Meine Geschichte mit der Zulassungsstelle...
es war einmal ein Auto, das lediglich im Rahmen einer Überführung den Halter wechselte und dazu umgemeldet werden musste. Im Vorfeld hatte sich der Käufer bei seiner Stammversicherung, nennen wir sie Versicherung A erkundigt, ob diese sogenannte Young/Oldtimertarife führt, woraufhin diese sagte, dass dies nicht mehr geht, man aber eine Partnerversicherung hätte, mit der man eng zusammenarbeitet, nennen wir sie Versicherung B und die sowas kann. Versicherung A gab aber, nur zur Sicherheit, eine EVB Nummer mit.
Der Käufer meldete sich noch am selben Freitag bei Versicherung B, telefonierte ausgiebig und bat um die Zusendung eines entsprechenden Angebotes und gleichzeitige Zusendung einer EVB Nummer, um nicht erst umständlich über Versicherung A zu gehen. Versicherung B sagte, alle benötigten Daten wären aufgenommen, aber man käme erst am Montag dazu ein Angebot zu erstellen. Der Käufer machte auf die Dringlichkeit aufmerksam, da das Fahrzeug noch fremdzugelassen ist und dringend umgemeldet werden müsse. Alles kein Problem sagte Versicherung B.
Am Samstag Nachmittag erhielt der Käufer eine Mail von Versicherung B, dass wohl doch noch etliches mehr an Informationen benötigt würde um ein Angebot zu erstellen, von dem im Telefonat keine Rede war. Kopien der Fahrzeugdokumente und Zustandsphotos des Fahrzeugs. Da der Käufer die Mail erst abends las, konnten diese Photos erst am Sonntag an Versicherung B geschickt werden, mit erneutem Hinweis darauf, dass am Dienstag eine KFZ Ummeldung eingeplant ist und nun dringend eine EVB Nummer benötigt würde.
Es folgte......NICHTS
Leicht angenervt verließ der Käufer am Dienstag sein vertrautes Heim um sich wohl oder übel mit der EVB Nummer der Versicherung A ein Saisonkennzeichen von 3/10 zu ergattern. Er hatte bereits im Vorfeld auf der Zulassungsstelle die neu eingeführten, historischen Kennzeichen LH ausgesucht, die dort bereits freizügig verteilt wurden. Er ahnte noch nicht, dass es auch hier zu einem tragischen Mißverständnis kommen würde.
Gut gelaunt betrat er den Raum und wurde recht schnell darauf aufmerksam gemacht, dass die historischen Kennzeichen zwar ausgewählt, aber noch nicht vergeben werden dürften. Das wäre im System etwas unglücklich eingestellt. Man hätte ja auf einer ganz entlegenen Unterseite erkennen können, dass die Kennzeichen in frühestens 2 Wochen ausgegeben werden dürften (wovon auf der Reservierungsseite natürlich nichts stand). Leicht angenervt schraubte sich der Käufer ein anderes Kennzeichen aus den Rippen und wurde kurz darauf wieder unterbrochen. Die EVB Nummer der Versicherung A wäre nicht für Saisonkennzeichen vorgesehen. Das hätte man dem Käufer aber auch sagen müssen. Hatte man aber auch nicht, und das, obwohl der Käufer Versicherung A mehrfach gesagt hatte, dass es sich um ein Zweitfahrzeug mit Saisonkennzeichen handeln würde.
Kurzentschlossen und aufgrund fehlenden Mobiltelefons um mit der Versicherung Rücksprache halten zu können, willigte der Käufer ein einfach vorerst ein normales Kennzeichen zu nehmen, um das Fahrzeug überhaupt wieder von A nach B fahren zu können. Fest entschlossen, dies bei nächster Gelegenheit zu ändern. Er ahnte noch nicht, dass ein weiteres Unheil bereits seinen Lauf genommen hatte.
Knapp 90€ seines schwer erarbeiteten Geldes für "Wunsch"-Kennzeichen und Ummeldung beraubt machte sich der Käufer zuhause daran die Kennzeichen an das Fahrzeug anzubringen. Doch statt der auf den alten Kennzeichen angebrachten nächsten HU 6/2015, welche auch so im Tüv HU Bereicht genannt wurde, strahlte ihm eine 01/2015 entgegen. Ein Monat, in dem er alles tun würde, nur garantiert nicht das Fahrzeug der Witterung auszusetzen. Man hatte den HU Aufkleber falsch angebracht.
Nach diesem ereignisreichen Tag besaß der Käufer ein Kennzeichen das er nicht wollte, für einen Zeitraum den nicht bräuchte, eine Versicherung bei A die er nicht musste und eine Versicherung B die ihm nicht antwortete. Eine festgesetzte HU die ihm nicht passte und Kennzeichen die er demnächst wieder weggeben, ändern und wegwerfen darf. Damit ihm dies zusätzlich ins Gedächnis gebrannt würde, erhöhten sich natürlich durch seinen ganzjahres-Nutzungszeitraum die KFZ Steuer.