MC Drehstuhl
Experte
Nö. Schließlich lebe ich in der EU -> EU-Richtlinie 2009/24/EG.
Rechtskonform laut EuGH: Gebrauchte Software verkaufen
BGH, EuGH und gebrauchte Software: Die MRM Distribution erklärt die geltende Rechtsprechung und rechtskonformen Verkauf von Softwarelizenzen.www.wirkaufenihresoftware.de
Weiterhin:
Onlineerwerb gebrauchter Software -
Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass eine urheberrechtliche Erschöpfung des Verbreitungsrechts auch beim Online-Vertrieb von Software erfolgt.www.it-rechtsanwalt.com
Aus deinem Link nur etwas weiter unten:
https://www.wirkaufenihresoftware.de/news/eugh-gebrauchte-software/
BGH-Urteile: Aufklärungspflicht bei Gebrauchtsoftware
Mehrere BGH-Urteile ergänzen die Rechtsprechung des EuGH zu gebrauchter Software. Zusammengenommen ergeben sich daraus für Verkäufer und Käufer die beschriebenen Rechte beim Weiterverkauf gebrauchter Softwarelizenzen – und einige Pflichten. Denn Beklagte müssen nachweisen können, dass ihre Geschäfte mit gebrauchten Softwarelizenzen rechtskonform sind (vgl. „UsedSoft II“-Urteil des BGH). Rechtssicheren Transaktionen von gebrauchten Softwarelizenzen sollte deshalb eine umfassende Aufklärung durch die Verkäufer vorausgehen. Diese schließt ein:
- Identität des Ersterwerbers,
- Zahl der Weiterverkäufe,
- Identität vorheriger Erwerber,
- Versicherung/Nachweise über die Vernichtung von Programmkopien durch vorherige Erwerber,
- ursprünglicher Lizenzvertrag (regelt bestimmungsgemäßen Gebrauch der Software).
Das BGH-Urteil im Wortlaut
“Zum einen kann sich der Nacherwerber einer Kopie des Computerprogramms nur dann mit Erfolg auf eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts an dieser Kopie berufen, wenn der Ersterwerber seine Kopie unbrauchbar gemacht hat (vgl. Stieper, ZUM 2012, 668, 670). Es ist deshalb Sache der Beklagten, darzulegen und erforderlichenfalls nachzuweisen, dass die Kunden der Klägerin ihre Kopien der von der Beklagten weiterverkauften Computerprogramme unbrauchbar machen. […]
Zum anderen verletzen die Kunden der Beklagten, die bereits über eine auf ihrem Server installierte Kopie des Computerprogramms verfügen und abgespaltene Lizenzen für zusätzliche Nutzer hinzukaufen, das Urheberrecht an diesem Computerprogramm, wenn sie die Software im Blick auf den Erwerb dieser zusätzlichen Lizenzen in den Arbeitsspeicher der Arbeitsplatzrechner weiterer Anwender laden und damit vervielfältigen. […]
Es ist Sache der Beklagten, darzulegen und erforderlichenfalls nachzuweisen, dass es bei den hier in Rede stehenden Computerprogrammen nicht zu solchen Vervielfältigungen kommt.” (Quelle: Bundesgerichtshof)
Rechtskonformer Ankauf
Als Käufer von Gebrauchtsoftware nimmt die MRM die deutsche und europäische Rechtsprechung zum Anlass, durch unternehmenseigene “Best Practices” Vertrauen in den Markt für gebrauchte Softwarelizenzen zu wecken. Der Grundsatz: Rechtssicherheit vor Urheberrechtsverletzung und Billigpreisen. Zusätzlich zu den bereits genannten Nachweisen gilt es hier insbesondere sicherzustellen, dass es sich bei angebotenen Produkten um Originalsoftware handelt, die in der Europäischen Union erstmals in Umlauf gebracht worden ist. Außerhalb der EU hat die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nämlich keine Rechtsgültigkeit.
Es geht nicht darum das Urheberrecht abzutreten, aber eine urheberrechtlich geschützte Software ohne gültige Lizenz zu nutzen ist eine Urheberrechtsverletzung.Urheberrechte lassen sich nicht abtreten – zumindest nicht in Deutschland, selbst wenn ein Urheber damit einverstanden wäre. Allerdings kann sich das Recht eines Urhebers über die Nutzung einer Kopie seiner Software zu bestimmen “erschöpfen”; dann nämlich, wenn er diese Kopie verkauft oder sie in einer Transaktion weitergibt, die einem Verkauf gleichkommt (Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie 2009/24/EG; Leasing oder Miete sind damit nicht gemeint).
