mediafrost
Semiprofi
Die Ware aus Widerruf darf natürlich wieder als Neuware verkauft werden, sofern sie noch nicht ausgepackt und in Betrieb genommen wurde.
Falsch, siehe Link von Cyrus.
Aber wenn man schon den BSZ resetten muss um die Ware als Neuware wieder verkaufen zu können, dann hat auch eine Wertminderung stattgefunden.
Das sind Vermutungen und du unterstellst jedem Händler praktisch eine Straftat
Denn ansonsten hätte man es nicht nötig dies zu tun.
Wie du bereits richtig geschrieben hat -->
Doch da es rechtlich vollkommen zulässig ist und als Neuware verkauft werden darf
Hier versucht man dann die Wertminderung zu kaschieren, indem man den BSZ resettet. Warum sollte man dies sonst machen? Und meiner Meinung nach hat dieses Vorgehen schon einen Beigeschmack von Be-trug an sich.
Wieder eine Unterstellung die nicht zu beweisen ist und bei einem seriösen Shop werden nur Wertminderungen geltend gemacht die eine Berechtigung haben, wenn ein Shop pauschal 100 EUR Wertminderung veranschlagt ist das in meinen Augen ein Geschäftsgebaren das seines gleichen sucht und geht in keiner Weise mit dem Recht konform.
Nur damit das klar ist, ich unterstelle keinen Händler Be-trug! Es bewegt sich sicher im gesetzlichen Rahmen, was aber nicht bedeuten muss das es auch (moralisch) richtig ist. Nur ist es sicher auch legitim darüber zu diskutieren.
Was hat das mit Moral zu tun? Das is Gesetz daher Bindend und bedarf keiner Moral.