Widerruf mit Folgen

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Die Ware aus Widerruf darf natürlich wieder als Neuware verkauft werden, sofern sie noch nicht ausgepackt und in Betrieb genommen wurde.

Falsch, siehe Link von Cyrus.

Aber wenn man schon den BSZ resetten muss um die Ware als Neuware wieder verkaufen zu können, dann hat auch eine Wertminderung stattgefunden.

Das sind Vermutungen und du unterstellst jedem Händler praktisch eine Straftat

Denn ansonsten hätte man es nicht nötig dies zu tun.

Wie du bereits richtig geschrieben hat -->
Doch da es rechtlich vollkommen zulässig ist und als Neuware verkauft werden darf

Hier versucht man dann die Wertminderung zu kaschieren, indem man den BSZ resettet. Warum sollte man dies sonst machen? Und meiner Meinung nach hat dieses Vorgehen schon einen Beigeschmack von Be-trug an sich.

Wieder eine Unterstellung die nicht zu beweisen ist und bei einem seriösen Shop werden nur Wertminderungen geltend gemacht die eine Berechtigung haben, wenn ein Shop pauschal 100 EUR Wertminderung veranschlagt ist das in meinen Augen ein Geschäftsgebaren das seines gleichen sucht und geht in keiner Weise mit dem Recht konform.
Nur damit das klar ist, ich unterstelle keinen Händler Be-trug! Es bewegt sich sicher im gesetzlichen Rahmen, was aber nicht bedeuten muss das es auch (moralisch) richtig ist. Nur ist es sicher auch legitim darüber zu diskutieren.

Was hat das mit Moral zu tun? Das is Gesetz daher Bindend und bedarf keiner Moral.
 
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Ich verstehe hier einige Meinungen nun wirklich nicht.
MenschGuenther hat sich einen TFT gekauft und ausgepackt, wie JEDER NORMALE Mensch es tun würde!
Dann hat er ihn angeschlossen und "getestet". Ich bin mir sicher, dass ihm dabei der Kratzer aufgefallen wäre und hätte den TFT zurückgeschickt mit der Begründung, dass dort ein Kratzer sei.

Ich nehme an, dass MenschGuenther den TFT wieder so verpackt hat, wie er ihn bekommen hatte, zwar ohne die Folie. Aber auch ohne die Folie kann/darf so ein Kratzer beim Transport nicht passieren.
Wer kann denn bitte beweisen, dass nicht ein Mitarbeiter beim Auspacken oder irgendwie anders den Kratzer verursacht hat.

Oder mal eine andere Theorie... der Händler hat einen anderen TFT mit einen Kratzer fotografiert!
 
Nein,
er will 200 € einbehalten.
Bei einem Kratzer der beim normalen rüberguckn nicht ersichtlich ist.

Das ist deutlich zuviel und ich würde dagegen auch vorgehen; btw. ich hab nicht gesagt das du das so hinnehmen musst. 200 EUR würde selbst ich nicht akzeptieren - ein paar Euro hingegen schon aber 200 EUR never!

@Loco

das sind, auch wenns nix bringt, alles nur Spekulationen wichtig ist der Beweis muss erbracht werden!
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber auch ohne die Folie kann/darf so ein Kratzer beim Transport nicht passieren.

Bei hochglanzlackierten Teilen? Na wenn du dich da mal nicht täuschst... ;-)
Das geht bei solchen Teilen schneller als du "war ich ned" sagen kannst. ;-)

Oder mal eine andere Theorie... der Händler hat einen anderen TFT mit einen Kratzer fotografiert!

Warum eigentlich immer der "böse Händler"?
Was hätte er denn davon, sich permanent mit Kunden anzulegen?
 
Du könntest dich ja darauf pledieren, dass der Schaden dann wohl beim Versand geschehen ist.
Die Händler nehmen ja die Gefahr der Rücksendung bei Widerruf auf sich.

Aus den AGBs von Pixmania:
"Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden."
 
"jeder hat rechte und pflichten". das war nun aber ne dicke keule.

Die Rechte und Pflichen bei Kaufverträgen kann man überall nachlesen; werde nun sicher nicht das BGB ausführlich wiedergeben.

Eins sollte aber Klar sein, das man nicht alles auf den Händler oder Umkegehrt auf den Kunden schieben kann.

Letztendlich ist es doch so: Recht haben und recht bekommen sind 2 Paar Stiefel - hab das leider selbst schon erfahren müssen.
 
Aber der Händler ist in der Beweispflicht!!!
Ist genauso wie in der Werkstatt (leider)... wenn der Kunde ankommt und sagt, dass dort der Kratzer vorher nicht war, muss dieser Schaden instandgesetzt werden.
Ist uns schon soo oft passiert
 
Er muss die Ware bei Empfang nicht umgehend pruefen, stimmt - weil in den ersten sechs Monaten der Gewaehrleistung ohnehin angenommen wird, dass ein geruegter Mangel schon im Zeitpunkt des Gefahruebergangs bestand.

Nur ist das im konkreten Fall unerheblich, weil ja keine Gewaehrleistung eingefordert, sondern widerufen wurde. Und im Falle des Widerrufs sind die wechselseitig empfangenen Leistungen (Monitor, Geld) zurueckzugewaehren. Wenn ein Stueck vom Monitor fehlt (Beschaedigung), fehlt auch ein Stueck vom Geld (Wertersatz). Wenn der Kaeufer will, dass der Haendler von diesem vertraglichen Anspruch abrueckt, muss er darlegen, warum.

Und Nein, der Haendler muss den Zustand des Monitors im Zeitpunkt des Gefahruebergangs nicht nachweisen - wie sollte er das auch. Im Fall von "non liquet" wuerde ein/e Richter/in gegen die Partei entscheiden, die den Beweis zu fuehren haette oder die Klage erst gar nicht zulassen.

Und tschuess.
 
Jetzt hört doch mal auf.
Mein Gott.

Ich hab hier gepostet, weil ich gehofft hatte, dass sich jemand mit dem Gesetz RICHTIG auskennt und sagen kann, was sache ist. Oder jemand, der vielleicht in einer ähnlichen Situation gewesen ist und sagen kann, ob ichs lassen soll, oder ob ich auf alle Fälle Chancen habe.

Hier noch 2 Bilder von den "Kratzern"





 
Sorry aber eine Rechtsberatung können wir hier nicht machen; sofern du wissen willst was Sache ist dann frag deinen Anwalt oder Verbraucherschutz.

Nach diesen Bildern sind 200 EUR niemals möglich und die Chancen stehen bei dem Betrag eher gut.
 
Weil der Händler den Kratzer verursacht hat und er so die Ware nicht mehr verkaufen kann, deshalb!

Werd mal erwachsen.

@MenschGünther:

Solche Kratzer können bei solchen Hochglanzgehäusen schnell entstehen.
Die bekommst du nicht wegpoliert.
Unabhängig von der bisherigen Diskussion muss ich dir nach den Bildern Recht geben.
Das rechtfertigt auch meiner Meinung nach keinen Abzug von 200 Euro.
Das du dafür ein klein wenig bluten solltest, dürfte denke ich nachvollziehbar sein. Immerhin verkauft sich dieses Gerät ja auch hauptsächlich durch seinen geilen Look.
200 Euro halte aber auch ich für übertrieben. Für sowas würde ich vielleicht 40 Euro ansetzen, und das Gerät entsprechend vergünstigt und mit Bildern in den Shop stellen. Freut sich halt ein Schnäppchenjäger, den die Kleinigkeit nicht stört.
 
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Ich finde die Einstellung großartig.
Etwas kaufen, auspacken, anschliessen, merken das es woanders billiger/besser gibt und als Retoure zurücksenden.
Früher hätte man gesagt, Pech gehabt, hättest Du vorher besser recherchieren müssen. Heute wird direkt versucht zu Widerrufen. Da hätte ich als Händler auch keinen Bock drauf.
Meine Meinung
 
Wenigestens sind wir uns hierbei einig :d

Ich glaub die Kratzer kommen auch nur so bissel über die Kamera zum vorschein.
Mit dem normalen Auge und entsprechender Sitzentfernung, würde man die Dinger glaube ich nichtmal sehen. (Bin ja immernoch der Meinung, dass mir da nix aufgefallen ist ^^)

@ zappstar: Billiger? Nix billiger, nur größer. und zu meiner Verteidigung muss ich sagen, dass ich dem Händler angeboten hatte den 26"er bei IHM zu bestellen (obwohl er paar € teurer war als anderswo).
Da ich jedoch kein 2. Monitor hab und auf einen angewiesen bin, klappte das aber nunmal nicht. Also bitte unterstell mir nix, wenn du nicht den Hintergrund weißt (ich geh mal davon aus, dass du auch nicht den ganzen Thread gelesen hast)
 
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Doch habe ich, und nur deshalb habe ich mich auch zu dem Kommentar hinreissen lassen.
Ich find eben die Einstellung nicht besonders.
Denk mal drüber nach. :rolleyes:
 
Das sind Vermutungen und du unterstellst jedem Händler praktisch eine Straftat

Aus welchen Gründen sollte man es denn sonst tun? Sorry, mir fällt keiner ein.
Natürlich kann ich nichts beweisen. Ein gesunder Menschenverstand sollte hier aber ausreichen. Man muss nicht immer etwas Beweisen damit es auch wahr ist. Mir geht es auch gar nicht darum irgendetwas zu beweisen. Wir sind doch hier nicht vor Gericht.
Wir wissen doch beide wie es läuft... ;)

mediafrost schrieb:
Wie du bereits richtig geschrieben hat -->
Doch da es rechtlich vollkommen zulässig ist und als Neuware verkauft werden darf

Und genau das ist der Punkt worauf ich hinaus wollte. Es mag zwar rechtlich vollkommen in Ordnung sein, aber der Kunde ärgert sich trotzdem! Darum geht es doch!
Das Gesetz kommt offensichtlich nur den Händlern zu Gute. Der Kunde ist hier der leidtragende wenn er keine Neuware, sondern Retourware erhält und nicht einmal darauf hingewiesen wird, weil es das Gesetz noch nicht einmal verlangt. Ist das fair? Meiner Meinung nach: NEIN! Aber das Gesetz sagt ja leider was anderes und daran muss auch ich mich halten. Nur das bedeutet noch lange nicht das ich es auch für gut heißen muss...

mediafrost schrieb:
Wieder eine Unterstellung die nicht zu beweisen ist und bei einem seriösen Shop werden nur Wertminderungen geltend gemacht die eine Berechtigung haben, wenn ein Shop pauschal 100 EUR Wertminderung veranschlagt ist das in meinen Augen ein Geschäftsgebaren das seines gleichen sucht und geht in keiner Weise mit dem Recht konform.

Auch hier ist natürlich nichts zu beweisen. Wie auch? Es ist extrem schwer da irgendwas zu beweisen, wenn das Gesetz noch gegen einen ist. Das alles bedeutet aber längst nicht das es nicht doch so praktiziert wird. Denn gerade da wo die Situation meist schwierig ist, ist es auch leichter zu bescheissen, das wissen wir doch beide.

mediafrost schrieb:
Was hat das mit Moral zu tun? Das is Gesetz daher Bindend und bedarf keiner Moral.

Es hat sehr viel mit Moral bzw. Geschäftsmoral zu tun. Was nämlich unterscheidet einen seriösen von einen unseriösen Händler? Richtig, es ist die Art und Weise wie er seinen Laden führt.
Du hast selber geschrieben, das es auch schwarze Schafe unter den Händlern gibt. Meinst du wirklich ABSOLUT jeder hält sich an Gesetze? Wenn dem so wäre bedarf es keiner Gesetze und Gerichte mehr. Das ein Gesetz bindend ist, ist auch klar, aber es ist Utopie zu glauben jeder würde sich auch daran halten.
 
Es mag zwar rechtlich vollkommen in Ordnung sein, aber der Kunde ärgert sich trotzdem! Darum geht es doch!

Das ist die Kehrseite der Medallie "Widerrufrecht" bei voller Rückzahlung trotz ausgepackter und getesteter Ware. Jeder der bei der Einführung dieses Gesetzes klaren Verstandes war, wusste wie das letztlich ausgeht.

Wie die Lösung aussieht um sowas zu vermeiden sollte auch allen klar werden, wenn man mal drüber nachdenkt. Volle Kohle nur dann zurück, wenn die Ware OVP bleibt.
Im Laden kannst auch nicht alle Kartons schnell aufreissen, und dann einfach so aus dem Laden spazieren.
Öffnen und Testen kostet dann pauschal 10-20% vom Kaufpreis. Selbstverständlich nur bei einwandfreiem Zustand der zurückgesandten Ware.

Auf der einen Seite auf das Recht pochen OVP Ware auszupacken und 14 Tage durchzunudeln, OHNE dafür auch nur einen Cent zu zahlen, auf der anderen Seite aber rummosern, wenn man bereits geöffnete Ware erhält, geht im Grunde mal gar nicht. Das sind nunmal die zwei Seiten ein und derselben Medallie.
 
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Nach fast nem Monat hat sich immernoch nicht viel getan.

Das letzte Angebot vom Händler war 60 € auf den Verkaufspreis.

