[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Kann es sein das die Steuern beim Gehalt erhöt wurden zum 01.01.2020?

Brutto im Dezember 2019 und Januar 2020 je 2580€
Steuern Dezember: Lohnsteuer 297,83€, Soli: 11,58€, KV: 198,55€, RV 233,74€, AV: 31,42€, PV: 38,33€
Steuern Januar: Lohnsteuer: 319,66€, Soli: 12,65€, KV: 203,82€, RV: 239,94€, AV: 30,96€, PV: 39,35€.

Trotz gleichem Brutto bleibt im Januar weniger über. Sind zwar nur knapp 20€ aber immerhin.
 
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Sie wurden verändert ich habe irgendwie 20eur mehr im Monat.
 
Der Steuerfreibetrag wurde erhöht, daher bleibt bei den meisten mehr übrig. Gleichzeit sind aber die Beitragsbemessungsgrenzen für Krankenversicherung und Pflegeversicherung gestiegen, kann sich daher auch negativ auswirken.
 
Kann es sein das die Steuern beim Gehalt erhöt wurden zum 01.01.2020?

Brutto im Dezember 2019 und Januar 2020 je 2580€
Steuern Dezember: Lohnsteuer 297,83€, Soli: 11,58€, KV: 198,55€, RV 233,74€, AV: 31,42€, PV: 38,33€
Steuern Januar: Lohnsteuer: 319,66€, Soli: 12,65€, KV: 203,82€, RV: 239,94€, AV: 30,96€, PV: 39,35€.

Trotz gleichem Brutto bleibt im Januar weniger über. Sind zwar nur knapp 20€ aber immerhin.
Normal ist es eher umgekehrt um der kalten Progression entgegen zu wirken.
Bei deinem Brutto sind die Beitragsbemessungsgrenzen noch nicht relevant.
Eventuell ein Ausgleich oder andere Sondereffekte im Dezember?
 
Warum hat man es nicht ganz abgeschafft und den Maximalsteuersatz leicht angehoben?
 
Den gesparten Soli werden wir dafür vielfach für den Klimaschutz ausgeben dürfen, Stichwort CO2-Steuer. :kotz:
 
Kann es sein das die Steuern beim Gehalt erhöt wurden zum 01.01.2020?

Trotz gleichem Brutto bleibt im Januar weniger über. Sind zwar nur knapp 20€ aber immerhin.

Ich habe 18 € mehr Netto im Januar gehabt. Allerdings lease ich über meinen Arbeitgeber auch zwei Fahrräder, die ab diesem Jahr mit 0,25 % statt mit bisher 0,5 % versteuert werden.
 
Aufgrund einer Stellenbewertung bin ich rückwirkend ab 05/2018 von EG9c in EG11 eingruppiert. Hatte seinerzeit eine Überprüfung meiner Stelle beantragt, daher gibt es rückwirkend die Differenz nachbezahlt. Sind mal eben 650€ brutto mehr pro Monat. Meine Vorgänger waren mindestens die letzten 10 Jahre nach EG9c bzw EG9 eingruppiert, ohne dass sich Aufgaben geändert haben. Die werden sich in den Arsch beißen, dass die nie ihre Stelle haben überprüfen lassen.
Hi. Mal doof gefragt, wie wurde die Stellenbewerbung denn durchgeführt? Vom Arbeitgeber quasi beauftragt oder hast du da jemand gesucht. So rein aus Interesse 🙂
 
Hi. Mal doof gefragt, wie wurde die Stellenbewerbung denn durchgeführt? Vom Arbeitgeber quasi beauftragt oder hast du da jemand gesucht. So rein aus Interesse 🙂
Sowass kenne ich aus unserer Firma - Personal ansprechen, wenn die nicht wollen -> BR und dann hat sich das meist gegessen, z. B. auch bei Anpassungen wenn die Kollegen im Schnitt mehr verdienen.
Es machen aber zu wenige... Erstaunlich, was dabei manchmal rauskommt. Funktioniert aber wohl nur in größeren Firmen mit min 5 Leuten im Büro und/oder (Je nach Ausgangslage) eben BR / Tarif
 
Bereitschaften fallen zum 15.03. weg dann falle ich auf ein Nettogehalt von ca.(!) 2530€ + 40€ VL zurück.
ITler - 38 Std. Woche - 30 Tage Urlaub - 20 Minuten Hinweg.

