Meines Wissens ist es so: In Deutschland gilt laut Gesetz die Gewährleistungsfrist für 24 Monate. Bei einem Mangel in den ersten 6 Monaten hat der Verkäufer die Pflicht, dir zu beweisen, dass dieser nicht schon vor Übergabe der Ware an dich bestanden hatte, was er im Regelfall nicht kann und entsprechend nachbessert (Neugerät, Reperatur, ...). Nach diesen 6 Monaten gilt die Beweislastumkehr, d.h. du musst beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat, was du in der Regel auch nicht kannst. Der Verkäufer kann sich dann querstellen. Jetzt kommt die Garantie ins Spiel: Garantie gewährt der Hersteller, nicht der Verkäufer. ACER gibt wie fast alle Elektronikhersteller 2 Jahre Garantie, d.h. du kannst diese FREIWILLIGE Leistung des Herstellers in Anspruch nehmen, dieser MUSS aber nicht konstenlos reparieren (z.B: wenn du vorsätzlich das Notebook beschädigst), in der Regel ist dies jedoch unproblematisch und aus Kulanz gegenüber dem Kunden usus.
Eine Zwangsregistrierung kann meines Erachtens kein MUSS sein, um Garantieleistungen ins Anspruch nehmen zu können. Hier geht es wohl eher um Sammeln von Kundendaten, für welchen Zweck auch immer ...
Greetz
NetworkerZ