@ Disco Stu: Problematisch wird das aber, wenn deiner Frau nun der Bauernhof mit Nießbrauchrecht übertragen werden würde (kann ja durchaus Sinn machen aus steuerlichen Gründen), weil man sich dann im Falle des Falles darüber streiten müsste (würde), was die Immobilie vom Zeitpunkt der Übertragung bis zum Zeitpunkt der Scheidung an Wert gewonnen hat, was möglicherweise zu einem Anspruch führen könnte, was dann mal richtig ärgerlich ist, wenn das Nießbrauchsrecht dann immer noch besteht...
Was mit einer der Gründe ist warum wir einen Ehevertrag haben. Ansonsten ist das ein absolutes Muss, sobald man in irgendeiner Weise an Kapitalgesellschaften beteiligt ist. Und wenn man schon dabei ist, regelt man noch solche Späßchen wie Unterhalt und Rentenanspruchsausgleich. Und ja, die Diskussionen darum haben mal so überhaupt keinen Spaß gemacht, aber im Zweifel klärt man solche Sachen jetzt, wenn man sich mag, anstatt irgendwann (potentiell) wenn man sich nicht mehr mag.
Bezüglich des Einkommens handhaben wir es so, dass alles aus unselbstständiger Arbeit auf das gleiche Konto wandert und jeder den gleichen Teil Taschengeld erhält. Vom gemeinsamen zahlt man Einkäufe, Miete, Autos usw, Spielkram und Klamotten macht jeder selbst.