Anhalter
Enthusiast
Theoretisch gibt es die schon, es überprüft nur niemand und man kann theoretisch machen, was man will. Das Problem ist eher, dass man so Überstunden ohne Ende anhäuft, die man sich nicht abrechnen lassen kann.
Das wird oft so gehandhabt. Keine Frage.
Jedoch gelten die Arbeitszeitgesetze auch für Angestellte mit "Vertrauensarbeitszeit" und es Aufgabe des Arbeitgebers auf die Einhaltung derer zu achten.
Anders ausgedrückt: Ist deinem AG bekannt, dass du regelmäßig 10+ Stunden arbeitest und nimmt er das billigend in kauf macht er sich strafbar. Vertrauensarbeitszeit oder nicht.
Da gibts dann natürlich noch Ausnahmen und Probleme mit der Beweisbarkeit, und am Ende interessiert sich die Öffentlichkeit nicht genug dafür dass sich da was ändern würde... Aber vom Gesetz her ist das erstmal relativ klar geregelt.
(Übrigens genauso wie die Überstunden die trotzdem bezahlt werden müssen )