[Sammelthread] Automobile

Bei Grip kam letztens auch mal ne Folge in der sie mit Walkie Talkies kommuniziert haben, auch in der Hand.
Denke die würden das eigentlich nicht zeigen wenn das nicht erlaubt wäre.
 
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Letztes Jahr kam bei einer diese VOX Autosendungen 'nen Bericht dieser Art. Ein Typ hatte aus Versehen sein DECT Telefon am Mann gehabt und ist damit los gefahren. Das Ganze passierte in einer Ländlichen Gegen und ca. 3km (?) entfernt von seinem zu Hause klingelte dieses nun Als er dann das Telefonat angenommen und geführt hat, wurde er dabei natürlich von der Polizei erwischt. Erst gab's Ärger aber im nachhinein wurde dann geklärt dass diese Regelung wirklich nur für Handys gilt. Somit würde ich jetzt behaupten dass Walkie-Talkies rein rechtlich kein Problem darstellen.

Bei Grip kam letztens auch mal ne Folge in der sie mit Walkie Talkies kommuniziert haben, auch in der Hand.
Denke die würden das eigentlich nicht zeigen wenn das nicht erlaubt wäre.

Danke für die Infos Leute. Wollte nämlich vielleicht mit meinem Kumpel in den nächsten Wochen (der hatte sich nen Oltimer gekauft) und zwei anderen Oltimer-Fahrern ne kleine Tour machen. Und da dann jemand vorfährt und die Marschrichtung vorgibt wäre son Funkgerät zur Absprache (ka... ich bieg jetzt gleich links ab oder sowas) schon ganz cool. Die Dinger kosten ja auch wirklich nix mehr.
 
Bei Grip kam letztens auch mal ne Folge in der sie mit Walkie Talkies kommuniziert haben, auch in der Hand.
Denke die würden das eigentlich nicht zeigen wenn das nicht erlaubt wäre.

Da der Begriff „Mobil- oder Autotelefon“ gesetzlich nicht definiert ist, soll die
Hauptfunktion eines solchen Gerätes mit dem Ziel der Abgrenzung zu anderen
Geräten herausgestellt werden.


Ein Telefon ist ein elektronisches Gerät, das es dem Benutzer ermöglicht,
durch Aussenden und Empfangen von Tönen sprachlich mit einem anderen
Menschen zu kommunizieren.

Auch Geräte, die neben der Telefoneigenschaft noch andere Funktionen
aufzeigen, wie Internetzugang, E-Mails, SMS, MMS, Organizer, Radio, MP3-Player
oder Fotografie sind in Gänze Telefongeräte im obigen Sinne.

Keine Telefone
i. d. S. sind solche Geräte, die ausschließlich der Einwegekommunikation dienen oder eine Gegensprecheinrichtung außerhalb des Festnetzes oder des Mobilfunknetzes haben, z. B. Pager oder auch Piepser (Funkmeldeempfänger), Diktiergeräte, PDAs, Navigationsgeräte, Funkgeräte (in der Fahrausbildung).

Sollten solche Geräte Zugriff auf das Festnetz oder Mobilfunknetz ermöglichen, muss wegen der wechselseitigen Kommunikation von der Telefoneigenschaft ausgegangen werden.

Der Tatbestand des Absatzes 1a stellt sich in Kurzform dar:

> als das Aufnehmen oder Halten eines Mobil-oder Autotelefons zur
> Benutzung während der Fahrt.

Damit dürften von vornherein all die Fälle auszuschließen sein, in denen ein
Aufnehmen oder Halten nicht zum Zwecke der Benutzung erfolgt,
z.B. um das Mobiltelefon von einem Ablageort an einen anderen zu legen.

Nach dem Willen des Verordnungsgebers soll die Benutzung eines Mobiltelefons
vorliegen, wenn Gespräche im öffentlichen Fernsprechnetz geführt werden sowie
die Nutzung sämtlicher Bedienfunktionen wie das Anwählen, die Versendung von
Kurzmitteilungen (SMS oder MMS) oder das Abrufen von Daten aus dem Internet.

Somit sind der Benutzung zuzuordnen:

die Aktionen der Vor- oder Nachbereitungsphase eines Telefonats bzw. einer
Kurzmitteilung sowie das Zurücksetzen der benutzten Funktionen in den Ruhe- oder
Bereitschaftszustand des Gerätes.

Auch das Weglegen des Mobiltelefons nach Abschluss der durchgeführten
Tätigkeit gehört zur Benutzung.

Aus den Beispielen des Verordnungsgebers ist klar zu erkennen, dass die
Zuordnung als Benutzung eines Mobiltelefons stets Tätigkeiten beim Abruf der
Bedienfunktionen sind: wie Anwählen, Versenden, Abrufen sowie Aufrufen des
Organizers im Display.

Vor diesem Hintergrund wird selbst das bloße Ablesen einer ständig angezeigten
Uhrzeit oder einer gespeicherten Telefonnummer auf dem Display eines
Mobiltelefons Benutzung sein.


Das Verbot der Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons gilt nicht,
wenn das


> Fahrzeug steht und bei Kfz der Motor ausgeschaltet ist.
Der Verordnungsgeber verwendet hier den Begriff „steht“.

Damit definiert er den Zustand des Fahrzeugs, der sowohl durch Halten als auch
durch Warten (verkehrsbedingtes Halten) erreicht werden kann, was wiederum
bedeutet, dass haltende oder wartende Fahrzeuge in diesem Sinne stehen.