Am 4. November ist das Schreiben meines Anwalts rausgegangen und bis jetzt noch keine Reaktion (von beiden Seiten ^^)

Also ich werd euch weiterhin auf dem Laufenden halten :)
 
Dir sind noch 60€ zu viel?
Wie naiv muss man bitte sein?

Ok, dann sag mir mal bitte wie du das machen willst ?!

Das frage ich mich auch jedes Mal, wenn sich ein Mangel bei einem Gerät nach 6 Monaten einstellt....

Ich habe bereits erwähnt, dass ich NIE vorhatte, den Monitor zurück zu schicken.
Deshalb hab ich mir über die Verpackung und Folie keine Gedanken gemacht.

Dann weis ich nicht, wie du auf die verruchte Idee kommst, einen Widerruf geltend zu machen - denn dafür gibt es diese Regelung mit Sicherheit _nicht_.

Es ist nicht das erste mal, dass ich etwas Widerrufen habe. Ich weiß schon, wie die Händler das dann gerne hätten ;)

Richtig, so wie es sich gehört: OVP, ohne Beschädigung, sodass der Händler das Gerät weiterverkaufen kann. Wenn ihr Geräte in die Hand bekommt, die nachweislich schonmal in Gebrauch gewesen sind, dann beschwert euch bei genau solchen frechen Gören, wie Herrn Günther...
Denn genau der Begriff _Gebrauch_ ist hier das Zauberwort - hast du dir den Monitor angeschaut oder hast du ihn in Gebrauch gehabt?

Im Moment steh ich ein bissel doof dar, weil ich weder den Monitor auf Mängel geprüft habe, noch hab ich ihn als "Widerrufs-Monitor" behandelt.

Ja der Herr erkennt seine Situation - und dennoch ist der Herr anstandslos genug, einen Widerruf geltend machen zu wollen und sich dann - das ist die Krönung - über eine Wertminderung zu beschweren.

Aber das ich solch ein Monitor nicht trotzdem vorsichtig behandle, find ich ein bissel frech zu behaupten.

Gerade du wirfst hier anderen Frecheit vor?
Wirf mir ruhig einen energischen Ton vor - aber nimm das Wort frech in diesem Thema nur noch in die Finger, wenn du dich selbst meinst.

Immerhin bin ich noch Schüler und die 400 € lagen nicht gerade auf der Straße.

Und du meinst, dem Händler fallen die 100-Euroscheine nur so auf den Thresen?

Meine einzige Chance seh ich nun noch darin, dass ich irgendwie "beweisen" kann, dass der Monitor diese Kratzer schon hatte. Und das versuch ich damit zu erreichen, dass mir möglichst viele User einer T-Serie bericht erstatten, wie deren TFT zum Lieferzeitpunkt aussahen.

Der einzige, der in dieser Sache einen Beweis zu haben scheint, ist der Händler.
Deine Idee, die angebliche Tatsache zu beweisen, der Schaden wäre schon vorher vorhanden gewesen, ist einfach nur lustig - bekomme ruhig 100 Kunden zusammen, ich lache dennoch darüber. Denn Aussage und Beweis sind zweierlei Dinge. Dazu kommt, dass diese 100 Leute mit Mühe und Not ganze 0,0000000000011% der verkauften Geräte insgesamt ausmacht...
 
samma Hotracer, arbeitest du für den Laden und kümmerst dich um diesen Fall ?
Ist ja echt lustig, wie du den Händler verteidigst :)

Aber ich bin ja beruhigt, dass du das im Notfall nicht entscheidest.
Das würde sonst gar nicht gut für mich ausgehen :haha:

Klar, im Zweifel werd ich mich wohl mit den 60 € weniger vergnügen, dennoch werde ich nicht klein beigeben.
Für einmal aufstellen und angucken wären 60 € jedoch bissel viel.
 
Ich weis nichtmal um was für ein Laden es geht.
Letztlich sind es aber eben genau solche Verhaltensweisen, wie du sie an den Tag legst, die einem einen schönen Online-Einkauf vermiesen können.

Das 60€ für einmal angucken zu viel sind ist keine Frage, aber wie ich bereits erwähnt habe, die Sache mit dem "in Gebrauch haben" ist der Knackpunkt. Lass es nur zwei Tage sein - es sind zwei Tage zu viel. Wenn du ihn nicht mehr willst, dann verkaufe ihn in der Bucht, hier oder sonst wo, nur belaste den Händler nicht damit, dass du einen anderen, größeren Monitor für das selbe Geld bekommen könntest - das ist dein Problem und nicht das Problem des Händlers.
 
