Widerruf mit Folgen

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@silenced

Leider haben auch manche Anwälte keine Ahnung - hab ich schon oft erlebt. Man zitiert irgendwelche Paragraphen denkt aber nicht weiter. Habe solche Fälle ab und an und nach einem Schreiben von meiner Seite höre ich von den Anwälten nie wieder was.
 
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jojo, der böse menschguenther.

aber ehrlichgesagt, wayne. Wenn das Gesetzt sagt, dass ich dazu nicht verpflichtet bin (wenn ich mediafrost jetzt richtig verstanden hab), isses mir doch latte :shot:

Ok, ich würd sagen, wir lassens, oder ?
Es kommt ja doch nix vernünftiges bei raus.
[ironie] Am besten Schreib ich dem Händler, dass es mir leid tut, dass er durch mich soviel arbeit hatte und er soll doch bitte das ganze Geld behalten :haha:[/ironie]
 
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Bitte, denk doch vorher nach bevor du was schreibst. Meinst du wirklich das der Händler dazu verpflichtet ist, auf Grund deiner Unachtsamkeit; hast ja nichts in der Hand und alle Trümpfe sind beim Händler für den Schaden gerade zu stehen. Das kann es ja wohl auch nicht sein. Anstelle mal Rückrad zu zeigen aber sich partout darauf zu versteifen: Ich war das nicht! - komme was wolle; mir egal. Du windest dich wie ein Aal obwohl alles für den Händler spricht...

Werd schnell erwachsen.
 
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der standardanwalt arbeitet auch nach dem schema: schreiben und auf zahlungseingang warten, sollte gegenwehr kommen sofort kontakt abbrechen und nie wieder melden, koennte in arbeit ausarten ...


das problem mit deinem fall menschguenther ist, dass du die ware in einwandfreiem zustand erhalten hast, von dem widerruf gebrauch gemacht hast und die ware dann anscheinend defekt beim haendler ankam ... ob der haendler da nachgeholfen hat oder du ausversehen beim verpacken mit z.b. einer der krampen das teil zerkratzt hast, oder der haendler beim auspacken durch unachtsamkeit ... oder die post beim versand, oder der mangel von anfang an bestand und er dir nur nicht auffiel ... das wird sich wohl nie klaeren lassen

fakt ist: auch wenn es keine gesetzliche pflicht gibt: ware bei erhalt IMMER pruefen, man rennt beim autokauf ja auch 20x um das neue auto herum und schaut penibelst!!!! ob alles ok ist ... obwohl es keine verpflichtung dazu gibt ...
 
fakt ist: auch wenn es keine gesetzliche pflicht gibt: ware bei erhalt IMMER pruefen, man rennt beim autokauf ja auch 20x um das neue auto herum und schaut penibelst!!!! ob alles ok ist ... obwohl es keine verpflichtung dazu gibt ...

Wieso isses dann kein Gesetz ?
Ich würds vollkommen ok und fair finden.
Die Schuld, das Gerät nicht aufs penibelste geprüft zu haben, weise ich ja auch nicht von mir.

Und ich kann mich immer nur wiederholen, wieso sollte ich nicht dagegen angehen, wenn ich der Meinung bin, die "Straftat" nicht begangen zu haben :confused:

Man kann doch nicht immer klein beigeben und sagen, ja ok, du hast Recht.
Wenn es zu einem Prozess kommen sollte und dieser so ausgeht, dass mir die Beweise fehlen, dann ist dem nunmal so und ich werde die Wertminderung in Kauf nehmen.

Das hab ich aber jetzt bestimmt auch schon 1000 mal erzählt.
 
das problem mit deinem fall menschguenther ist, dass du die ware in einwandfreiem zustand erhalten hast,

Naja, selbst das kann er nicht mal beanworten weil er Unachtsam war und sich nicht drum geschert hat.

Wieso isses dann kein Gesetz ?
Ich würds vollkommen ok und fair finden.
Die Schuld, das Gerät nicht aufs penibelste geprüft zu haben, weise ich ja auch nicht von mir.

Weils eben so ist und die Gesetzgeber so entschieden haben das es nicht zumutbar ist bei einem Verbraucher im Sinne des BGB - viele wissen ja nichtmal was man beachten muss und das wäre zuviel verlangt. Beim HGB sieht das ganz anders aus - hier ist es im Gesetz verankert weil eben der Händler genau weis was er macht - wissen sollte - versäumt der Händler diese Pflicht hat er Pech gehabt.
 
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Wieso wird hier behauptet, dass die Ware in einem einwandfreien Zustand war ?
Ich denke nicht, dass IHR das beweisen könnt.
Also könnt ihr solche Thesen auch nicht aufstellen.
 
Wir müsen garnichts beweisen.

Hast du die Ware reklamiert bei Erhalt und darauf hingewiesen das ein Kratzer vorhanden ist? Nein hast du nicht. Hast du erst bemerkt, als es dir auf die Nase gebunden wurde mit dem Beweisfoto und demach ist zweifelsfrei davon aus zu gehen das die Ware bei Erhalt keine Beschädigung hatte. Diese Argument zieht leider nicht.
 
Richtig, ihr müsst gar nix beweisen.
Dann sollte man aber auch mit solchen Behauptungen vorsichtig sein, speziell wenn man mir damit etwas vorwerfen möchte.

Naja, selbst das kann er nicht mal beanworten weil er Unachtsam war und sich nicht drum geschert hat.

Unachtsam ? Ich habe die Ware einfach nich penibel geprüft. Was ich schon in den ganzen Threads davor erwähnt hatte.
Wieso sagst du jetzt, dass ich das nicht beantworten kann ?
Ich habs doch bereits in den Thread davor schon zig mal beantwortet.

Logik ?!

Irgendwie werd ich das Gefühl nicht los, dass es hier nicht mehr um die Sache an sicht geht, sondern eher gegen mich, den bösen menschguenther.
 
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Unachtsam --> http://ein.anderes-wort.de/fuer/unachtsam

Gibt andere Synonyme dafür - such dir eins aus.

Warum ich das sage; ganz einfach, wenn ich all das, was du so als Argument vorgebracht hast, berücksichtige dann fällt unachtsam wohl zweifelsfrei darunter und beschreibt treffend was du gemacht hast.

Penibel - übergenau, peinlich genau, sehr sorgfältig

Damit kannst du nicht kommen; unachtsam oder sorglos trifft es da schon eher und speziell wenn ich mir deine Argumente so betrachte; da der Kratzer kaum unter Penibel fällt - sowas fällt auf aber wer sich nicht drum schert und sich hinter her beschwert weil er unachtsam mit der Ware umgegenange ist brauch sich nicht beschweren. Gibst es ja zu aber versuchst dich dennoch aus der Verantwortung raus zu winden... steht doch endlich dazu das du einen Fehler gemacht hast; auch wenn unabsichtlich.

just think about it
 
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braucht man fuer alles ein gesetz ? gibt es ein gesetz, welches dir verbietet bei rot ueber die ampel zu gehen ? falls es eins gaebe waere das dann eine straftat und keine ordnungswidrigkeit ...

bzw., nur weil es kein gesetz gibt sind sachen erlaubt ?



viel spass noch ôô,


kranke welt in der manche gedanklich leben ...
 
Wenn du so kleinlich daherkommen willst, dann vergiss das Wort Gesetz in meinem Post. Wie wär es dann mit: Regel ?! :)

Langsam wirds wirklich lächerlich.

@ mediafrost: Ich versteh es nicht. Sag mal, ließt du überhaupt meine Beiträge ?
Ich geb ja zu, dass ich grammatikalisch vielleicht keine sauberen, deutschen Sätze schreibe, aber den Sinn und Inhalt, sollte man doch trotzdem irgendwie herausfinden können ?
Ebenfalls versteh ja dein Zorn als Händler (laut deinen letzten Posts scheinst du einer zu sein ^^), dass du alle Kunden doof findest, sobald mal einer seine Grenzen nicht kennt. Aber so ist das nunmal :)

Ich denke, dass hat nun langsam auch kein Zweck mehr.
Die letzte Seite ist ja sowieso nur Off-Topic und hat nix mitm eigentlichen Thema zu tun, deshalb werd ich hier mal nen Schlussstrich ziehen und nichts mehr hierzu schreiben.
Wenn jemand mit mir weiterdiskutieren möchte, kann er das gern per PN machen.
Wenn jemand wissen möchte, wie die ganze Sache eventuell mal ausgeht, so möge er mich bitte ebenfalls per PN anschreiben. :angel:
 
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Lasst ihn doch einfach machen. Wenn es vor Gericht geht, wird man sehen wer im Recht ist. Bin ehrlich gesagt gespannt wie die Sache ausgeht.
 
Um euch noch einmal einen kleinen Hintergrund zu geben...
Ich hatte überhaupt nicht vor dieses TFT zurück zu schicken, bis mir mein Vater davon erzählt hat, dass es den gleichen (ohne diese vielen Anschlüsse) auch als 26"er für das gleiche Geld gibt.

Das hat sich natürlich verlockend angehört.
Und da ich den 24er auch erst nen paar Tage hatte, konnte ich ihn noch locker widerrufen.
Im Gesetz ist klar beschrieben dass der Verbraucher alles zu Unterlassen hat was den Wert des Geräts vermindert. Insbesondere die normale Ingebrauchnahme wird dort erwähnt. Dies ist bei dir hier allerdings eindeutig geschehen. Alleine durch die Betriebszeit (mehr als 1h auf dem Betriebszähler dürfte über die Prüfung in einem Ladengeschäft deutlich hinaus gehen) könnte dir der Händler schon eine Wertminderung in Rechnung stellen.

Ich hab hier gepostet, weil ich gehofft hatte, dass sich jemand mit dem Gesetz RICHTIG auskennt und sagen kann, was sache ist. Oder jemand, der vielleicht in einer ähnlichen Situation gewesen ist und sagen kann, ob ichs lassen soll, oder ob ich auf alle Fälle Chancen habe.
Bei Rechtsfragen ist das ein Anwalt. Allerdings sind recht haben und recht bekommen immer noch zwei paar Stiefel.
Allerdings beschleicht mich nachdem ich den Thread gelesen habe das Gefühl du möchtest eher hören wie du an das Geld vom Monitor kommst - nicht was Sache ist!

Das letzte Angebot vom Händler war 60 € auf den Verkaufspreis.
15% Abzug bei Beschädigung + Inbetriebnahme? Dagegen ist eigentlich nichts einzuwenden.

Wieso gibt es dann ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ?
Ich als dummer Verbraucher würde darunter verstehen, dass ich die Ware 14 Tage (+/- Versand) testen kann und erst dann zurückschicken brauche.
Was du darunter verstehst und was gesetzlich geregelt ist sind - so wirkt es auf mich - zwei verschiedene Welten. Außerdem wird der "dumme Verbraucher" über seine Rechte und Pflichten beim Widerruf informiert, bei so gut wie jedem Shop musst du bei der Bestellung bestätigen dass du dies gelesen hast. Wenn du das nicht tust ist dies dein Problem. Und jetzt komme ja nicht damit dies würde sich eh keiner durchlesen.


Wer oder wie die Kratzer in den Monitor gekommen ist lässt sich hier nicht rausfinden. Fakt ist dass du nicht sicher ausschließen kannst diese verursacht zu haben.


Und nun noch eine persönliche Note:
Du verbittest dir Unterstellungen dass du für die Kratzer verantwortlich bist, beschuldigst selbst aber ohne Beweis den Händler. Aufgrund der Bewertungen bei geizhals.at bin ich persönlich eher geneigt dem Händler zu glauben - gerade auch von dem was du hier im Thread so an Einstellung zeigst.

Da ein Forum von den Erfahrungen von anderen Usern lebt - du hast explizit um Hilfe gebeten - dann wäre das Ergebnis deiner Bemühungen hier sicher nützlich - nicht nur per PN.
 
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