- Mitglied seit
- 12.11.2006
- Beiträge
- 5.096
Ja es geht einfach Sprache ändern auf der HP und man kann es downloaden!
Aber danach EA downloader neustarten!
Aber danach EA downloader neustarten!
Follow along with the video below to see how to install our site as a web app on your home screen.
Anmerkung: this_feature_currently_requires_accessing_site_using_safari
Ja, haben hier mehrere gekauft, mich inkl.
wie genau meinst das?
Die Homepage selber existiert nicht lange, die bieten aber schon seit 3-4 Jahren Keys an, fürher halt über egay
In Deutschland ist der Key-Handel nicht erlaubt, gab schon zig Themen dafür und ich will mich auch nicht immer wiederholen, es wurde auch schon gerichtlich darüber verfügt, dass der Handel nicht gestattet ist.
sicher ist es legal ob ich jetzt den key mit packung bekomme oder digital ist doch sowa von WURSCHT!
erklär mir mal bitte warum es nicht erlaubt sein soll...
Der Handel einer Lizenz wird doch legal sein???
Die Antragstellerin hatte die notwendige Zustimmung (§ 34 UrhG) nicht erteilt. Aufgrund des Erwerbs von CD-Roms mit der koreanischen Sprachversion des Computerprogramms, die sich in Papier-Hüllen befanden, auf denen von der Antragstellerin eine Seriennummer aufgeklebt worden war, hatte der Antragsgegner kein Recht erworben, anderen Personen eine Vervielfältigung des Computerprogramms (in der deutschen Sprachversion) zu gestatten, sondern lediglich, das ihm überlassene Computerprogramm (in der koreanischen Sprachversion) zu nutzen und ggf. dieses Programm zu verbreiten. Insbesondere stellt weder die Papierhülle der CD-Rom noch die auf der Papierhülle angebrachte Seriennummer eine Verkörperung einer Lizenz zur Vervielfältigung eines Computerprogramms dar, die der Antragsgegner hätte seinen Kunden einräumen können.
Der Antragsgegner kann sich auch nicht auf Erschöpfung berufen. Gemäß § 69c Ziff. 3 S. 2 UrhG erschöpft sich das Verbreitungsrecht in Bezug auf ein Vervielfältigungsstück, wenn das Vervielfältigungsstück eines Computerprogramms mit Zustimmung des Rechtsinhabers im Gebiet der Europäischen Union oder eines EWG-Vertragsstaates im Wege der Veräußerung in den Verkehr gebracht worden ist. Vorliegend hat der Antragsgegner aber bereits nicht in das Verbreitungsrecht, sondern das Recht, die Vervielfältigung zu gestatten, eingegriffen. Eine Erschöpfung dieses Gestattungsrechts sieht aber das Gesetz nicht vor. Zudem bezieht sich die Erschöpfung auf das Vervielfältigungsstück, das mit Zustimmung der Antragstellerin in den Bereich der EU bzw. EWG eingeführt wurde. Vorliegend hat aber der Antragsgegner – im Hinblick auf die beiden leeren Papierhüllen – keine Vervielfältigungsstücke des Computerprogramms weiterverbreitet.
Der Key Verkauf ist noch legal siehe das Urteil des Bundesgerichtshofes.
Somit ist eine Key-Sperrung wie bei COD:MW1 über Steam, rechtlich nicht wirklich abgedeckt.
Da jeder User bestimmen darf wo er sein spiel kauft, solange es legal erworben wurden ist.
Es darf keiner bestimmen wo ich mein spiel zu kaufen habe.
Aber es ist eine Rechtliche Grauzone. Aber verboten ist es "noch" nicht.
Und ich habe noch nie gehört das beim EA-Downloader Keys gesperrt wurden.
@UsAs
Nur nach der Sprachumstellung, EA downloader neustarten falls er an wahr!
Mehr muss ich dazu wohl nicht sagen, es handelt sich bei all euren ersteigerten Keys um genau solche Lizenzen - nicht-EU sprachige Versionen....
@MarkW
Ich gebe dir ja Recht, aber habe ja ein Screen bekommen von der Original CD Hülle. Er hat sie also würde sie mir auch gegen Porto schicken.
Ist aber eine Osteuropäische Version, erkannt man auch auf dem Bild.
Ich sage mal so, das Risiko ist immer da. Aber dies muss jeder für sich selber abwägen.
So zurück zum Thema...
Spielt schon jemand?
Und im EA Downloader musst man nix umstellen kann alles so bleiben!! Nur auf der HP auf Amerika wechseln!
Du verstehst das Ganze komplett falsch, es geht darum, dass bei einer Retail-Version der Rechteinhaber, wie zB. EA dir nicht vorschreiben kann, dass du als Händler die Retail-Ware nicht weiterverkaufst - das fällt unter den Erschöpfungsgrundsatz.
Wird nun anstatt mit Retail-Ware nur mit einem Key gehandelt, tritt der Erschöpfungsgrundsatz NICHT mehr ein und daher braucht betreffender Händler eine Authorisierung vom Rechteinhaber - EA, somit eine nicht legale Tat.
Edit: Es gibt einen anderen Bescheid, den ich gerade nicht finde, der wurde letztes Jahr entschieden, dort ist direkt verankert und auch der CD-Verkauf angesprochen und wird vom Landesgericht Frankfurt durch diesen Bescheid untersagt!
und den key gibt man erst im downloader ein oder auf der page, nachdem man das land geändert hat ?
Richtig und daher sind Key-Shops eben auch nicht grundsätzlich illegal! Eine Erlaubnis vom jeweiligen Rechteinhaber kann ja durchaus existieren. Sobald der Sitz des Shops im Ausland ist, ist die deutsche Rechtsprechung eh außen vor und dann zählen auch nur die Gesetze des jeweiligen Landes…. Keyhandel ist somit eben nicht grundsätzlich illegal
Und ich habe noch nie gehört das beim EA-Downloader Keys gesperrt wurden.