Außer dieser Bedingung muss bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet sein.

Wenn also vor einer Rot zeigenden LZA ein Kraftfahrzeug mit ausgeschaltetem
Motor (wird manchmal durch Zusatzschild erbeten) wartet, gilt zumindest für
diesen Zeitraum das Benutzungsverbot nicht.

Grundsätzlich kann jedoch festgestellt werden, dass das Benutzungsverbot nicht
entfällt bei kurzfristigem, verkehrsbedingtem Anhalten, da in solchen Fällen der
Motor nicht ausgeschaltet wird.

Wobei das mit dem Motor aus mittlerweile soweit ich weiß nicht mehr aktuell ist. Das Fahrzeug muss einfach nur stillstehen und darf sich nicht bewegen.
 
1-2 stellige Nummern vergeben die nicht mehr...

Wo? Hier locker...



Ha, is ja richtig gut hier! Nur 180€, dafür gehörts 15 Jahre lang dir!

Und natürlich noch 176,Josef fürs Anmelden.

Nichtsdestotrotz kommt im Sommer wohl ZZZZ4 ans Auto :fresse: Oder ZZ44, mal schauen..


Ihr könnt ja auch komplettes Wunschkennzeichen. :)


Ich meinte in Kombination mit OL
Also OL HH 88 wäre z.b. unzulässig.
OL-SS 88, OL-HJ 23... alles nicht erlaubt ;)

- - - Updated - - -

@rts: Tja :shot:



FL - AH 33. Alter Opa drinne. :fresse:


Man gut das ich "DR XXXX" durchbekommen habe... könnte ja "der rechtsradikale" heißen... :rolleyes:



Ich wollte FL - AG 88. Meine Eltern waren stark dagegen!! :fresse:
 
Ne, aber er ist im WWII geflogen.. was allerdings weiß ich nicht. Müsste ich mal in Erfahrung bringen :bigok:
 
Messerschmitt ? ^^ hatten die eig BMW Motoren ?

Gesendet von meinem GT-I9300 mit der Hardwareluxx App
 
Hiho mal ne frage an leute die sich mit den neuregelungen auskennen:

Habe gehört das der anhänger führerschein nicht mehr nötig ist bis glaub 3,5t gesamt gewicht vom gespann stimmt das so?
 
Du kannst mit B auch Hänger fahren, das ist aber nicht erst seit gestern so. Darf nicht mehr als 3.5t wiegen und ich glaub auch das zulässige Gesamtgewicht vom Hänger ist arg reduziert, musste ma googeln.
 
Das war schon immer so. Oder zumindest seit einigen Jahren schon.

Das Gespann darf nicht über 3,5t liegen. Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als Leergewicht des Autos.
 
Das Gespann darf nicht über 3,5t liegen. Maximal zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers darf nicht größer sein als Leergewicht des Autos.

So wars früher ... jetzt ist es egal wie viel der Anhänger wiegt.

Die Kombination aus Zugfahrzeug und Anhänger darf nicht mehr als 3,5t sein. Mit der Schlüsselzahl B96 (die hier whs eh keiner hat) dürfen es 4,25t sein.
 
Ich habe gar kein Polo, war mehr so aus Interesse :fresse:
 
wd40 drauf und 1 tag einwirken lassen, soll ja effektiver sein als manche einschlägigen rostlöser ...

Wenn ichs länger, z.b. 2 Tage einwirken lasse, dann passt das auch, verliert nicht an wirkung? (solangs ned wieder runtergespült wird)
 
Zuletzt bearbeitet:

Omnomnomnom!
 
Wenn man sich mal den Fortschritt anschaut, den die Technik gemacht hat.. man vergleiche mal so einen Heckflügel des F50 mit dem eines P1.. von den Aggregaten selbst mal ganz abgesehen.
 
Ich würde mir überlegen, wie lange ich noch plane diesen Motor zu fahren.
Auch gemessen daran, wie der Ölverbauch jetzt aussieht. Mit welchem Ölverbrauch du für dich gesehen leben kannst, was für dich in ordnung geht.

Dann zu den Kopf und Pleuelschrauben
Die Kopf und Pleuelschrauben kannst du beide wiederverwenden um Geld zu sparen, und nein, du sparst hier auch nicht am falschen Ende, auch wenn BMW vorgibt diese zu tauschen, da dass ja "Dehnschrauben" sind. Aber man darf einen einmal gespannten Zahnriemen ja auch nicht wieder spannen, schreiben zumindest die Zahnriemenhersteller...
Das ist hunderfacht bewährte gängige Praxis, das wiederverwenden der Schrauben beim M40, M43, und ein paar weiteren.

Wow, das nenne ich mal eine Antwort :) Danke!


Über 4000km (wobei da teilweise auch mal 40 Minuten lang Vollgas dabei war, und generell viele schnelle Landstraßen) lag der Ölverbrauch bei ca. 250-400ml.
Denke ich mal ist in Ordnung, so dass ich ruhigen gewissens nur die hintere Profildichtung (richtig erraten :d ) tauschen kann?

Da ich den Kopf ab habe und den beiseite lege, wie einfach ist es die Ventilschaftdichtungen zu tauschen?
Kosten würden die mich 8€.

Sonst würde ich an dem Motor nichts machen, da er soweit super läuft (schaft super seine 206 km/h Höchstgeschwindigkeit, läuft doch recht rund und hat bisher keine Probleme bereitet).
 
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