Nach § 8 der Fahrzeugzulassungsverordnung sind Unterscheidungszeichen, Erkennungsnummern sowie Kombinationen aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern, die gegen die guten Sitten verstoßen, unzulässig.[35] Die Verwaltungsvorschrift zur Fahrzeugzulassungsverordnung empfiehlt den Zulassungsstellen, keine Abkürzungen zu vergeben, die auf nationalsozialistische Organisationen Bezug nehmen. Dies sind: HJ (Hitlerjugend), KZ (Konzentrationslager), NS (Nationalsozialismus), SA (Sturmabteilung), SD (Sicherheitsdienst) und SS (Schutzstaffel), wobei SD nur von wenigen Zulassungsbehörden nicht ausgegeben wird. Weiterhin sind Kombinationen mit dem Zulassungsbezirk unerwünscht, wenn diese eine der o. g. Kombinationen ergibt. Für Stuttgart werden beispielsweise die Erkennungszeichen „A“, „S“, und „D“, für Köln wird „Z“ nicht vergeben. Allerdings wurden in Einzelfällen diese Kombinationen von Zulassungsstellen vergeben. So war im Zulassungsbezirk der Region Hannover „J“ ein zulässiger und vom zuständigen Minister nicht weiter beanstandeter Erkennungsbuchstabe. Zwischenzeitlich wurden Kennzeichen mit „J“ nicht mehr vergeben, aktuell erfolgt wieder eine Vergabe. Weitere nicht vergebene Buchstabenkombinationen sind in Stuttgart S–ED (Sozialistische Einheitspartei Deutschlands), in Nürnberg N–PD (Nationaldemokratische Partei Deutschlands) und N–SU (Nationalsozialistischer Untergrund)[36], im Kreis Warendorf WAF–FE, im Kreis Steinburg IZ–AN („Nazi“ rückwärts gelesen), im Kreis Dithmarschen HEI–L (nur bei Neuzulassungen).[37] Die Stadt Regensburg in Bayern vergab entgegen den Weisungen der Bundesregierung bis Anfang Oktober 2012 noch das Buchstabenkürzel NS. Erst nachdem eine lokale Zeitung die Behörde darauf aufmerksam machte, wurde die Vergabe eingestellt.[38]