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Jungs sagt mal, ich such sowas wie Lightroom nur ohne RAW Konverter.
Also nur was zum verwalten und organisieren. Nutze zum Entwickeln eigentlich nur noch CaptureOne aber zum verwalten bräucht ich was.
Lightroom ist mir dafür einfach zu aufgeblasen und teuer.
Irgendwelche Ideen?
Die meisten sind der Meinung, dass ein bisschen Fotografieren nicht lange dauert. Dummerweise dauert "ein bisschen Fotografieren" bei hohen Ansprüchen dann doch ein paar Minuten...
Zeit ist Geld - die meisten Paare, welche ich auf der Hochzeit begleitet haben, hatten überhaupt kein Interesse an Paarbildern...
weiß einer, was so ein TSE 45mm in halbwegs vernünftigem Zustand gebraucht kostet? und mindestens genau so wichtig: wo ich so ein teil mal bekomme, die sind ja so rar, das ist schon nicht mehr lustig..
Hat von euch schonmal jemand Pass- bzw. Bewerbungsfotos online entwickeln lassen und kann mir da was empfehlen? Saal bietet das ja leider nicht an...
hatte einer schonmal probleme mit Bildrechten gehabt?
Noch was anderes: In zwei Wochen gehts nach Ägypten. Der Fotokram kommt natürlich mit. Fliegen werden wir ab Basel. Soll ich bei der Ausreise eine "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung" ausfüllen, damit es bei der Einreise keine Probleme gibt? Allerdings müsste ich das ja dann machen, wenn ich an der deutschen Grenze bin? Am Flughafen geht das ja dann nicht mehr.
Auf meiner nächsten Urlaubsreise nehme ich meine umfangreiche Fotoausrüstung und meine neue Videokamera mit. Außerdem trage ich immer eine Armbanduhr, die vergleichsweise wertvoll ist. Wie kann ich bei meiner Rückreise nach Deutschland beweisen, dass ich diese Gegenstände nicht im Ausland, sondern in Deutschland gekauft habe?
Es kommt sehr häufig vor, dass der von Ihnen angesprochene Warenkreis nur vorübergehend aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft ausgeführt werden soll. Derartige Waren sind bei ihrer Wiedereinfuhr zwar grundsätzlich zollpflichtig, sie können aber als so genannte "Rückwaren" einfuhrabgabenfrei belassen werden, wenn der Nachweis erbracht werden kann, dass sie mit den seinerzeit ausgeführten Waren identisch sind. Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Auskunftsblatt "Rückwarenregelung INF 3", das vor der Ausfuhr der Waren bei jeder Zollstelle in der Bundesrepublik Deutschland beantragt werden kann und dessen Ausstellung kostenlos ist, erbracht werden.
In dem Formular INF 3 sind die Waren so genau zu beschreiben, dass sie bei ihrer Wiedereinfuhr zweifelsfrei wiedererkannt werden, z.B. durch Angabe von Typenbezeichnungen, Seriennummern oder ähnlichen Merkmalen. Die Angaben werden durch die Zollstelle mit den Angaben auf den Gegenständen verglichen und bestätigt. Man nennt das die "Nämlichkeitssicherung". Eventuell kann zur Nämlichkeitssicherung auch eine Zollplombe angelegt oder eine Fotografie beigefügt werden. Bei umfangreichen Warenbeschreibungen oder bei vielen einzelnen Produkten ist es sinnvoll, eine Liste (3-fach) der in Frage kommenden Gegenstände zu erstellen, damit diese Listen nur noch mit den Seiten des Formulars zusammengeheftet werden müssen.
Das mit den Passfotos hat in LR super geklappt.
Die zweite Frage ist allerdings noch immer offen. Wie handhabt ihr das wenn ihr außerhalb der EU seit?