Liesel Weppen
Urgestein
- Mitglied seit
- 20.07.2017
- Beiträge
- 9.004
- Desktop System
- PC
- Prozessor
- 5900X
- Mainboard
- Asrock X470 Master SLI
- Kühler
- Dark Rock Pro 4
- Speicher
- 2x16GB@3333Mhz
- Grafikprozessor
- RX6900XT
- Display
- UWQHD
- SSD
- 1TB NVMe
- HDD
- 8TB
- Opt. Laufwerk
- -
- Gehäuse
- Nanoxia Deep Silence 3
- Netzteil
- Corsair 750W
- Betriebssystem
- Linux
- Sonstiges
- 3D-Drucker Qidi imate-S, Sovol SV04
- Internet
- ▼1Gbit ▲50Mbit
Hat er das denn? Oder unterstellst du dem Händler das nur?Wenn der Händler doppelt verkauft, dann ist das sein Problem.
Und was hat das überhaupt mit irgendwelchen Rechtsansprüchen zu tun? Wenn der Händler einseitig den Verkaufsvertrag aufgehoben hat, ist das wohl rechtswidrig. Das ist der juristische Ansatz. Warum der Händler nicht liefern kann oder will, spielt dazu doch überhaupt keine Rolle.