[Sammelthread] Automobile

Der Versicherungsschutz erlischt nur, wenn die Unfallursache die Rückleuchten waren. Mal davon abgesehen würde ich damit nicht rumfahren, wenn die Leuchten nicht noch sehr gut zu sehen wären. Ich bin doch nicht lebensmüde. :stupid:
Selbst bei strahlendem Sonnenschein sieht man die noch sehr gut.

Selbst wenn die Leuchten nicht wären, die Kiste hat doch eh Software drauf.

Lass so. Ein ehemaliger Kumpel hat durch jemanden mit lasierten Rückleuchten mal seine komplette Front und Schmerzensgeld bekommen 😂 Sonne stand ungünstig und er ist drauf gefahren. Im Verfahren wurde dann entschieden, dass die Rückleuchten mit dazu beigetragen haben könnten. Und da war nix mehr mit "wer auffährt hat schuld". Aber muss jeder selbst wissen und vielleicht auch nur ein Einzelfall.
Aber bei einem Allerweltsauto kann ich es nicht verstehen. Für den Corsa gibt's sicher schwarze zu kaufen, anstatt da ne Folie drüber zu ziehen...
Beleuchtung ist m.E. einfach etwas, bei dem ich nicht dran rum fummeln würde (Anmerkung: ich würde schwarze Rückleuchten auch schöner finden, gibt's aber nicht, also Pech)
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Für den Corsa gibt's sicher schwarze zu kaufen, anstatt da ne Folie drüber zu ziehen
Schön wärs! Die wären bei OPC Fahrern ein Renner und würde ich sofort kaufen.

Wie gesagt, die Rückleuchten sind noch sehr, sehr gut zu sehen. Wenn dem nicht so wäre, würde ich es sofort ändern.
 
Muss ja nur mal der richtige Polizeimann vor Ort sein und dann steht die Kiste in der Verwahrstelle.
Der Vorbesitzer wohnte im Pott, Dortmund, wo es extrem heftig mit solchen Kontrollen ist. Selbst dem sind die Polizisten zig mal hinterher gefahren und wurde damit nicht rausgewunken. Das ist so dezent, dass es wie eine Zubehör oder Originale Leuchte aussieht.

Nur um es nochmals klar zu stellen: Wenn dem nicht so wäre und man hinten quasi "blind" fahren würde, hätte ich die Folie beim Kauf des Corsa SOFORT runter gerissen. An meinem Leben hänge ich sehr.

Und wenn das doch mal beanstandet wird, kann man die Folie wieder runter reissen und fertig.
 
Zuletzt bearbeitet:
So sieht's bei einem CL55 Original aus - da stehen die Felgen je nach Perspektive auch gut draußen:
Screenshot_20220224-073548.jpg
 
Olaf, der Reifen muss meines Wissens nach, und korrigiert mich wenn ich falsch liege, im oberen Bereich abgedeckt sein. Vorne und hinten, also zur Fahrzeugfront und zum Heck hin, darf der Reifen mehr oder weniger offen stehen.
Siehe beispielsweise wie offen der Reifen an der Vorder- und Hinterachse in diesen Bereichen bei meinem M3 stand. Die gleichen Felgen plus das gleiche Reifenformat haben unzählige Leute bei diesem Auto so beim TÜV eingetragen. Ich war also kein Einzelfall.

 
Meines Wissens nach, müssen die Reifenlaufflächen zu allen Seiten hin abgedeckt sein, steht auch meist so in den Papieren drinnen.

@Madz

Wie schon am Beispiel von @Dave223 spielt hier Murphys Law sehr häufig eine große Rolle.
Nur ist es nun mal so... du fährst dauerhaft ohne ABE = kein Versicherungsschutz durch die Gegend und nicht wenn irgendwann mal was passieren sollte.

Lass die doch bitte entweder vom TÜV abnehmen oder nimm sie runter.
Wir haben doch hier in Deutschland so ein gutes System, dass man vieles am Auto abnehmen lassen kann.

