kawa-racer
Enthusiast
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Also ich bezweifle das, und ich war mit meinem schon auf der Landesregierung - das interessiert keine Sau, wie die Kennzeichen angebracht sind, hauptsache sie sind richtig ersichtlich und im richtigen Abstand zum Boden. Hab das schon seit Ewigkeiten mit Klett befestigt.
Hast du da irgendwas offizielles dazu Matschgo?
Bist halt so dä**lich und kennst deine eigenen Gesetze nicht.
§ 49 Abs. 7 KFG 1967
„die Kennzeichentafeln mit dem Fahrzeug dauernd fest verbunden sein; Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzei-chen und Kennzeichentafeln gemäß Abs. 3 dürfen jedoch, sofern sie in der im Abs. 6 angeführten Weise angebracht sind, auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein.“
3.2.) Anbringung der Kennzeichentafel vorne:
In diesen Fällen findet Punkt 2.2. Anwendung.
4.) Dauernde, feste Verbindung:
Die Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung der Kennzeichentafel sowohl vorne als auch hinten gilt dann als erfüllt, wenn die Kennzeichentafeln am Fahrzeug angeschraubt oder angenietet bzw. mit einem ans Fahrzeug angeschraubten oder angenieteten serienmäßig hergestellten Kennzeichenhalter befestigt werden. Die Verbindung z.B mittels Draht entspricht jedenfalls nicht der Forderung nach einer dauernden, festen Verbindung. Kennzeichentafeln mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen dürfen jedoch auch behelfsmäßig mit dem Fahrzeug verbunden sein
Und die Interpretation "dauernd fest" ist auch vorgegeben. Bedeutet mit Schrauben. Jedoch darf das Kennzeichen nicht durchbohrt werden
Und das wurde dieses Jahr am See dauerhaft kontrolliert.
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