In Deutschland ist das Bundeskartellamt, zusammen mit den Landeskartellbehörden, für den Schutz des Wettbewerbs zuständig. Darunter fallen nicht nur Preisabsprachen, sondern z.B. auch Zusammenarbeit von Hardwareherstellern, die den Wettbewerb unterwandert. Was das genau bedeutet, darüber gibt es...