[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Gibt aber wirklich Vorgesetze und Chefs die nie dat Maul aufmachen.
Das ist halt wie mit der IT - Es wird alles für selbstverständlich gehalten, bis es mal nicht funktioniert. Mein erster AG während/Nach Studium hatte ich auch so jemanden als Vorgesetzten. Dazu noch Leiter 2er Abteilungen und völlig überarbeitet. Da kam halt nie was zur Leistungsbewertung. Außer einmal im Jahr das MA-Gespräch wo alles ganz super ist und das man bestimmt mal Zeit findet für eine Fortbildung/Zertifizierung und es passierte wieder ein Jahr nichts.
 
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Was nutzt die Anerkennung des direkten Vorgesetzten, wenn es bei netten Worten bleibt?!

Ich hatte in der alten Firma mit einem Projektleiter zu tun, der für seine Karriere (und zur Verschleierung persönlicher Unfähigkeit) bereit war, einen Auftrag im Umfang eines mittleren zweistelligen Millionenbetrags gegen die Wand zu fahren - und nebenbei ein Projekt, welches von enormer strategischer Bedeutung für die Firma war. Was daraus geworden ist, weiß ich nicht. Bis auf einen haben in der Folge alle Know-How-Träger gekündigt, die übrigen haben ein zusätzliches Studium angefangen und sind in Absprache jetzt für das Studium beurlaubt. Innerhalb eines halben Jahres ist die durchschnittliche Berufserfahrung im Team so auf unter einem Jahr geschrumpft.
 
Mal ne kleine frage zur Berechnung bei Feiertagsarbeit.
Ich war am 1 Mai 6h Arbeiten. Hab aktuell nen Stundenlohn von knapp 27€.
Jetzt gibt es ja 150% Zuschlag.
Wie muss ich das jetzt Rechnen für die 6 Stunden.
27 x 150%, also 67,50/h die ich Netto Ausgezahlt bekomme?
Oder werden nur die regulären 27€ besteuert und die 40,50€ erhalte ich zusätzlich Netto/h dazu?
Oder wie muss ich das Rechnen.

Ich Zitiere mich mal selber.
Habe nun die Lösung.
Also 150% Feiertagszuschlag bedeutet. Brutto x 1,5.
Sprich 27€ x 1,5= 40,50€/ Std. Steuerfrei.
 
Also 150% Feiertagszuschlag bedeutet. Brutto x 1,5.

Nein, definitiv nicht. Logikfehler erster Güte.
Brutto x 1,5 sind nicht 150% ZUSCHLAG, sondern wenn dann sind es 150% Gehalt.
150% ZUSCHLAG sind IMMER, gundlegende Mathematik, "Brutto x 2,5", oder wenn man so will "Brutto + Brutto x 1,5".

Das es anders gemeint war, mag ja sein, ist dann aber trotzdem falsch ausgedrückt.

Ist das gleiche:
Ich habe 5 Kinderriegel und du hast 15 Kinderriegel.

Du hast entweder drei mal soviele (meine 5x3) wie ich, oder halt zweimal mehr (meine 5 + 2x 5).

70% aller Menschen können nicht Prozentrechnen. Das ist fast die Hälfte!! ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich Zitiere mich mal selber.
Habe nun die Lösung.
Also 150% Feiertagszuschlag bedeutet. Brutto x 1,5.
Sprich 27€ x 1,5= 40,50€/ Std. Steuerfrei.
Auf welcher schule warst du :d
 
Das interessante ist doch dass er am Feiertag das 1,5-fache seines Bruttostundenlohns erhält.
Wie ihr/er/sein AG das nun nennen mag, spielt doch gar keine Rolle.
 
Ich Zitiere mich mal selber.
Habe nun die Lösung.
Also 150% Feiertagszuschlag bedeutet. Brutto x 1,5.
Sprich 27€ x 1,5= 40,50€/ Std. Steuerfrei.

damit gab es dann aber nur 50% aufschlag, außer die 40,50€ gibt es zusätzlich zum eh normalen stundenlohn von 27€.

hier kann man aber auch eindeutig sehen, das die formulierungen zur überstunden/nachts/feiertagszuschläge nicht sonderlich gut ausformuliert worden sind.
 