Aber dann mal eine Frage an dich, die ich jetzt unabhängig meines Thread stelle.

Wieso gibt es dann ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ?
Ich als dummer Verbraucher würde darunter verstehen, dass ich die Ware 14 Tage (+/- Versand) testen kann und erst dann zurückschicken brauche.

Wieso heißt es dann nicht nur 2 Tage ? oder einen Tag ? wieso 14 ?
und wieso geben Händer auch gerne mal 30 Tage ?
 
tut mir ja leid, aber ich finde die kratzer sind schon ein wertverlust.... (ok 200 euro is bissl arg übertrieben >.< mir wäre das als käufer scheiss egal^^)
 
wenn man etwas bestellt und es geliefert bekommt und auspackt und anschliesst, dann hat man sein produkt doch im grunde angenommen; wenn es nun etwas "besseres" gibt zum gleichen preis und man nun meint: "oh cool, mach ich widerruf und hol mir das andere", dann frag ich mich: warum macht man das nicht mit allem ?

z.b. ich kaufe heute ein auto, fahr das eine woche und dann gibt es das fuer 500€ weniger ... BOAH !, widerrruf und das billigere gleich mitnehmen und 500€ gespart ... GEIL, oder ich geh in den baumarkt und kauf mir eine arbeitsplatte ... omg, eine woche spaeter gibt es die fuer 5€ den laufenden meter weniger ... EY ! widerruf und geld gespart ...


geht's eigentlich noch ?
 
Meine persönliche Meinung ist dort in Übereinkunft mit dem Gesetzestext:

Entweder du nimmst die Ware für beliebige, aber maximal 14 Tage in Gebrauch, erklärst dich bei Vertragsschluss aber bereit, entsprechend der Abnutzung durch den Gebrauch Wertminderung zu akzeptieren.

Oder du testest den Monitor nur und bekommst entsprechend dein gesamtes Geld wieder.

Das Problem ist schlicht weg, dass das Gesetz eben genau dahin gehend ausgenutzt werden kann, dass Ware einfach bestellt und 14 Tage normal benutzt/gebraucht und danach zurückgeschickt werden kann - das Motiv meist: Nichtgefallen - was man auch ohne 14 tägigen Gebrauch hätte feststellen können.
Wird der Käufer bei Vertragsschluss darüber informiert, dass Wertminderungsansprüche seitens des Händlers geltend gemacht werden, hat dieser auch das Recht, eine Werminderung zu verlangen.

Aus rechtlicher Sicht hast du also nichts verwerfliches getan - das heißt aber nicht, dass du hier in dem speziellen Fall auch im Recht bist.
Der Händler hat mit den Fotos ein Beweis, dass die Ware bei Erhalt mangelhaft sei. Du hast aber kein Beweis dafür, dass das Gerät den Mangel bei Absendung nicht bzw. bereits bei Erhalt gehabt hat.
 
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Der Händler hat mit den Fotos ein Beweis, dass die Ware bei Erhalt mangelhaft sei. Du hast aber kein Beweis dafür, dass das Gerät den Mangel bei Absendung nicht bzw. bereits bei Erhalt gehabt hat.

Du hast das Problem nun genau getroffen !
Genau das ist es, was ich eigentlich von Anfang an nur wissen wollte.

Wenn der 2. Post ungefähr so ausgesehen hätte: "Du hast leider die Ware nicht auf Mängel geprüft bevor du sie zurückgeschickt hast, deshalb musst du nun in den sauren Apfel beißen und die Wertminderung in kauf nehmen (siehe § blabla)".

Wenn soetwas oder soetwas ähnliches irgendwo in einem Post gestanden hätte, wär ich vollkommen zufrieden gewesen.
Ich hätte meine Antwort gehabt und der Thread wär abgehakt.
Leider habe ich soetwas in keinem Thread gefunden (oder ich bin blind).

@ silenced:
Deine Aussage passt hier nicht wirklich rein.
Ich hab den TFT ja nicht wegen des Geldes zurückgeschickt, sondern wegen der Ausstattung. Und ich denke für genau so einen Fall, muss wohl das Widerrufsrecht sein.

Monitor hat zuviel Anschlüsse, welche ich nicht unbedingt brauche. Also Widerrufen.

Ist das etwa verboten ? :shake:

Also bisschen Threadbezogen sollten die Aussagen hier schon sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der 2. Post ungefähr so ausgesehen hätte: "Du hast leider die Ware nicht auf Mängel geprüft bevor du sie zurückgeschickt hast, deshalb musst du nun in den sauren Apfel beißen und die Wertminderung in kauf nehmen (siehe § blabla)".

Genau das ist der Kanackpunkt - der Endverbraucher im Sinne des BGB ist nicht verpflichtet die Ware einer Prüfung auf evtl. Beschädigungen zu unterziehen - sämtliche Klauseln in den AGB sind von vorneherein nichtig und abmahngefährdet.

Ein normaler Mensch wird die Ware aber dennoch prüfen aber wer ist heute schon normal^^

Monitor hat zuviel Anschlüsse, welche ich nicht unbedinge. Also Widerrufen.

Daß, mit verlaub gesagt, ist das selten dämlichste Argument das ich bisher zu hören bekommen habe! rediculas - entbehrt jedweder Logik.

Btw. Ich hab heute auch was widerrufen - Amazon - die Lampe welche ich privat bestellt hatte, habe ich gestern erhalten aber war absolut nicht damit zufrieden. Kurz getestet und geschaut ob alles sauber ist dann eingepackt und versandt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Genau das ist der Kanackpunkt - der Endverbraucher im Sinne des BGB ist nicht verpflichtet die Ware einer Prüfung auf evtl. Beschädigungen zu unterziehen - sämtliche Klauseln in den AGB sind von vorneherein nichtig und abmahngefährdet.

und weil das eben so ist, ist es doch nun auch mein Recht von diesem Recht gebrauch zu machen, oder seh ich das falsch ?

Ich tu das ja auch nur, weil immernoch der Meinung bin, dass ich hier eine Art "Opfer" geworden bin. Wenn ich irgendwo etwas beschädige oder kaputt mache, gebe ich das gerne zu und trag die Konsequenzen, da ich auch sonst nen schlechtes Gewissen hätte. Aber in diesem Fall tut es mir echt leid (für den Händler), dass ich hier so rigoros sein muss.
Wie gesagt, jeder muss sehen wo er bleibt. Heutzutage wird einem doch nix mehr geschenkt.

Daß, mit verlaub gesagt, ist das selten dämlichste Argument das ich bisher zu hören bekommen habe! rediculas - entbehrt jedweder Logik.
Öh, wieso das denn ?!
Wenn du denkst, och schön, hat nen Antennenanschluss, ich brauch kein TV mehr und dann merkst. Bäh, das analoge Signal ist ja hässlich auf dem Bildschirm, ist dies doch ein Widerrufsgrund ?

ps: Ich hatte die Ware ja auch geprüft. Jedoch nicht mit der Lupe, wie man es hätte in diesem Fall machen müssen ^^
 
Zuletzt bearbeitet:
Wie ich bereits schon gesagt habe: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - also warum beschwerst du dich und versuchst verkrampft ein Argument zu finden für das, wozu du nicht verpflichtet bist aber jeder normale Mensch macht, egal ob verpflichtet oder nicht nämlich die Ware prüfen!

Du kannst zwar von dem Recht gebrauch machen - darfst dich aber hinterher nicht beschweren wenn es so kommt wie es gekommen ist. Klar bist du nicht verpflichtet gewesen doch wen interessiert das - Fakt ist der Beweis liegt in Form eines Bildes vor und du hast garnichts.

Wenn du unachtsam bist und bei Rot über eine Ampel bretterst kannst du dich auch nicht damit rausreden ich habs nicht gesehen bzw. war doch noch Gelb.

Öh, wieso das denn ?!
Wenn du denkst, och schön, hat nen Antennenanschluss, ich brauch kein TV mehr und dann merkst. Bäh, das analoge Signal ist ja hässlich auf dem Bildschirm, ist dies doch ein Widerrufsgrund ?

Was bitte erwartest du von Analog? Wenn du was besseres willst dann kauf dir bitte einen richtigen LCD-TV - TFTs sind nur bedingt für TV geeignet ebenso Mischgeräte wie TFT-LCD. Wer sich hier mehr verspricht hat den Knall nicht gehört oder lebt in einer anderen Realität. Doch da fängt es wieder an: Was vernünftiges ist eine Geldfrage und wer eben nicht das Geld dazu hat, der muss Kompromisse eingehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
find ich lustig wie immer wieder versucht wird die schuld von sich zu schieben und dabei nichts, aber auch GAR NICHTS! in der hinterhand zu haben um das auch zu beweisen ... da lacht dich jeder anwalt und rechtsberater aus, menschguenther ...
 
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