Ansonsten kann ich nur sagen, du bist erwachsen genug und kannst ja sicherlich die Verantwortung übernehmen, wenn wegen deiner Leuchten andere Menschen zu schaden kommen.
 
Dann hatte ich es ja doch richtig in Erinnerung. ;) Anderenfalls wären ja unzählige Radreifenkombinationen bereits ab Werk ungültig...
 
@Geforce3M3

Das ist mal ein Auto!!! Sehr schönes Teil. :hail::hail:

Nicht so rundgelutscht wie die anderen Karren. Oder die Schüttelkisten mit drölftausend PS aber gerade mal 20cm länger als ein Dixi Klo.:coffee:
 
Wenn du einem heute 20 jährigen das Bild zeigst, fragt er, was das seltsame da in der Mitte ist :P
 
  • Haha
Reaktionen: Tzk
Schön, einfach nur wunderschön!! Auf so ein Auto kann man echt stolz sein. Und ja, ich gebe es zu, bin ein absoluter E30 Fan.:hail::hail:

hatte selber vor ca. 30 Jahren einen 320i den ich dann zum 325i umbauen ließ.
 
Einfach ein wunderschönes Auto, der M3! :)

Bzgl. Räder - Ich muss mir das später, unter den jetzt gewonnenen Informationen, nochmal anschauen. Ich melde mich dazu auf jeden Fall wieder.. ;)
 
Nur ist es nun mal so... du fährst dauerhaft ohne ABE = kein Versicherungsschutz durch die Gegend und nicht wenn irgendwann mal was passieren sollte.

Auch wenn ich von diesem Rückleuchtengebastel nichts halte: Das ist schon sehr überspitzt geschrieben und genau die reißerische Fingerwedel-Formulierung.

Sowas wie "kein Versicherungsschutz" gibt es in Deutschland nicht ohne weiteres. Das Fahrzeug ist selbstverständlich weiterhin Haftpflicht versichert. Natürlich kann dein Haftpflichtversicherer dich im Schadenfall versuchen in Regress zu nehmen, aber damit das durchkommt muss auch erstmal die Unfallkausalität hergestellt werden (geht bei folierten Rückleuchten natürlich sehr gut... bei anderen Geschichten wie Fahrwerk/Felgen eher schwer). Und selbst dann ist die Regresssumme noch gedeckelt.

Wenn man also "kein Versicherungsschutz" schreibt, denkt der Laie erstmal "Scheiße, wenn ich jemandem jetzt mit meinen 2cm zu breiten Reifen die Vorfahrt nehme, zahl ich alles selbst" genau das ist aber vollkommener Unsinn und reine Panikmache.
 
"Scheiße, wenn ich jemandem jetzt mit meinen 2cm zu breiten Reifen die Vorfahrt nehme, zahl ich alles selbst"
Zumindest seinen eigenen Schaden, da eine Kasko definitiv sehr schnell "Pech gehabt" zurückschreibt :d Viel Spaß beim Klagen.
 
Hier stehts ganz genau erklärt:
Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Es gibt zwei Varianten der Zulassung, EG und national.

National ist: Lauffläche muss in der oberen Hälfte abgedeckt sein:
1645692718857.png


EG ist: gesamtes Rad (Felge und Reifen) muss vollständig im Bereich 30° vor bis 50° dahinter abgedeckt sein:

1645692766878.png



Sowas hier ist deshalb mit EG Zulassung prinzipiell eintragbar. Die Verbreiterung deckt nach EG die 30° bis 50° ab und die 150mm dürften auch erfüllt sein:

1645693076311.png
 
Das ist auch echt so ein Punkt, wo ich mir nicht sicher bin ob ich die Software vom Golf machen lassen soll. Grundsätzlich für verhältnis mäßig wenig Geld großes Leistungsplus, aber eben ohne Eintragung. Mit Eintragung lohnt sich das eigentlich schon gar nicht mehr nur die Software zu machen, da muss dann eigentlich schon mehr passieren.

Andere Frage, die Serien-Räder stehen ja echt besch... weit drinnen. Da hätte ich jetzt eigentlich gern Spurplatten drauf. Gibts da ne Empfehlung was besser ist? Die zum Durchschrauben oder die eigen verschraubten?
 
@Tzk

Und was ist nur relevant für mich? Oder wird das beim TÜV eventuell ausgewürfelt? :fresse:

Edit: Also EG-Zulassung, dann quasi unmöglich.. Bin gespannt..
 
Zuletzt bearbeitet:
Zumindest seinen eigenen Schaden, da eine Kasko definitiv sehr schnell "Pech gehabt" zurückschreibt :d Viel Spaß beim Klagen.

Ich hätte vielleicht das "Haftpflichtversicherer" oben noch fetter schreiben soll. :d Vor Gericht wandert solche scheiße eh, aber das ist heutzutage kein Maßstab mehr.
Selbst Parkplatzrempler mit Schadensummen ~600€ werden mittlerweile soweit ausdiskutiert, dass am Ende Rekonstruktionsgutachten für 3500€ angefordert werden. Nur damit dort irgendwie sowas drin steht:
"Mithilfe der vorliegenden Anknüpfungstatsachen ist jedoch nicht auszuschließen, dass das klägerische Fahrzeug bei Kontaktbeginn noch mit Restgeschwindigkeit in Bewegung war.
Selbst wenn man davon ausgeht, dass der Kläger-Pkw im Zeitpunkt der Kollision stand, so lässt sich mit den Mitteln der technischen Analyse nicht rekonstruieren, ob dieser bereits einige Zeit vor der Kollision stand, oder erst im Zeitpunkt des Erstkontakts (mit der Kollision) zum Stehen kam." Bla Bla Bla.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und was ist nur relevant für mich? Oder wird das beim TÜV eventuell ausgewürfelt? :fresse:
Ich vermute EG. Also gaaanz strenggenommen dürfest du mit den Rädern wie gezeigt wohl keine Eintragung bekommen. Sieht so aus, das das gesamte Rad über die Seitenwand hinausschaut und die 50° bzw. 150mm sind auch nicht erfüllt?

Aber mach dich nicht verrückt, in D wird alles mögliche eingetragen, was eigentlich nicht eintragbar ist... :fresse2:
 
Ich vermute EG. Also gaaanz strenggenommen dürfest du mit den Rädern wie gezeigt wohl keine Eintragung bekommen. Sieht so aus, das das gesamte Rad über die Seitenwand hinausschaut und die 50° bzw. 150mm sind auch nicht erfüllt?

Aber mach dich nicht verrückt, in D wird alles mögliche eingetragen, was eigentlich nicht eintragbar ist... :fresse2:

Das ist doch wieder alles komplette Willkür.. :d Am besten ich kleb mir vor dem TÜV nen Stück Blech um die Radhauskante, dann ist es EG-konform.. :fresse:

Kommt halt auch immer drauf an wo man es abnehmen lässt, muss mich da glaube noch etwas schlau machen vorher.
 
Du hast es erfasst. Letztendlich ist immer der Prüfer derjenige welcher entscheidet. Da kann dir in Foren jeder irgendwas erzählen, sollte der Prüfer nen Pfurz quersitzen haben, hast du ein Problem :d Die rechtliche Seite kennst du jetzt, die Auslegung ist wie erwähnt immer vom Prüfer abhängig.
 
Schau bitte auch nochmal wegen den Reifen, in dem Gutachten was ich gefunden habe waren wie ich oben schon gesagt hatte deine montierten Reifen nicht enthalten.
 
  • Danke
Reaktionen: Tzk
Auch wenn ich von diesem Rückleuchtengebastel nichts halte: Das ist schon sehr überspitzt geschrieben und genau die reißerische Fingerwedel-Formulierung.

Sowas wie "kein Versicherungsschutz" gibt es in Deutschland nicht ohne weiteres. Das Fahrzeug ist selbstverständlich weiterhin Haftpflicht versichert. Natürlich kann dein Haftpflichtversicherer dich im Schadenfall versuchen in Regress zu nehmen, aber damit das durchkommt muss auch erstmal die Unfallkausalität hergestellt werden (geht bei folierten Rückleuchten natürlich sehr gut... bei anderen Geschichten wie Fahrwerk/Felgen eher schwer). Und selbst dann ist die Regresssumme noch gedeckelt.

Wenn man also "kein Versicherungsschutz" schreibt, denkt der Laie erstmal "Scheiße, wenn ich jemandem jetzt mit meinen 2cm zu breiten Reifen die Vorfahrt nehme, zahl ich alles selbst" genau das ist aber vollkommener Unsinn und reine Panikmache.
Letztendlich muss das jeder mit seinem Gewissen vereinbaren können. Für den einen ist es Firlefanz, für den anderen vielleicht ein Sach- oder Personenschaden bei einem Unfallhergang.
Beleuchtung ist eigtl. gerade ne Sache die bei Polizisten vermehrt Augenmerk gelegt wird, im Straßenverkehr. Es ist eben wichtig, sehen und gesehen zu werden.

Bei einem Schaden wird sich die Versicherung immer zuerst darauf stürzen, dass ja das Fahrzeug ohne eine ABE unterwegs war. Das sollte einem schon bewusst sein.
 
Schau bitte auch nochmal wegen den Reifen, in dem Gutachten was ich gefunden habe waren wie ich oben schon gesagt hatte deine montierten Reifen nicht enthalten.

Im Gutachten stehen 295/25 R21 auf der 10,5" auf der Hinterachse. Ich habe die selbe Breite nur einen minimal größeren Querschnitt, also die 295mm bleiben ja bestehen.

Hab ja deswegen auch die Reifenfreigabe von Conti und mir ist bewusst, dass dies eine Einzelabnahme werden muss. Ich hatte ja diverse Details schon im Vorfeld bei meinem lokalen TÜV
prüfen lassen, da war das Problem nur noch der Abrollumfang, bzw. die angezeigte Geschwindigkeit, weshalbh ich einen Tachoabgleich vorweisen muss. Natürlich wusste ich da noch nicht,
wie das Rad montiert aussieht.
 
Letztendlich muss das jeder mit seinem Gewissen vereinbaren können. Für den einen ist es Firlefanz, für den anderen vielleicht ein Sach- oder Personenschaden bei einem Unfallhergang.
Beleuchtung ist eigtl. gerade ne Sache die bei Polizisten vermehrt Augenmerk gelegt wird, im Straßenverkehr. Es ist eben wichtig, sehen und gesehen zu werden.

Bei einem Schaden wird sich die Versicherung immer zuerst darauf stürzen, dass ja das Fahrzeug ohne eine ABE unterwegs war. Das sollte einem schon bewusst sein.

Was ich von der Rückleuchtengeschichte halte, hab ich ja schon geschrieben. Ging mir um deine Aussagen zum Versicherungsschutz.
 
Im Gutachten stehen 295/25 R21 auf der 10,5" auf der Hinterachse. Ich habe die selbe Breite nur einen minimal größeren Querschnitt, also die 295mm bleiben ja bestehen.

Hab ja deswegen auch die Reifenfreigabe von Conti und mir ist bewusst, dass dies eine Einzelabnahme werden muss. Ich hatte ja diverse Details schon im Vorfeld bei meinem lokalen TÜV
prüfen lassen, da war das Problem nur noch der Abrollumfang, bzw. die angezeigte Geschwindigkeit, weshalbh ich einen Tachoabgleich vorweisen muss. Natürlich wusste ich da noch nicht,
wie das Rad montiert aussieht.

Aus welchem Grund hast du denn überhaupt die anderen Reifen genommen?
 
Ging mir um deine Aussagen zum Versicherungsschutz.


Ferner haben Sie keinen Versicherungsschutz, wenn Sie ohne Betriebserlaubnis fahren. Dies kann noch wesentlich weitreichendere (finanzielle) Folgen nach sich ziehen.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh