Hätte aber nicht gedacht, dass private einfuhr und bestitz so hart bestraft werden ?
deutsche gesetzte, immer wieder traurig
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Hätte aber nicht gedacht, dass private einfuhr und bestitz so hart bestraft werden ?
deutsche gesetzte, immer wieder traurig
Mal abgesehen davon, dass man sich mit dem Besitz der Uncut vermutlich sogar strafbar macht.
Immerhin handelt es sich ja hier um eine andere Sachlage, als bei einem "nur" indizierten Titel. Oder sehe ich das falsch?
morgens halb 10 in deutschland
Night<eye> ist am frühstücken nach einer schlaflosen nacht durch dass warten auf Armored Core 4
15 minuten später klingelt es *g*
ENDLICH HAB ICH ES
ENDLICH KANN ICH WIEDER SCHLAFEN
jipi ai jeai
deutsche gesetzte, immer wieder traurig
Endlich hat es mal Jemand verstanden, danke!Grundsätzlich finde ich Indizierung auch mehr als Bevormundung, aber wenn ein Spiel strafrechtliche Relevanz hat, wie in diesem Fall -
kann ich die Gesetze nur begrüssen.
Sorry, aber denkt doch mal ein bisschen über den Hintergrund nach....
Haste mal nen Link zum Grotte-Forum ?
Ich erhalte immer nur die Meldung über einen kritischen Fehler!
§ 86a
Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. im Inland Kennzeichen einer der in § 86 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 bezeichneten Parteien oder Vereinigungen verbreitet oder öffentlich, in einer Versammlung oder in von ihm verbreiteten Schriften (§ 11 Abs. 3) verwendet oder
2. Gegenstände, die derartige Kennzeichen darstellen oder enthalten, zur Verbreitung oder Verwendung im Inland oder Ausland in der in Nummer 1 bezeichneten Art und Weise herstellt, vorrätig hält, einführt oder ausführt.
(2) Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Fahnen, Abzeichen, Uniformstücke, Parolen und Grußformen. Den in Satz 1 genannten Kennzeichen stehen solche gleich, die ihnen zum Verwechseln ähnlich sind.
(3) § 86 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
So und nun können wir wieder alle beruhigt zocken