Habe dann inkl. eventueller Schwankungen ca. 700 - 800 EUR für Hobbys / Freizeit übrig.

Kosten:

Miete 587,50 €
Essen 225,00 €
Strom 75,00 €
WORLD​
EM​
ETF-Sparplan 452,32 €
339,24 €​
113,08 €​
Gas​
53,00 €
Festnetz 40,00 €
Futter Echsen 45,00 €
Handy 4,99 €
Fahrkarte 12,50 €
Fitness 20,00 €
GEZ 17,50 €
Versicherungen 50,00€
Mama Sparrate (Rentengeschenk außerhalb ETF) 75,00 €
Mama ETF (Rentengeschenk) 75,00 €
 
Zuletzt bearbeitet:
Sowass kenne ich aus unserer Firma - Personal ansprechen, wenn die nicht wollen -> BR und dann hat sich das meist gegessen, z. B. auch bei Anpassungen wenn die Kollegen im Schnitt mehr verdienen.
Es machen aber zu wenige... Erstaunlich, was dabei manchmal rauskommt. Funktioniert aber wohl nur in größeren Firmen mit min 5 Leuten im Büro und/oder (Je nach Ausgangslage) eben BR / Tarif
Na ja, das bringt bei uns wenig bis nix. Und hier gibt's auch nicht "Kollege verdient mehr", da öD ;) Deshalb interessiert es mich ja. Wir hatten das vor Jahren Mal und die Firma wurde von Betrieb ausgesucht/bestimmt. Und das hatte irgendwie einen faden Beigeschmack
 
Na ja, das bringt bei uns wenig bis nix. Und hier gibt's auch nicht "Kollege verdient mehr", da öD ;) Deshalb interessiert es mich ja. Wir hatten das vor Jahren Mal und die Firma wurde von Betrieb ausgesucht/bestimmt. Und das hatte irgendwie einen faden Beigeschmack

Ich bin ebenfalls im öD. Du nimmst erstmal zu deinem "Ressort/Abteilung XY"-Betreuendem Kollegen der Orga (Personal, ggf. in Verbindung mit dem zugehörigen Personalreferenten) Kontakt auf. Bei der Person stellst du den Antrag auf Neubewertung deiner Stelle. Der leitet entsprechend alles in die Wege. Achtung: Stellenbewertung kann (gerade öfters im öD) auch negativ ausfallen.
 
Hi. Mal doof gefragt, wie wurde die Stellenbewerbung denn durchgeführt? Vom Arbeitgeber quasi beauftragt oder hast du da jemand gesucht. So rein aus Interesse 🙂
In 2018 hieß es bei uns, dass nach und nach alle Stellen der Verwaltung durch ein externes Unternehmen überprüft werden sollen. Vorher hat das die Personalabteilung mehr schlecht als recht auf Antrag selber gemacht. Habe daraufhin zum Glück einen Antrag auf Überprüfung meiner Eingruppierung gestellt um meine Ansprüche auf Nachzahlung geltend zu machen (nicht nur die 6 Monate lt. Tarifvertrag sondern solange, wie die Überprüfung halt dauert).

Das überprüfende Unternehmen wurde übrigens vom PR ausgesucht, da hat sich die Verwaltung rausgehalten. Da der Auftraggeber aber nun mal die Verwaltung ist, kann eine Bewertung sicherlich mal so und mal so ausgelegt werden, sowas kennt man ja.
 
Hallo,

wenn in meinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen geregelt sind, gelten für mich als Arbeitnehmer dann immer 4 Wochen gesetzliche Kündigungsfrist?
Oder verlängert sich die Frist wie für den Arbeitgeber umso länger ich angestellt bin?

Bin immer vom letzteren ausgegangen, was scheinbar nicht stimmt?!


Grüße
 
Kollektivvertrag zb.

so wäre es zb. in AT

Kündigungsfristen bei Angestellten
Die Kündigungsfristen für Angestellte ergeben sich aus den Bestimmungen des Angestelltengesetzes (AngG), sofern der Kollektivvertrag nichts anderes regelt.

Kündigung durch den Arbeitgeber
Die vom Arbeitgeber einzuhaltende Kündigungsfrist verlängert sich entsprechend der Dauer der Dienstzugehörigkeit des Angestellten.

Der Arbeitgeber kann demnach unter Einhaltung nachstehender Kündigungsfristen das Arbeitsverhältnis beenden:

  • im 1. und 2. Dienstjahr: 6 Wochen
  • ab dem 3. Dienstjahr: 2 Monate
  • ab dem 6. Dienstjahr: 3 Monate
  • ab dem 16. Dienstjahr: 4 Monate
  • ab dem 26. Dienstjahr: 5 Monate
 
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, welche abhängig von der Dauer deiner Unternehmenszugehörigkeit ist. Alternativ könnte es auch einen Tarifvertrag geben, in dem Kündigungsfristen auftauchen.
 
Es gilt die gesetzliche Kündigungsfrist, welche abhängig von der Dauer deiner Unternehmenszugehörigkeit ist. Alternativ könnte es auch einen Tarifvertrag geben, in dem Kündigungsfristen auftauchen.

Falsch. Die Dauer des Arbeitsverhältnisses ist nur bei arbeitgeberseitiger Kündigung relevant. Generell gilt: 4 Wochen (= 28 Tage) zum Monatsende oder 15. eines Monats.

"(1) Das Arbeitsverhältnis eines Arbeiters oder eines Angestellten (Arbeitnehmers) kann mit einer Frist von vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. "

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Abweichen können die Fristen wie du sagst von anderen Vereinbarungen wie Tarifvertrag oder zusätzliche Vereinbarungen im Arbeitsvertrag. Dies war in meinem alten Job bspw. so, dort war im Arbeitsvertrag vereinbart, dass sich meine Künsigungsfristen an denen des Arbeitgebers orientieren, also entsprechend je nach Betriebszugehörigkeit länger werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ist bei uns auch so, aktuell stehe ich bei 6 Monaten Kündigungsfrist. Sowas macht einen AG wechsel natürlich nicht mehr ganz so einfach für einen AN.
 
Hallo,

wenn in meinem Arbeitsvertrag keine Kündigungsfristen geregelt sind, gelten für mich als Arbeitnehmer dann immer 4 Wochen gesetzliche Kündigungsfrist?
Oder verlängert sich die Frist wie für den Arbeitgeber umso länger ich angestellt bin?

Bin immer vom letzteren ausgegangen, was scheinbar nicht stimmt?!


Grüße

Wenn nix drin steht, greift §622 BGB mit den dort genannten Fristen, die sehr wohl gestaffelt sind. Zumindest wenn du aus De kommst..
 
Ich komme aus Deutschland und es steht nichts im Vertrag. Ich habe mich heute mal etwas belesen. Ich dachte immer das sich die Fristen auch für mich verlängern.
Ich verstehe das was ich gelesen habe aber nun so, das die Staffelung nur für den Arbeitgeber zutrifft. Kündige ich, gelten immer 4 Wochen.

Jetzt gibts hier aber auch 2 Meinungen 😬
 
Das tun sie dann, wenn im Arbeitsvertrag irgendwo steht, das Änderungen von Fristen für die eine Seite der Vertragspartner automatisch für beide Seiten gelten.
Das stand bei mir bisher in jedem Vertrag drin.
 
Wenn nix drin steht, greift §622 BGB mit den dort genannten Fristen, die sehr wohl gestaffelt sind. Zumindest wenn du aus De kommst..

Aber nur für den Arbeitgeber! Für den Arbeitnehmer gelten immer nur vier Wochen. Da beim Fragesteller nichts anderes vertraglich vereinbart ist: Vier Wochen. Oben habe ich den entsprechenden Passus extra zitiert.
 
Aber nur für den Arbeitgeber! Für den Arbeitnehmer gelten immer nur vier Wochen. Da beim Fragesteller nichts anderes vertraglich vereinbart ist: Vier Wochen. Oben habe ich den entsprechenden Passus extra zitiert.
Exakt es sei denn das im Tarifvertrag bzw. im Haustarifvertrag (ja die können abweichen, bei abellio rail hatte ich zwei Monate, bei der DB hätte ich nur einen) anders geregelt ist.
 
Ich hab gestern nochmal in meinen Vertrag gekuckt.
Dort steht nur: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden."
Heißt also für mich 4 Wochen Kündigungsfrist.

Danke für eure Hilfe.
 
Ich hab gestern nochmal in meinen Vertrag gekuckt.
Dort steht nur: "Nach Ablauf der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien auf Grundlage der gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden."
Heißt also für mich 4 Wochen Kündigungsfrist.

Danke für eure Hilfe.
Ist eine sehr oft verwendete Formulierung, damit gelten die gesetzlich gestaffelten Fristen nach 622 BGB für beide Parteien.
 
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