Das interessante ist doch dass er am Feiertag das 1,5-fache seines Bruttostundenlohns erhält.
Wenn in meinem Vertrag stehen würde, dass ich an einem Feiertag 150% ZUSCHLAG kriege, würde ich auch 150% Zuschlag einfordern, statt mich nur mit 50% Zuschlag (= 150% Gehalt) abzugeben.

Das wäre dann ein sehr grober Fehler im Arbeitsvertrag. Oder im Vertrag steht eben, dass es 150% GEHALT gibt, dann sollte man aber wenn man in einem Forum danach fragt nicht einfach aus Gehalt Zuschlag machen.
 
Und genau da liegt der Hund begraben.
Wissen wir was beim Fragesteller im Vertrag steht ? Ich denke kaum.
Du hast natürlich Recht: wenn dort Zuschlag steht, dann wird ihm was unterschlagen.
Steht dort aber 1,5-fache Gehalt, dann ist alles ok.

Das kann aber alles nur der Fragesteller beantworten.
 
Nicht der AG hat das so Veranlasst sondern das Einkommenstsuergesetz.
Und @Slezer auf der Baumschule. Oder kannst du deinem Namen nicht etwa Tanzen ;-)

Die Definition Zuschlag ist halt nicht ganz korrekt gewählt vom Gesetz. Denn man erhält halt nicht nochmal 150% oben drauf, sondern man hat halt seinen Stundenlohn Steuerfrei + 50% oben drauf.
Daher bedeutet Feiertagszuschlag 100% auch nur das man seinen Normalen Stundenlohn komplett Steuerfrei erhält.



Siehe:

Einkommensteuergesetz (EStG)
§ 3b Steuerfreiheit von Zuschlägen für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit




(1) Steuerfrei sind Zuschläge, die für tatsächlich geleistete Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit neben dem Grundlohn gezahlt werden, soweit sie 1.
für Nachtarbeit 25 Prozent,
2.
vorbehaltlich der Nummern 3 und 4 für Sonntagsarbeit 50 Prozent,
3.
vorbehaltlich der Nummer 4 für Arbeit am 31. Dezember ab 14 Uhr und an den gesetzlichen Feiertagen 125 Prozent,
4.
für Arbeit am 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember sowie am 1. Mai 150 Prozent
des Grundlohns nicht übersteigen.
(2) 1Grundlohn ist der laufende Arbeitslohn, der dem Arbeitnehmer bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit für den jeweiligen Lohnzahlungszeitraum zusteht; er ist in einen Stundenlohn umzurechnen und mit höchstens 50 Euro anzusetzen. 2Nachtarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 20 Uhr bis 6 Uhr. 3Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit ist die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 24 Uhr des jeweiligen Tages. 4Die gesetzlichen Feiertage werden durch die am Ort der Arbeitsstätte geltenden Vorschriften bestimmt.

(3) Wenn die Nachtarbeit vor 0 Uhr aufgenommen wird, gilt abweichend von den Absätzen 1 und 2 Folgendes: 1.
Für Nachtarbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr erhöht sich der Zuschlagssatz auf 40 Prozent,
2.
als Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit gilt auch die Arbeit in der Zeit von 0 Uhr bis 4 Uhr des auf den Sonntag oder Feiertag folgenden Tages.
 
Bin mit dem tanzen noch am üben :d

Also bei uns ist es anders. Zum Glück. Das Wort Zuschlag bedeutet wirklich "on top"
 
Das Wort Zuschlag bedeutet wirklich "on top"

Das erklären wir dir die ganze Zeit. Zuschlag bedeutet "on top", und 150% "on top" sind eben Brutto x 2,5, nicht Brutto x 1,5, denn das wären nur "50% on top".

Also wenn in deinem Vertrag "150% Zuschlag" steht und du eine Rechtsschutzversicherung mit Arbeitsrecht hast, wäre es fast eine Überlegung das einzuklagen.
 
Wieso mir? Ich sagte doch 150% sind brutto * 2,5
 
stimmt, war 4Helden. Verwechselt. :d
 
Halt Kommando zurück.
Habe falsch gedacht.
Ich bekomme ja nicht nur die 150% Steuerfrei für den Tag, sondern ja auch noch den Normalen Lohn für den Tag.
Denke da liegt der Denkfehler.
Den Tag bekomme ich ja auch Bezahlt wenn ich nicht da bin. Also sind die in meinem Fall 40,50€ wirklich On Top zu meinem Normalen Gehalt.
 
Die Definition Zuschlag ist halt nicht ganz korrekt gewählt vom Gesetz. Denn man erhält halt nicht nochmal 150% oben drauf, sondern man hat halt seinen Stundenlohn Steuerfrei + 50% oben drauf.
Daher bedeutet Feiertagszuschlag 100% auch nur das man seinen Normalen Stundenlohn komplett Steuerfrei erhält.
Das von dir selbst zitierte Gesetz redet von ZUSCHLÄGEN. Die ZUSCHLÄGE sind steuerfrei, nicht alles was du kriegst.

Wenn du 10€ Stundenlohn hast und 50% Zuschlag an Feiertagen kriegst, dann kriegst du an einem Tag 10€ die zu versteuern sind plus 5€ steuerfrei.
Wenn du 10€ Stundenlohn hast und 150% Zuschlag an Feiertagen kriegst, dann kriegst du an einem Tag 10€ die zu versteuern sind plus 15€ steuerfrei.
 
Ihr redet aneinander vorbei.

4helden geht es um den steuerfreien Betrag.

Stundenlohn 27EUR (Grundlohn ist bei dynamischem Lohn auf den durchschnittlichen Stundenlohn runterzurechnen)
1. Mai= 150% der Zuschläge sind steuerfrei


Damit sind also 1,5*27EUR=40,50 EUR steuerfrei möglich.

Würde der Arbeitgeber 250% Zuschlag zahlen, wäre dieser nicht steuerfrei und hätte er nen Grundlohn von 60EUR, wäre das auch nicht mehr komplett steuerfrei.


auf 1h gerechnet bedeutet das für 4helden:

27EUR Grundlohn mit Abgabe (mal 30% Steuer angesetzt) von 8,1EUR bleiben 18,9EUR nach Steuer über
hinzukommen Zuschläge von 150%
1,5*27EUR=40,50EUR Zuschläge
Damit erhält er nach Steuer einen Lohn von 59,4EUR

Und um nichts anderes geht es hier.

EDIT:
@Liesel
50% von 10EUR sind nach meinem Taschenrechner 5EUR und nicht 2,5EUR. Kann aber auch sein, dass mein Taschenrechner nicht mehr geeicht ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das haben wir fast zeitgleich gepostet.
Du kriegst also wirklich 150% Zuschlag? D.h. für Samstag Sonntag kriegst du 2 normale Tageslöhne + 3 Tageslöhne steuerfrei?

Geil, da würde ich nur noch an Wochenenden arbeiten und dafür die 5 Wochentage nix tun und würde sogar mehr verdienen, weil ja praktisch 3/5 davon dann sogar noch steuerfrei sind. :d

EDIT: Ach ne, verdammt, Samstag ist ja kein Feiertag, geht also nicht ganz auf. Bei solchen Zuschlägen würde ich aber jeden Feiertag freiwillig arbeiten und dann dafür 1,5 Werktage frei machen.

1. Mai= 150% der Zuschläge sind steuerfrei
150% der Zuschläge sind steuerfrei bedeutet nicht, dass man 150% Zuschlag kriegt, sondern nur das sich der zu Versteuernde Anteil am Grundgehalt reduziert.

27EUR Grundlohn mit Abgabe (mal 30% Steuer angesetzt) von 8,1EUR bleiben 18,9EUR nach Steuer über
hinzukommen Zuschläge von 150%
1,5*27EUR=40,50EUR Zuschläge
Damit erhält er nach Steuer einen Lohn von 59,4EUR
Wenn er 150% Zuschlag kriegt und 150% der Zuschläge steuerfrei sind, dann sieht das aber so aus:
27€ Grundlohn, die zu versteuern wären
1,5 x 27€ = 40,50€ Zuschlag
1,5 x 40,50€ Zuschlag ist steuerfrei = 60,75€
=> zu versteuernder Betrag 40,5€ Zuschlag + 27€ Grundgehalt = 67,5€
=> Abzug steuerfrei Betrag 67,5€ - 60,75€ = 6,75€
=> Zu versteuernder Restbetrag 6,75€ x 0,3 Steuer = 2,03€
=> Nettolohn = 67,5€ (Brutto) - 2,03€ (Steuer) = 65,47€


@Liesel
50% von 10EUR sind nach meinem Taschenrechner 5EUR und nicht 2,5EUR. Kann aber auch sein, dass mein Taschenrechner nicht mehr geeicht ist.
Das habe ich ungefähr 15 Sekunden nachdem ich den Beitrag abgeschickt habe korrigiert. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Underlocker hat Recht.

Nochmal in Ruhe.
Für den Feiertag werden 7 Std. Angerechnet (35 Std./Woche). Ob ich da bin oder nicht. Also 7 Std. x 27€. Davon werden auch die Normalen Steuern Abgezogen.
Die hätte ich so oder so erhalten.
Da ich aber 5,5 Std. Arbeiten war,kommen also Grundlohn 27€ x 150%= 40,50€ oben drauf., STEUEFREI
Also 40,50 x 5,5 std.=222,75€.


Das bedeutet unterm Strich.
Zu meinem Normalen Netto Gesellen sich also 222,75€ Extra, für die 5,5 Std. am Feiertag.

- - - Updated - - -

Kann man also mal machen, wenn man eh nix Vor hatte ;-)
 
@liesel
Ich bin jetzt logischer Weise davon ausgegangen, dass er auch 150% Zuschlag bekommt.

Du verkennst die Steuerrechtslage.

Der Zuschlag ist steuerfrei, nicht der Grundlohn.
Damit bezahlt man auf seinen ganz normalen Stundenlohn seine Steuer(wie bei jeder anderen Stunden an jedem anderen Tag auch) und bekommt bis zu einen gewissen relativen Höchstbetrag eben steuerfrei beim Zuschlag.
 
Zuletzt bearbeitet:
Da ich aber 5,5 Std. Arbeiten war,kommen also Grundlohn 27€ x 150%= 40,50€ oben drauf., STEUEFREI
Ok, dann hast du tatsächlich 150% Zuschlag, der zu 100% steuerfrei ist.

Solche hohe Zuschläge, sind mMn nicht wirklich üblich, was wohl auch der Grund ist, warum viele nicht geglaubt haben (mich eingeschlossen), dass du wirklich 150% Zuschlag kriegst, sondern damit eher meintest Grundgehalt + 50% Zuschlag.

Du verkennst die Steuerrechtslage.

Der Zuschlag ist steuerfrei, nicht der Grundlohn.
Nein, deine Formulierung ist falsch. "150% des Zuschlags steuerfrei" heisst, 50% mehr als der Zuschlag ohnehin schon wäre, müssen nicht versteuert werden. Wie hoch der Zuschlag ist, kann man daraus gar nicht ableiten. :P
Das was du meinstest war dann wohl "150% Zuschlag (von X) steuerfrei".
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann lass das "des" weg. Es ändert sich nichts an der seit Jahren existierenden Steuerrechtslage, als auch die Auslegung selbiger.
Anhand der Rechnung ist nachvollziehbar was gemeint ist und das deckt sich auch mit der gemeingültigen Steuerrechnung.

PS:
Die selbe Rechnung gilt auch für Samstagsarbeit, nur mit anderen Werten. Von daher könnte jeder das hier am eigenen Leib erfahren, sofern er das Glück hat am SA arbeiten zu "dürfen". (oder nachts)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja gut. Aber ist doch so vom Gesetzt Vorgeschrieben. Da muss sich doch jeder AG dran halten. Es sei denn es ist Vertraglich Ausgeschlossen.
Ja, stimmt, nach deinem Zitat aber 150% nur für Weihnachtsfeiertage und 1. Mai.
Für normale nicht-Werktage stehen da ja 50%.

Ich ging von normalen nicht-Werktagen aus. Was ja nicht heisst, dass man im Arbeitsvertrag auch aushandeln könnte, dass man an normalen nicht-Werktagen auch mehr als die 50% Zuschlag kriegt.
 
Nein, es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Gesetzlich ist nur vorgegeben, dass man bis zu einer Grenze steuerfrei da rauskommt.

Wenn die Firma dir nichts für Sondertage extra gibt, dann ist das auch korrekt. Nennt sich Vertragsautonomie und da hat der Staat nichts reinzupfuschen.
Wer also keine Chance hat im Arbeitsvertrag da 150%(oder andere Werte für andere Tage) drinstehen zu haben (auch wenn nichts drin steht), der hat dann eben die Arschkarte.
Der Staat gibt also nicht vor, dass es an bestimmten Feiertagen 150% extra gibt. Er sagt nur, dass das Finanzamt erst bei >150% Zuschlag die Hand aufhält oder wenn ein absoluter Höchstbetrag erreicht ist.

Das kommt letztendlich aus dem Gewerkschaftsbereich, der erkämpft hat, dass der heilige Sonntag, Feiertrag oder sonstiges nicht noch extra vom Staat geschröpft wird, wenn der AG das schon extra vergütet (weil er von der Gewerkschaft "gezwungen" wird). Auf Deutsch, die Gewerkschaften haben das für die ANs ausgefochten und möchten nicht, dass der Staat da noch extra mitverdient.


Bei wem der SO ein ganz normaler Arbeitstag ist und nix extra bekommt, für den ist dann finanziell der SO wie ein MO. Das ist in anderen Firmen, gerade massiv gewerkschaftlich organisiert, anders.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo zusammen,

passt hier nich ganz rein, aber hier geht es ja auch mal um andere Themen, als das Gehalt. Leider war ich vergangenes Wochenende drei Tage stationär im KH.
Ich möchte jetzt eine Zusatzversicherung abschließen, bei der ich maximal im Zweibettzimmer untergebracht bin (Es gibt leider noch KH, die Mehrbettzimmer haben). Eine Wahl zwischen Ein- und Zweibettzimmer wäre ganz cool. Chefarztbehandlung brauche ich nicht unbedingt,
es geht mir nur um die Unterbringung. Kann jemand eine Versicherung empfehlen? Bei den Vergleichsportalen wird man ja erschlagen und von 16 - 60€ p. Monat ist da alles dabei :fresse:
 
hast du in Zukunft geplante aufenthalte im KH oder wieso die Idee?
 
hast du in Zukunft geplante aufenthalte im KH oder wieso die Idee?
Er war vermutlich gerade im Krankenhaus und wohl in einem Schlafsaal untergebracht und hat dabei wohl gemerkt, wenn er wieder mal in ein Krankenhaus muss, hatt er da keinen Bock mehr drauf und will maximal 2-Bett oder halt Einzelzimmer.

Hast du dein Auto versichert? Warum denn? Planst du Unfälle zu bauen?
Sonst schreibst du ja eigentlich vernünftige Beiträge, aber sorry, diese Frage ist überaus dämlich. ;)
 
Nunja, die Frage ist ja immer noch "wie hoch ist die warscheinlichkeit im KH zu landen"?

Genauso wie die Krankenzusatzversicherung, die bei Ausfällen von 6+ Wochen dann das Krankengeld der Kasse aufstockt.
Versicherungen sind wie Backups. :d
Am Besten man muss sie nie Benutzen. Wenn man sie hat, reicht ja der Grundschutz (festplatte) oder eben das Extra Paket mit dreifacher Rücksicherung, Auslagerungs-orten und zusätzlichen Sicherungsmedien. ;-)
 
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