Raggygandalf
Enthusiast
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- Beiträge
- 2.068
Wie sieht das eigtl. Aus wenn die Frau erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Zählt das als Einkommen oder kann sich stkl. 3 lohnen ?
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zb https://www.test.de/Steuerklasse-wechseln-Ein-Riesenplus-beim-Elterngeld-4577976-4577981/
eigentlich überall, man muss halt auf 6monate+1 kommen von den letzten 12monaten. steht da ja ganz gut beschrieben.
Kommt halt drauf an, wie man sich das Jahr über verhält. Bei meiner Frau und mir ist es so: ich verdiene erheblich mehr als sie und wir haben trotzdem eine Rückzahlung von 1300€ ans FA. Das Geld muss man sich das Jahr über natürlich bei seite legen, dann ist das eine nette Sache mit 3/5. Wer davon überrumpelt wird, wird dann natürlich erstmal blöd aus der Wäsche schauen.
Das weiß man beim dualen Studium, weil es normalerweise im Arbeitsvertrag steht.
Wir werden in SK III/V bedingt durch Elterngeld wohl auch ordentlich nachzahlen müssen. Da ist das Weihnachtsgeld weg.
wir haben beide 4/4 und hohe Werbungskosten. Da gibt es immer eine schöne Rückerstattung, wobei wir dass immer unseren Steuerberater machen lassen.
Elterngeld werden wir auch nächstes Jahr beziehen, wir sind aber beide dann bei den max. 1800€ die man pro Monat bekommt.
free, wie teilt ihr euch die Elternzeit/Elterngeld auf? 12/2?
was leider beim vergleich schweiz-deutschland/eu häufig vergessen geht, ist die arbeitsleistung der arbeitsnehmer.
die 42h-woche ist in der schweiz standard, und häufig gibts auch "nur" 20 ferientage.
wenn man sich diese mehrleistung alleine aufgrund der 42h auf ein jahr ausrechnet, kommt man schnell auf ca. 300h oder 7-8(!!!) wochen mehr arbeitszeit im jahr.
das schlägt sich dann natürlich auch direkt und indirekt in die wirtschaftliche leistung der schweiz.
da ich nichts anderes kenne, kann ich über die arbeitsmoral gewisser EU-länder nur lachen und die ganzen arbeitsproteste /-demos trotz mieser wirtschaft einfach nur kopfschütelnd betrachten.
Wieso durch das Elterngeld bedingt?
free
weil das Elterngeld zwar steuerfrei ausbezahlt wird, aber nachträglich bei der Steuererklärung doch mit in das Gesamteinkommen einfließt. Ziemlich für den Arsch und viele wissen es auch gar nicht und bekommen dann mit der nächste LSE eine schöne Nachzahlung aufgebrummt.
ja, das klingt gut.Als Tipp für die Elternzeit. Wenn das Einkommen durch Elterngeld + vorherigen Lohn bei dem, der die "lange" Elternzeit nimmt (also bei z.Bsp 12/2 die 12 Monate), im Jahr weniger als 15.xxx € (genauer Betrag weiß ich gerade nicht, glaube 15.340) beträgt, kann der Partner auf seiner Steuererklärung Unterhalt nach §33a EStG angeben. Der maximale Betrag sind 8.354€. Je weniger der Partner verdient, desto mehr springt am Ende bei der Steuererklärung raus.
Wäre nix für mich. Ich arbeite nur Teilzeit und möchte nix andres. Vom Geld könn wir gut Leben, hab das Glück im Osten im Öffentlichen Dienst zu stehen. Normalerweise arbeite ich von 7-12 (außer Behördentag Donnerstag). Würd ich voll arbeiten, also 7-15 Uhr, hätte ich unterm Strich nur 300€ netto mehr raus, das isses mir nicht wert. Dann nehm ich lieber meine freie Zeit.
Genau, da werden aus 18% Steuern 22.. so in der Drehe.
ja, das klingt gut.
wie bist du eingruppiert?
Spitze, wenn man da im Osten auch mit teilzeit aus kommt. Das wäre im Westen nicht denkbar. Da hast du es definitiv gut.E5, Stufe 2