht den ganzen Thread verfolgt.
Ich habe bereits erwähnt, dass ich NIE vorhatte, den Monitor zurück zu schicken.
Deshalb hab ich mir über die Verpackung und Folie keine Gedanken gemacht.

Es ist nicht das erste mal, dass ich etwas Widerrufen habe. Ich weiß schon, wie die Händler das dann gerne hätten ;)

Im Moment steh ich ein bissel doof dar, weil ich weder den Monitor auf Mängel geprüft habe, noch hab ich ihn als "Widerrufs-Monitor" behandelt.

Aber das ich solch ein Monitor nicht trotzdem vorsichtig behandle, find ich ein bissel frech zu behaupten.
Immerhin bin ich noch Schüler und die 400 € lagen nicht gerade auf der Straße.

Meine einzige Chance seh ich nun noch darin, dass ich irgendwie "beweisen" kann, dass der Monitor diese Kratzer schon hatte. Und das versuch ich damit zu erreichen, dass mir möglichst viele User einer T-Serie bericht erstatten, wie deren TFT zum Lieferzeitpunkt aussahen.
 
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Also ihr habt in dem Sinne recht, dass ich mir den Monitor nicht angeschaut habe, ob er Kratzer oder ähnliches aufweißt.

Spaetestens vor dem Versand haettest Du das aber tun sollen.

Ich habe bereits erwähnt, dass ich NIE vorhatte, den Monitor zurück zu schicken.

Egal. Aber sowas von.

Deshalb hab ich mir über die Verpackung und Folie keine Gedanken gemacht.

Pech, aber kaum Schuld des Haendlers, weshalb es ihm auch nicht zum wirtschaftlichen Nachteil gereichen sollte, oder ... ?

Aber das ich solch ein Monitor nicht trotzdem vorsichtig behandle, find ich ein bissel frech zu behaupten.

Du weisst nicht, ob es Schaeden gab, findest aber die Behauptung frech ... ? Widerspricht sich irgendwie.

Meine einzige Chance seh ich nun noch darin, dass ich irgendwie "beweisen" kann, dass der Monitor diese Kratzer schon hatte. Und das versuch ich damit zu erreichen, dass mir möglichst viele User einer T-Serie bericht erstatten, wie deren TFT zum Lieferzeitpunkt aussahen.

Irrelevant. Nur weil Du drei blumige Foren-Nicks aus dem Hut zaubern kannst, die abseits jeder Nachpruefbarkeit behaupten, auch zerkratzte Monitore desselben Typs erhalten zu haben, wird PIXMANIA kaum von der legitimen Forderung nach Wertersatz abruecken.
 
Hast du heut nen schlechten Tag oder wie ?
1. Es wurde nie von Pixmania gesprochen
2. Wer sagt, dass ich mit den Nicks zu meinem Händler renne und sage, guck ma der hier hat aber auch Kratzer.
3. Wie ich jetzt bestimmt schon 2 mal gesagt habe, ich habe bezüglich des Widerrufs Fehler gemacht !

Mir geht es jedoch jetzt darum, wie ich trotzdem das Geld bekommen kann, da ich mir 100000 % sicher bin, die Kratzer nicht verursacht zu haben.

Würdest du doch auch tun, wenn du dich im Unrecht fühlst, oder nicht ?

Ich weiß, dass ich anscheind rechtlich gesehen nichts gegen den Händler in der Hand hab. Aber einfach nachgeben ist nicht drin....
 
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Habe gerade mein Vater(Staatsanwalt) gefragt du hast gute chancen da nicht du beweisen musst das du den Zerkrazt hast, sondern der Händler(Händler in Beweis Pflicht) und da ist Aussage gegen Aussage daraus folgt: Zum gunsten den Angeklagten.
Hoffe du hast Rechtsschutz! Oder wen du wenig Geld hast Gerichtskosten beihilfe!
 
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Habe gerade mein Vater(Staatsanwalt) gefragt du hast gute chancen da nicht du beweisen musst das du den zerkrazt hast, sonder der Händler und da ist Aussage gegen aussage daraus folgt: Zum gunsten den Angeklagten.

Der Meinung bin ich nämlich auch noch, dass der Händler die beweispflicht hat.
Vielen Dank !
 
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Wie kannst du dir Sicher sein wenn zumal du auf der einen Seite ja selber sagst das der TFT nicht angeschaut wurde aber auf der anderen Seite gleich 10000% sicher bist das du nicht die Kratzer verursacht hast? Das widersprüchlich und zugleich Paradox.

Der Meinung bin ich nämlich auch nocht, dass der Händler die beweispflicht hat.
Vielen Dank !

Wo liegt das Problem; der Kaufgegenstand liegt dem Händler vor; die jedoch nicht daher kann der Händler das ohne weiteres auch beweisen; er muss nur ein Bild vom TFT machen - sofern auch wirklich kratzer drauf sind.
 
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Indem ich weiß, wie ich den Monitor angefasst habe ?
Wie ich ihn aufgestellt habe ?
Dass ich nie da unten irgednwo rangekommen bin ?
 
es ist doch so, dass kratzer oftmals schon von werk aus drin sind.

imo muss eher der händler beweisen, dass die ware wirklich kratzfrei ausgeliefert wurde.
das widerrufsrecht sagt ja auch eindeutig, dass ich ohne angabe von gründen die ware zurückgeben kann. ergo bin ich nicht dazu verpflichtet mängel anzugeben.

wär ja noch schöner, wenn mir defekte ware geliefert wird und ich muss dem händler beweisen, dass ich nicht der verursacher des defektes bin.
 
Bis jetzt war mein Tag ueberdurchschnittlich gut ...

1. Punkt fuer Dich:PIXMANIA - ist ein anderer Thread. Ob die Wertminderung in den AGB Deines Haendlers auftaucht, weiss ich nicht, weil ich den Haendler nicht kenne. Erwaehnt er sie nicht angemessen, hat er keinen Anspruch darauf (§ 357 BGB).

2. Du. Jedenfalls entnehme ich das Deinen Postings hier. Oder welche Relevanz koennten die nicht pruefbaren Einlassungen Dir nicht bekannter Dritter haben?

3. Ja.

Hast Du den Monitor bei Erhalt und vor Ruecksendung auf Fehler geprueft? Nein? Dann kannst Du nicht zu "100000 %" sicher sein, die beanstandete Verschlechterung nicht doch herbeigefuehrt zu haben.

Wenn Dein Haendler es sich anders ueberlegt - schoen fuer Dich. Ich will nur Deine hoch gesteckten Erwartungen daempfen und ein paar Irrtuemer (Beweislast und so ...) richtigstellen. Das ist nicht unbedingt tagesformabhaengig.
 
Aber normal hast du 2 wochen Rückgaberecht, sag immer du warst es nicht da gibt dir jeder Recht, mein Vater meint wen er das so liest, würdest du Recht bekommen. Schildere ihn einfach du hast kein Krazer drangemacht und wie soll es weitergehen auf die Harte masche oder ne einigung weil du kaufst ja da wieder ein TFT und nicht woanders versucht euch zu einigen und sag ihn , wie die Sachlage ist.
Ist halt Schwierig weil man muss ja den Händler auch verstehn.
 
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@extremist

soweit mir bekannt muss der Käufer die Ware nicht auf Fehler prüfen; da existieren auch irgendwo glaube ich Urteile darüber - zumindest sind Klauseln in den AGB unwirksam wo vom Kunden verlangt wird das er die Ware prüfen muss (Beschädigungen usw.)

@christian

Ein Rückgaberecht hat niemand und Immer sagen "das man es nicht war" ist schon ziemlich daneben. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
 
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@ eXtremist:

Ok, ein Punkt für dich, dass ich mir nicht 1000 % sicher sein kann.

Sollte auch nur eine Metapher dafür sein, dass ich den Monitor VORSICHTIG ausgepackt, VORSICHTIG den Standfuß befestigt und ihn VORSICHTIG hingestellt habe.

Ich versteh aber nicht, wieso du mich "dämpfen" willst.
Laut "christian8672" ist doch jetzt klar, dass der Händler mir die Kratzer beweisen muss.

Wie willst du denn dem Händler beweisen, dass du es nicht warst ?!
Sobald du ihn auspackst, um auf Mängel zu prüfen, kannst du doch schon irgendwo gegen stoßen oder umfallen oder was weiß ich und dann bist du es ja schon gewesen.
Du kriegst es niemals hin, etwas zu prüfen, ohne, selbst schon ein Mangel verursacht haben zu können. (Es sei denn du hast irgendeine spezial Sonnenbrille, die durch Kartons schauen kann :-/ )
 
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...es mag zwar sein, dass es Händler gibt welche nicht wissen wie man den BSZ resettet aber es gibt durchaus Händler die das wissen aber warum sollte das gleich mit dem B-Wort in Einklag gebracht werden? Die Ware (aus Widerruf) darf, sofern keine Wertminderung geltend gemacht wurde, als Neuware verkauft werden daher ist es legitim den BSZ zu resetten.

Problem an der Sache sehe ich viel eher bei den schwarzen Schafen der Branche die eine Wertminderung geltend machen ohne dafür eine rechtliche Handhabe zu haben und diese dann als Neuware verkaufen. Das wäre das von dir geschriebe B-Wort jedoch läuft ohne Beweise nichts und solange du das nicht beweisen kannst wäre ich sehr vorsichtig mit Verleumdungen der Händler.

Die Ware aus Widerruf darf natürlich wieder als Neuware verkauft werden, sofern sie noch nicht ausgepackt und in Betrieb genommen wurde. Dagegen gibt es nichts zu sagen. Aber wenn man schon den BSZ resetten muss um die Ware als Neuware wieder verkaufen zu können, dann hat auch eine Wertminderung stattgefunden. Denn ansonsten hätte man es nicht nötig dies zu tun. Hier versucht man dann die Wertminderung zu kaschieren, indem man den BSZ resettet. Warum sollte man dies sonst machen? Und meiner Meinung nach hat dieses Vorgehen schon einen Beigeschmack von Be-trug an sich.
Nur damit das klar ist, ich unterstelle keinen Händler Be-trug! Es bewegt sich sicher im gesetzlichen Rahmen, was aber nicht bedeuten muss das es auch (moralisch) richtig ist. Nur ist es sicher auch legitim darüber zu diskutieren.

In der Realität ist es doch so, das die verschickte Neuware mit kleinen Wertminderungen wieder zum Händler zurück geschickt wird, wenn von Widerruf gebrauch gemacht wird. Nun liegt es am Händler zu entscheiden was er damit macht und wie er "Wertminderung" definiert. Wenn er die Ware als Retourware (was sie ja auch ist!) wieder verkauft, kann er natürlich nicht mehr den vollen Neupreis dafür verlangen. Er macht durch den Widerruf des Kunden also einen Verlust, den er natürlich vermeiden möchte bzw. ausgleichen muss.
Und seien wir doch mal ehrlich, die Händler müssen wirtschaftlich arbeiten, deswegen tut man in diesen Fall natürlich alles um die widerrufte Ware auch wieder als Neuware verkaufen zu können. Das böse B-Wort nehme ich jetzt aber nicht den Mund... ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Und seien wir doch mal ehrlich, die Händler müssen wirtschaftlich arbeiten, deswegen tut man in diesen Fall natürlich alles um die widerrufte Ware auch wieder als Neuware verkaufen zu können. Das böse B-Wort nehme ich jetzt aber nicht den Mund... ;)

Da hast du ja auch vollkommen Recht, aber du musst bedenken, dass man nicht als Händler geboren wird ;)

Jeder Händler hat sich eben an die Spielregeln zu halten (Beweispflicht)
Und das weiß man ja auch vorher :)
Wenn man damit nicht klar kommt, sollte man auch kein Händler werden :)

So seh ich das zumindest.

Deshalb gehen ja auch viele Ich-AGs den bach runter. Weil sie eben sowas nicht bedenken.
Einfach nur beim Großhändler einkaufen und mit bissel Gewinn wieder verkaufen ist eben nicht.
 
Habe gerade mein Vater(Staatsanwalt) gefragt du hast gute chancen da nicht du beweisen musst das du den Zerkrazt hast, sondern der Händler(Händler in Beweis Pflicht) und da ist Aussage gegen Aussage daraus folgt: Zum gunsten den Angeklagten.
Hoffe du hast Rechtsschutz! Oder wen du wenig Geld hast Gerichtskosten beihilfe!

:rolleyes:

Er kann, falls er nicht minderjaehrig ist, gegen Offenlegung seiner Einkommensverhaeltnisse am Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und mit diesem zum Anwalt seiner Wahl gehen. Da er rechtsschutzversichert ist (?), ist die Frage aber ohnehin rhetorisch. Als Staatsanwalt sollte Dein Vater so etwas eigentlich wissen.

Den eigentlichen Punkt versteht scheinbar immer noch niemand: der Monitor wurde ueber die Pruefmoeglichkeiten in einem Ladengeschaeft hinausgehend genutzt - eigentlich scheidet ein Widerruf damit bereits ohnehin aus. Auch das sollte ein Staatsanwalt eigentlich wissen.

Sollte auch nur eine Metapher dafür sein, dass ich den Monitor VORSICHTIG ausgepackt, VORSICHTIG den Standfuß befestigt und ihn VORSICHTIG hingestellt habe.

Genau. Du hast die Sorgfalt angewendet, die Du in eigenen Angelegenheiten typischerweise anwendest - und bist somit pauschal wertersatzpflichtig. Darueber hinausgehende Sorgfalt und den daraus resultierenden maengelfreien Zustand der zurueckgesendeten Sache muesstest Du nachweisen, um aus der Pflicht zu fallen ...

Wie willst du denn dem Händler beweisen, dass du es nicht warst ?!

Da Du etwas willst (naemlich die in den AGB vereinbarte Wertersatzpflicht erlassen bekommen), ist das Dein Problem. Auch wenn anonyme, hier mitlesende Staatsanwaelte in voelliger Unkenntnis des Einzelfalls das Gegenteil behauptet haben sollen.

Sobald du ihn auspackst, um auf Mängel zu prüfen, kannst du doch schon irgendwo gegen stoßen oder umfallen oder was weiß ich und dann bist du es ja schon gewesen.

Richtig. Und damit genau dieses Risiko nicht beim Haendler verbleibt, gibt es auch Wertersatz.

Du kriegst es niemals hin, etwas zu prüfen, ohne, selbst schon ein Mangel verursacht haben zu können.

Ich habe bislang noch alles geprueft, ohne es dabei zu beschaedigen.
 
Jeder Händler hat sich eben an die Spielregeln zu halten (Beweispflicht)
Und das weiß man ja auch vorher :)
Wenn man damit nicht klar kommt, sollte man auch kein Händler werden :)

So seh ich das zumindest.

Deshalb gehen ja auch viele Ich-AGs den bach runter. Weil sie eben sowas nicht bedenken.

JEDER hat Rechte und Pflichten; und man kann nicht einfach alles auf einen Händler abwälzen und seine Pflichten gänzlich verschweigen.

@Cippo

Muss das genauer betrachten denn in deinem Post sind viele Aussagen die nicht stimmen - moment bitte
 
Zuletzt bearbeitet:
"jeder hat rechte und pflichten". das war nun aber ne dicke keule.
 
Meine einzige Chance seh ich nun noch darin, dass ich irgendwie "beweisen" kann, dass der Monitor diese Kratzer schon hatte. Und das versuch ich damit zu erreichen, dass mir möglichst viele User einer T-Serie bericht erstatten, wie deren TFT zum Lieferzeitpunkt aussahen.

Wie eXtremist bereits schrieb: Vollkommen irrelevant, da es nicht um Geräte anderer, sondern um das von dir zurückgesandte Gerät geht.

da nicht du beweisen musst das du den Zerkrazt hast, sondern der Händler(Händler in Beweis Pflicht)

Was für ein Unsinn soll das denn sein? Natürlich muss er nicht beweisen, dass er das Gerät zerkratzt hat, sondern er muss nachweisen dass er es nicht hat!
Kann er im Nachhinein wohl kaum, und drauf geachtet hat er laut eigener Aussage wohl auch nicht.

Der Beweis dass das Gerät bei Erhalt nicht zerkratzt war, ist doch eine klare Schussfolgerung da er es nicht bemängelt hat. -Wozu er als Kunde aber verpflichtet gewesen wäre. Und das sogar ziemlich zügig und nicht erst nach 10 Tagen, einer Lanparty oder einer Fete mit 10 volltrunkenen Kollegen. Eine Rückmeldung "beschädigter" Ware muss umgehend erfolgen. Dann kommt so ein Diskussionsstoff auch gar nicht erst auf.
Eine solche Rückmeldung liegt nicht vor. Ende der "Beweisaufnahme".
Wohingegen der Händler nach vorliegender Ware mit Sicherheit nachweisen kann, dass das Gerät zerkratzt zurück kam. Der braucht sich nur ne Hosentaschenknipse zu greifen und kann nachweisen wie das Gerät nach Rückversand ausschaut.
Ein mündliches "War ich nicht" -reicht vor Gericht wohl kaum aus um sich aus der Verantwortung zu stehlen.

Immerhin bin ich noch Schüler und die 400 € lagen nicht gerade auf der Straße.

Damit drückst du weder bei mir, noch bei anderen auf die Tränendrüse.
Denn du bist für eine einwandfreie Rückabwicklung genauso verantwortlich, wie der Händler. -Der pflückt seine Flocken nämlich genausowenig vom Frischgeld-Baum wie jeder andere.
 
Der Link hat allerdings nix mit meiner Situation zu tun :rolleyes:

Aber ich glaub wir kommen hier nicht mehr weiter.

mediafrost und eXtremist finden, ich sollte es einfach so hinnehmen und die Sache vergessen (Was ich irgendwie nicht verstehe. Aber hängt vielleicht damit zusammen, dass sie sich nicht in solch einer Lage befinden.), weil ich den TFT ja beschädigt habe.

Nungut
Bis Montag werde ich warten
Dann notfalls die RV anrufen und guckn wie die Sache ausgeht :)

Damit drückst du weder bei mir, noch bei anderen auf die Tränendrüse.
Denn du bist für eine einwandfreie Rückabwicklung genauso verantwortlich, wie der Händler. -Der pflückt seine Flocken nämlich genausowenig vom Frischgeld-Baum wie jeder andere.

Damit sollte nicht auf die Tränendrüse gedruckt, sondern ausgedrückt werden, dass mir die Sache ernst ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Eine Rückmeldung "beschädigter" Ware muss umgehend erfolgen. Dann kommt so ein Diskussionsstoff auch gar nicht erst auf.
Wohingegen der Händler nach vorliegender Ware mit Sicherheit nachweisen kann, dass das Gerät zerkratzt zurück kam. Der braucht sich nur ne Hosentaschenknipse zu greifen und kann nachweisen wie das Gerät nach Rückversand ausschaut.

aha. muss er nicht. und der händler kann nicht nachweisen wie das gerät vor dem versand aussah.
 
Muss er vielleicht auch nicht. Aber jeder Kunde würde Kratzer am frisch ausgepackten Neugerät sicher melden.

Der Händler muss gar nichts nachweisen. Er verpackt die Ware schließlich nicht selbst (dann müsste / könnte er), sondern verschickt in der Regel ungeöffnete und vom Hersteller original verpackte Ware. Und die ist in der Regel wohl kaum verkratzt, -womit wir wieder beim Kunden wären, der die angeblich Werkseitig verkratzte Ware nicht als solche gemeldet hat.

Mir ist auch unklar worüber hier so ausgiebig diskutiert wird. Um welche lächerliche Summe geht es denn letztlich? Der Händler wird ja sicher nicht die vollen 400 Euro einbehalten.
 
Nein,
er will 200 € einbehalten.
Bei einem Kratzer der beim normalen rüberguckn nicht ersichtlich ist.
 
Dann würde ich das Gerät an deiner Stelle zurückfordern und über Ebay (samt entsprechender Beschreibung) verticken.
Immerhin bist du ja ziemlich sicher, dass die Kratzer nicht so gravierend sein dürften.
 
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