[Sammelthread] Der Gehalts- und Arbeitsplatzthread

Verheiratet und wir handeln das wie UsAs. Ein gemeinsames Konto und zusätzlich hat noch jeder sein eigenes Konto. Das klappt über die Jahre jetzt hinweg einwandfrei.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Noctis, habt ihr einen Ehevertrag und spart auf getrennte Konten?
 
Bei uns ebenso. Getrenntes Konto, sparen was gemeinsam, kein Ehevertrag.
 
Seit 4 Jahren verheiratet, davor 10 Jahre zusammen.
Jeder hat sei eigenes Konto inkl. Disporahmen, für den jeder selber veranwortluch ist. Ebenso kredite etc.
Der eine bezahlt die Versicherung, der andere die.
Der der die Miete zahlt muß dann nicht einkaufen.
So sachen wie Eisessen bezahl dann eh immer ich (Papa).
Gibt kein Theater wegen Geld.
 
Ok, also geht's euch dann wirklich nur um die Ausgaben und nicht um das gemeinsame Sparen und Ehevertrag. Das kann ich dann doch verstehen. Dachte alle haben hier eine strikte Trennung, inklusive getrennt Sparen und Ehevertrag :d

@Skybite
Heftig.
Mit Ehevertrag? Sonst macht das ganze ja eigentlich keinen Sinn oder?
 
Zuletzt bearbeitet:
@Inso nein kein Ehevertrag. Beim Sparen wird es ein wenig komplizierter. Ein gemeinsames Sparkonto und auch getrennte Sparkonten, das ist alles relativ flexibel gestaltet. Letztendlich sagen wir jedoch, falls es klemmt oder sonst irgendwas ist, gehört die gesamte gesparte Summe eh uns.
 
Darauf wollte ich hinaus, dass ist ja der entscheidende Punkt, finde ich zumindest.
 
Dachtest du diese Ansicht haben nur Leute, die mit ihrer ersten Freundin zusammen sind? Roach, könnte man das ja auch gleich fragen.

Ich hab mit 32 Jahren geheiratet, wäre ja schlimm, wenn das die erste bekanntschaft gewesen wäre :d

Sent from my A0001 using Tapatalk
 
Verheiratet, getrennte Konten.
Aber nur weil wir zu faul sind auf ein gemeinsames umzuziehen :d
Finanzen liegen aber alle offen. Sparen natürlich auch gemeinsam.
Seit wir das Haus haben sprechen wir Anschaffungen ab. Sind da einfach eingeschränkt im Vergleich zu früher. Grafikkarten sind zb momentan strikt abgelehnt (vor dem Haus stets die neueste Generation mit Wasserkühler im sli) :d
 
Ich hab mit 32 Jahren geheiratet, wäre ja schlimm, wenn das die erste bekanntschaft gewesen wäre :d

Sent from my A0001 using Tapatalk
Naja in einem Hardwareforum nicht abwegig :fresse:

@Cyrrel
Bin mit meiner Perle auch seit 12 Jahren zusammen und planen unsere Zukunft zusammen. Hochzeit ja, aber haben es nicht eilig.
 
20 jahre zusammen alles gemeinsam ohne wenn und aber ;)
 
@Inso
Nein, haben keinen Vertrag.
Es ist aber nicht so, das meine Frau keine teuren Ausgaben hat.
Sie hat z.B. jetzt das neue Sofa gekauft und hat vor das Kinderzimmen mit neuen Möbeln zu versehen.
Und ich gucke grade nach nem 2. Auto für mich, da gehört das 1. übrigens auch ihr.

Bei einer Trennung wäre es also nicht so, das ich von ihr nichts abbekommen würde ;-)
 
Eheverträge machen bei "Normalos" nur sinn wenn wirklich Besitz vor der Ehe vorhanden ist, wie z. B. bei UsAs Immoblien. Trennungsunterhalt ist während der Trennung eh zu bezahlen und man kann keine Dinge ausschließen die gegen geltendes Recht verstoßen. Kindesunterhalt ist auch immer fällig. Hab den ganze scheiss leider schon ein mal hinter mir...

Wir haben, trotz Ehe, auch noch getrennte Konten mit denen sich der jeweilige austoben kann. Zusätzlich ein gemeinsames Konto für Haus, Nebenkosten, etc. Unter dem gemeinsamen Konto gibt es noch Sparkonten für die Kinder und ein Tagesgeldkonto auf das gespart wird. Insgesamt gibt es aber keine Diskussionen bei uns wer was zahlt, meine Frau z. B. bekommt das Kindergeld auf ihr Konto und zahlt in der Regel die Einkäufe, Klamotten für die Kinder, etc. ich zahle eigentlich alles andere (Autos, Urlaube, größere Anschaffungen, Essen gehen, etc.). Wir verdienen allerdings beide sehr gut.
 
Vermögen vor der Ehe ist beim gesetzlichen Güterstand relativ unproblenmatisch (sinnvoll wäre hier ggf. lediglich eine Auflistung anzufertigen und diese notariell zu beglaubigen, sofern nennenswerte Güter vorhanden sind). In der Zugewinngemeinschaft (also dem gesetzlichen Güterstand), steht auch nach der Scheidung jedem Ehepartner das zu, was er vor der Heirat hatte. Somit bleiben bspw. vorher nur im Eigentum einer der Eheleute stehende Immobilien auch nach der Scheidung im Eigentum dieses Ehepartners. Problematisch sind während der Zeit der Ehe daraus entstehende Einnahmen (bspw. Mieten) oder ggf. Werterhöhungen. Ebenso wird es kritisch, wenn eine solche Immobilie während der Ehe verkauft wird. Der Erlös daraus dürfte nämlich dann im Rahmen der Zugewinngemeinschaft beiden zustehen.

Meine Frau und ich hatten über einen Ehevertrag nachgedacht, da sie alleinige Erbin eines großen Bauernhofes werden wird. Da dieser Erbanspruch aber jetzt schon besteht, gehört der Hof fiktiv bereits zu ihrem vorehelichen Vermögen und wäre damit im Falle der Scheidung nicht von mir (anteilig) zu beanspruchen. Sollten wir uns zu einem Verkauf entschließen, würden wir vorab mit einem entsprechenden Ehevertrag regeln, wie im Falle einer Scheidung mit dem Erlös umzugehen ist.

Ansonsten haben wir getrennte Girokonten, getrennte Sparkonten und jeweils ein gemeinsames Giro- und Sparkonto. Die Girokonten sind aber nur noch für den Gehaltseingang sowie den Abgang der individuellen Ausgaben (bspw. Versicherungen) bei denen wir bisher zu faul waren es umzustellen ;) Das normale Leben geht über das Gemeinschaftskonto. die getrennten Sparkonten sind nur pro-forma und werden bei größeren gemeinsamen Ausgaben 50:50 belastet.
 
Interessant, wusste ich nicht, dass der voreheliche Güterstand schon gesetzlich so geregelt ist.
 
Na selbstverständlich gehört auch nach einer Scheidung jedem das, was ihm vorher gehört hat (exklusive der Sonderfälle s.o.)

Ihr redet immer von Unterhalt... das kommt doch nur zum Tragen, wenn einer der Partner während der Ehe finanziell vom anderen abhängig war und nicht gearbeitet hat, oder? Also der Klassiker wenn die Frau wegen Kinder zuhause bleibt und kein Einkommen hat. Wenn beide ununterbrochen arbeitstätig sind, wem steht denn dann warum Unterhalt zu?
 
Trennungsunterhalt ist eigentlich immer fällig außer es gibt keine Kinder und die Gehälter sind relativ gleich.

Trennungsunterhalt: Wann Anspruch darauf besteht

Unterhalt ist ja nicht gleich Unterhalt, hier muss unterschieden werden zwischen Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt.
 
@ Disco Stu: Problematisch wird das aber, wenn deiner Frau nun der Bauernhof mit Nießbrauchrecht übertragen werden würde (kann ja durchaus Sinn machen aus steuerlichen Gründen), weil man sich dann im Falle des Falles darüber streiten müsste (würde), was die Immobilie vom Zeitpunkt der Übertragung bis zum Zeitpunkt der Scheidung an Wert gewonnen hat, was möglicherweise zu einem Anspruch führen könnte, was dann mal richtig ärgerlich ist, wenn das Nießbrauchsrecht dann immer noch besteht...

Was mit einer der Gründe ist warum wir einen Ehevertrag haben. Ansonsten ist das ein absolutes Muss, sobald man in irgendeiner Weise an Kapitalgesellschaften beteiligt ist. Und wenn man schon dabei ist, regelt man noch solche Späßchen wie Unterhalt und Rentenanspruchsausgleich. Und ja, die Diskussionen darum haben mal so überhaupt keinen Spaß gemacht, aber im Zweifel klärt man solche Sachen jetzt, wenn man sich mag, anstatt irgendwann (potentiell) wenn man sich nicht mehr mag.

Bezüglich des Einkommens handhaben wir es so, dass alles aus unselbstständiger Arbeit auf das gleiche Konto wandert und jeder den gleichen Teil Taschengeld erhält. Vom gemeinsamen zahlt man Einkäufe, Miete, Autos usw, Spielkram und Klamotten macht jeder selbst.
 
Rentenausgleich kann man ja recht einfach regeln, aber wie habt ihr das mit dem Unterhalt gemacht?
 
Kommt ein Ehevertrag nicht auch in Bezug auf Erbe zur Geltung?

Folgendes Beispiel:
Zwei Personen haben das Haus der Eltern nach deren Tod geerbt. Eine davon ist seit längerem verheiratet.
Nun verunglückt diese Person bei einem Autounfall und die 'Witwe' fordert ihre Hälfte vom ehemaligen Elternhaus des Mannes als ihr zustehendes Erbe.

Müsste man sowas nicht auch abdecken, wenn es also um zukünftiges Erbe geht? Das ist ja so gesehen auch ein Zugewinn.
Als alleinerbe kann es einem egal sein, aber Geschwister können damit zu einer Auszahlung an eine nun evtl völlig Familienfremde Person gezwungen werden. Oder sehe ich das falsch?
 
@Anhalter:
Der Hof ist tatsächlich noch etwas spezieller. Er befindet sich in Tirol und ist ein Erbhof. Für diese gelten ohnehin besondere Regelungen (bspw. keine Erbschaftsteuer, solange er ungeteilt bleibt, etc.). Wir haben das klären lassen und uns aktuell gegen einen Ehevertrag entschieden.

@hwk:
Gesetzliche Erbfolge. Somit steht der Witwe der Anteil des Erblassers zu (abzgl. evtl. Pflichtanteile). Hat damit nichts mehr mit Zugewinnausgleich zu tun und kann nur im Rahmen eines Testaments anders geregelt werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Man merkt schnell, was für ein komplexes Thema das ist :rolleyes:
 
Daher sollte man sich, sofern Vermögen vorhanden oder ggf. mal als Erbschaft vorhanden sein wird, tatsächlich solange man sich noch mag mit einem Anwalt oder Notar besprechen und sich beraten lassen. Anhalter hat das also schon völlig richtig empfohlen. :)
 
Nachehelicher(Gesamtunterhalt einschließlich Vorsorgeunterhalt und Sonderbedarf) Begrenzt auf Summe X und max 5 Jahre oder erreichen des 18. Lebensjahres des jüngsten gemeinsamen Kindes.
 
Man kann ein Thema auch totdiskutieren, meint ihr nicht?

T:

Ab September erster Job nach dem Studium.

2k netto, sparen (Sparbuch, Festgeld und Urlaub, alles getrennte Konten) werde ich ca. 550€ im Monat, bleiben ca. 380€ zum Verprassen (Klamottenkauf, Essen gehen, Feiern...).

Alle relevanten Kosten (von Miete bis Lebensmittel) sind berücksichtigt
 
Anhalter, alles klar. Danke für die Rückmeldung
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh