Tundor
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@Niggi Ergibt alles Sinn, du hast dir ja überlegt was du machst. Ich hatte nur gefragt, weil AGs sich ja gerne mit Aufhebungsverträgen "rauskaufen" und häufig den Arbeitnehmern die Nachteile die daraus entstehen können nicht klar sind. Einmal unterschrieben kannst du den AG dann halt nicht auf Abfindung oder Wiedereinstellung verklagen, da es ja beidseitig war. Dass man dann ne ALG Sperre bekommt ist vielen auch nicht klar (mein erster AG hat was ähnlich versucht bei mir abzuziehen, bin zum Glück nicht drauf reingefallen). Das ist in deinem Fall ja aber alles nicht wirklich relevant.