Hardwarekäufer
Banned
Nein bei der Erstausbildung geht das nicht. Erst bei der zweiten (also klassisch zb Ausbildung vor dem Studium, dann geht das fürs Studium).
Ansonsten vier Jahre rückwirkend imho.
Bei mir war es bis 2013 möglich wobei ich in '13 deutlich zuviel verdient habe.
Es werden immer alle Werbungskosten + Einnahmen gegenübergestellt. Alles was mit dem Studium zu tun hat zählt dann zu den Werbungskosten.
Uberwiegen die Kosten -> Verlustvortrag.
Ansonsten vier Jahre rückwirkend imho.
Bei mir war es bis 2013 möglich wobei ich in '13 deutlich zuviel verdient habe.
Es werden immer alle Werbungskosten + Einnahmen gegenübergestellt. Alles was mit dem Studium zu tun hat zählt dann zu den Werbungskosten.
Uberwiegen die Kosten -> Verlustvortrag.
Zuletzt bearbeitet: