[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Wie sieht das eigtl. Aus wenn die Frau erwerbsunfähigkeitsrente bezieht. Zählt das als Einkommen oder kann sich stkl. 3 lohnen ?
 
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Wir werden in SK III/V bedingt durch Elterngeld wohl auch ordentlich nachzahlen müssen. Da ist das Weihnachtsgeld weg.
 
Kommt halt drauf an, wie man sich das Jahr über verhält. Bei meiner Frau und mir ist es so: ich verdiene erheblich mehr als sie und wir haben trotzdem eine Rückzahlung von 1300€ ans FA. Das Geld muss man sich das Jahr über natürlich bei seite legen, dann ist das eine nette Sache mit 3/5. Wer davon überrumpelt wird, wird dann natürlich erstmal blöd aus der Wäsche schauen.

Die Lohnsteuer ist eben eine Art Vorauszahlung auf die Einkommenssteuer. Bei 3/5 zahlt eben derjenige mit 3 weniger voraus. Bei 4/4 zahlen beiden recht viel voraus was eine Nachzahlung ziemlich selten macht.

Überspitzt gesagt erhält man wenn man nicht extrem viele Werbungskosten hat mit Steuerklasse 3 das Jahr über ein zinsloses Darlehen vom Staat. Die Einkommenssteuer ist ja stets die selbe und vom ZVE abhängig. :)
 
Dito. Bei der diesjährigen Erklärung sollten wir laut Programm über 400€ nachzahlen. Konnte das dann wenigstens auf 120€ runterdrücken. Haben auch III/V, aber halt viel unversteuertes Einkommen durch BAB.
 
wir haben beide 4/4 und hohe Werbungskosten. Da gibt es immer eine schöne Rückerstattung, wobei wir dass immer unseren Steuerberater machen lassen.

Elterngeld werden wir auch nächstes Jahr beziehen, wir sind aber beide dann bei den max. 1800€ die man pro Monat bekommt.

free, wie teilt ihr euch die Elternzeit/Elterngeld auf? 12/2?
 
Das weiß man beim dualen Studium, weil es normalerweise im Arbeitsvertrag steht.

Wirklich? Das wusste ich gar nicht.
Wird man denn dann definitiv übernommen, egal wie schlecht die Noten sind oder so?
 
Ist eher nicht die Regel, dass Gehälter für die Folgeanstellung direkt im Arbeits-/Ausbildungsvertrag eines BA-Studenten stehen. Ich habe es zumindest von noch niemanden gehört über verschiedene Fachbereiche und Firmen hinweg.

Vorstellen kann ich mir das nur wenn es eine Regelung gibt, dass man für X Jahre nach dem Studium im Unternehmen bleiben muss (machen gerade kleinere Firmen gerne) und dieser dann auch nach der Ausbildung weiter gilt und damit eben gleich Rahmenbedingungen mit geklärt werden.
 
was leider beim vergleich schweiz-deutschland/eu häufig vergessen geht, ist die arbeitsleistung der arbeitsnehmer.

die 42h-woche ist in der schweiz standard, und häufig gibts auch "nur" 20 ferientage.

wenn man sich diese mehrleistung alleine aufgrund der 42h auf ein jahr ausrechnet, kommt man schnell auf ca. 300h oder 7-8(!!!) wochen mehr arbeitszeit im jahr. :bigok:
das schlägt sich dann natürlich auch direkt und indirekt in die wirtschaftliche leistung der schweiz.

da ich nichts anderes kenne, kann ich über die arbeitsmoral gewisser EU-länder nur lachen und die ganzen arbeitsproteste /-demos trotz mieser wirtschaft einfach nur kopfschütelnd betrachten. :wall:
 
Wir werden in SK III/V bedingt durch Elterngeld wohl auch ordentlich nachzahlen müssen. Da ist das Weihnachtsgeld weg.

Wieso durch das Elterngeld bedingt?

wir haben beide 4/4 und hohe Werbungskosten. Da gibt es immer eine schöne Rückerstattung, wobei wir dass immer unseren Steuerberater machen lassen.

Elterngeld werden wir auch nächstes Jahr beziehen, wir sind aber beide dann bei den max. 1800€ die man pro Monat bekommt.

free, wie teilt ihr euch die Elternzeit/Elterngeld auf? 12/2?

Beim ersten Kind haben wir 12/2 gemacht. Werden wir beim zweiten auch so machen denke ich.

free
 
weil das Elterngeld zwar steuerfrei ausbezahlt wird, aber nachträglich bei der Steuererklärung doch mit in das Gesamteinkommen einfließt. Ziemlich für den Arsch und viele wissen es auch gar nicht und bekommen dann mit der nächste LSE eine schöne Nachzahlung aufgebrummt.

free, danke
 
Zusätzliches Problem, was hauptsächlich Gering- und Mittelverdiener betrifft, ist, dass man oft eine paar Stufen in der Steuertabelle hochrutscht und dann auch für sein normales Gehalt mehr steuern bezahlen muss.
 
was leider beim vergleich schweiz-deutschland/eu häufig vergessen geht, ist die arbeitsleistung der arbeitsnehmer.

die 42h-woche ist in der schweiz standard, und häufig gibts auch "nur" 20 ferientage.

wenn man sich diese mehrleistung alleine aufgrund der 42h auf ein jahr ausrechnet, kommt man schnell auf ca. 300h oder 7-8(!!!) wochen mehr arbeitszeit im jahr. :bigok:
das schlägt sich dann natürlich auch direkt und indirekt in die wirtschaftliche leistung der schweiz.

da ich nichts anderes kenne, kann ich über die arbeitsmoral gewisser EU-länder nur lachen und die ganzen arbeitsproteste /-demos trotz mieser wirtschaft einfach nur kopfschütelnd betrachten. :wall:

Wäre nix für mich. Ich arbeite nur Teilzeit und möchte nix andres. Vom Geld könn wir gut Leben, hab das Glück im Osten im Öffentlichen Dienst zu stehen. Normalerweise arbeite ich von 7-12 (außer Behördentag Donnerstag). Würd ich voll arbeiten, also 7-15 Uhr, hätte ich unterm Strich nur 300€ netto mehr raus, das isses mir nicht wert. Dann nehm ich lieber meine freie Zeit.
 
Ne 25h Woche (?) macht netto schon Bissel mehr aus? Bei 30h wärens schon 400 weniger, wobei das sicher auch an der Steuerklasse liegt?!
Überlege auch, bzw bewerbe mich auch vermehrt auf Teilzeit, weil mir das arbeiten im öffentlichen Dienst an sich gut gefällt. Die Einbußen sind in der Tat zu verschmerzen, die work life Balance wäre optimal
 
Ne hab ne 30 Stunden woche, Donnerstags arbeite ich dann von 8-18 Uhr. Ja im Osten geht der öffentliche Dienst ganz gut, im Westen reicht das aber eher weniger.
 
Als Tipp für die Elternzeit. Wenn das Einkommen durch Elterngeld + vorherigen Lohn bei dem, der die "lange" Elternzeit nimmt (also bei z.Bsp 12/2 die 12 Monate), im Jahr weniger als 15.xxx € (genauer Betrag weiß ich gerade nicht, glaube 15.340) beträgt, kann der Partner auf seiner Steuererklärung Unterhalt nach §33a EStG angeben. Der maximale Betrag sind 8.354€. Je weniger der Partner verdient, desto mehr springt am Ende bei der Steuererklärung raus.
 
Joa die Beträge ändern sich aber ab und zu. Zu meiner Zeit vor 4 Jahren lag der Unterhaltsmaximalbetrag noch bei glaube 8.004 €. Leider war meine Frau knapp an den 15.xxx ran, sodass es kaum etwas änderte :fresse: Idealerweise müßte das Kind im Januar geboren werden, so hat man das ganze Jahr über ein geringes Einkommen, da klappt sowas schon eher :fresse:

Sofern möglich sollte man auch teure Arztbehandlungen (Zahnarzt o.ä.) in der Elternzeit machen lassen, weil durch das geringere Einkommen der Betrag sinkt, ab dem man bei der Steuererklärung Erstattungen bekommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wieso durch das Elterngeld bedingt?
free

weil das Elterngeld zwar steuerfrei ausbezahlt wird, aber nachträglich bei der Steuererklärung doch mit in das Gesamteinkommen einfließt. Ziemlich für den Arsch und viele wissen es auch gar nicht und bekommen dann mit der nächste LSE eine schöne Nachzahlung aufgebrummt.

Genau, da werden aus 18% Steuern 22.. so in der Drehe.

Als Tipp für die Elternzeit. Wenn das Einkommen durch Elterngeld + vorherigen Lohn bei dem, der die "lange" Elternzeit nimmt (also bei z.Bsp 12/2 die 12 Monate), im Jahr weniger als 15.xxx € (genauer Betrag weiß ich gerade nicht, glaube 15.340) beträgt, kann der Partner auf seiner Steuererklärung Unterhalt nach §33a EStG angeben. Der maximale Betrag sind 8.354€. Je weniger der Partner verdient, desto mehr springt am Ende bei der Steuererklärung raus.
ja, das klingt gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wäre nix für mich. Ich arbeite nur Teilzeit und möchte nix andres. Vom Geld könn wir gut Leben, hab das Glück im Osten im Öffentlichen Dienst zu stehen. Normalerweise arbeite ich von 7-12 (außer Behördentag Donnerstag). Würd ich voll arbeiten, also 7-15 Uhr, hätte ich unterm Strich nur 300€ netto mehr raus, das isses mir nicht wert. Dann nehm ich lieber meine freie Zeit.

wie bist du eingruppiert?
 
Hallo an alle, ich habe bei meinem Chef und der personalverantwortlochen ein Zwischenzeugnis angefordert. Jetzt kam ne Antwort aus welchem Grund. Was antwortet man da am besten.
Zum Verständnis ich War in den letztem 3 Jahren schon 2 mal beim Chef wg. Ner Gehaltserhöhung und kam nix dabei raus. Erste mal sogar mit einer Aufstellung meiner geleisteten projekte/Montage mit Mehrwert für die Firma. Im letzten Gespräch hatte ich angesprochen dass ich ja für die Firma auch 6 Wochen auf Montage am Stück War und die Firma ja Geld für den Flug/Koordination für anderen Kollegen gespart hat. Als Antwort kam:" sie haben es ja freiwillig gemacht... pech" so in der Art was mir bitter aufgestoßen ist. Ich hatte bis zu dem Zeitpunkt auch immer ins Zeug gelegt.(Vorleistung). Jetzt habe ich mir Gedanken gemacht über Weiterbildung etc. Wenn die Leistung anerkannt werden würde,hätte ich kein Problem mit meinem Job. Im Moment bin ich eher unzufrieden.

Jetzt zur eigentlichen Frage ist es sinnvoll was mit eigenem Marktwert zu antworten oder habt ihr Vorschläge?
Gruß Kami1205
 
Zuletzt bearbeitet:
Viel musste eigentlich nicht sogaen, so weit ich weiß müssens dir ein Arbeitszeugnis ausstellen auch ohne Grund.
Sag halt einfach was in die Richtung das du dich Weiterentwickeln/bilden willst und du das gefühl hast das das in der Firma nicht genug gewürdigt wird und/oder nicht möglich ist.
 
Auskommen würde ich persönlich das nicht nennen. Du kannst damit leben, aber wirklich was leisten kann man sich so nicht. Außer der Partner holt die Kohle rein.
 
Wenn die Frau ähnlich verdient haben sie vlt 2,5 netto? Kann man ohne Kinder im Osten schon ganz gut über die Runden kommen.
 
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