Ich habe mal eine Frage zur Rückgabe eines Leasing-KFZ:
Es handelt sich um einen Kilometer-Vertrag (die vertraglich festgesetzte Laufleistung wurde deutlich unterschritten, hier ist also nichts zu befürchten) der über vier Jahre lief. Jetzt möchte ich gerne wissen, wie es sich mit Mängeln verhält, die über den alters- und Nutzungsüblichen Gebrauchsspuren liegen bzw. Schäden wie Kratzer bis auf die Grundierung, Beulen über 2cm, etc. behandelt werden. Meines Wissens darf nicht die Reparatur des Schadens (bzw. der Einzelschäden) in Rechnung gestellt werden, sondern nur der IST-Gesamtzustand mit dem SOLL-Gesamtzustand verglichen werden und daraus eine Wertminderung abgeleitet werden. Angenommen ich hätte einen entsprechend großen und tiefen Kratzer im Stoßfänger, der eine Neulackierung des Bauteils nötig machen würde. Kommt hier eine Wertminderung im Sinne "alt-gegen-neu" zum tragen oder zahle ich die Reparatur samt Arbeitsleistung ohne Mwst.? Hat hier vielleicht jemand schon mehrfach Erfahrung mit der Rückgabe von Leasingwagen?
Ich hoffe die Frage ist klar genug gestellt. Schon einmal danke im Voraus