Urheberrechtsverletzung in Bezug auf Software. Wie das ganze bei Büchern rechtlich ist habe ich keine Ahnung. Ich weiß nur bei Software Weiterverkauf gelten die hier genannten Regelungen.Von Deutschland übrigens seit 2013 in der Rechtsprechung so übernommen.
Du sprichst immer von Urheberrechtsverletzungen. Wenn ich ein gebrauchtes Buch kaufe, was jemand geschenkt bekommen hat, welches wiederum von jemand anderen gekauft wurde: darf ich deiner Auslegung nach das Buch nur dann kaufen wenn ich von allen die Adressdaten habe? Oder darf ich das Buch lesen und auch weiterverkaufen?
Das war nicht meine These, sondern aus mehreren Urteilen unserer deutschen Gerichte im Zusammenhang mit dem Recht gebrauchte Software zu verkaufen.Deiner These nach: ich darf nicht mal in der Zeitung von einem Hardwareluxx-Verkäufer blättern wenn er diese als Verpackungsmaterial für alte Hardware genutzt hat? Denn sonst besteht ja eine mögliche Urheberrechtsverletzung denn vielleicht hat er sie gar nicht selbst gekauft sondern vom ursprünglichen Käufer geschenkt bekommen den ich aber nicht kenne? Schlimm sowas. Darum zurück zu den Styroporflocken als Verpackungsmaterial?
Weg von den Stryoporflocken, zurück zur Software. Natürlich muss die Software(lizenz) legal erworben worden sein und nur einmal in Nutzung sein. Deiner Logik nach habe ich hochgradig illegale Rechner erlebt:
Frage: woher soll jetzt X_FISHs bessere Hälfte die Mutter von MC Drehstuhl kennen - und weiß die überhaupt wo MC Drehstuhl den Laptop damals her hatte?
- MS = Microsoft
- 1.K = Erstkäufer (HW-Hersteller)
- H = Händler für Laptops (z.B. Blödmarkt oder Uranus)
- 2.K = MC Drehstuhl
- 3.K = MC Drehstuhls Mutter
- 4.K = MC Drehstuhls Mutter ihre Freundin
- 5.K = Händler, welcher das Gerät in Zahlung genommen hat
- 6.K = X_FISH, welcher das gebrauchte Gerät mit der in der Hardware verankerten digitalen Lizenz gekauft hat
- 7.K = X_FISHs bessere Hälfte, welche den Laptop zu Weihnachten geschenkt bekommen hat
Grüße, Martin
Hinzu kommt es ist für mich schon allein aus datenschutzrechlichen Gründen nicht möglich die gesamte Kette bis zu MS zurückzuverfolgen, selbst wenn ich das wollte.
Allerdings lag ich in dem Punkt mit der Rechtekette doch falsch. Es gibt ein neueres Urteil von 2016 dazu nach dem die Offenlegung der Rechtekette nicht mehr erforderlich ist.
Der Link von X_FISH ist also auch nicht mehr aktuell in dem Punkt. Aber auch wenn du nur einen Nachweis dafür brauchst, dass der Vorbesitzer die Software nicht mehr nutzt, musst du dir sicher sein das die Software aus der EU stammt, da nur dann das EU recht dazu gilt. Und dann muss trotzdem die Lizenzvereinbarung eingehalten werden. Und in mindestens einem dieser Punkte fallen diese ganzen Keys raus.
Diesem Risiko kann sie dadurch begegnen, dass sie sich von den Bietern einen geeigneten Nachweis für die Erschöpfung des Verbreitungsrechts vorlegen lässt oder eine Freistellungsvereinbarung in den abzuschließenden Vertrag aufnimmt.
Und hier noch einmal, da nicht immer verstanden wird, was eine Lizenz ist.
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Lizensierung - Unterschied zwischen Upgrade und Volllizenz
Lizensierung - Verwenden der Volumenlizenzierung, um eine Professional Edition über eine Home Edition zu installieren