Das sind mir die Liebsten, sich als mündiger Bürger ausgeben, mit Gesetzen um sich schmeißen, aber von Tuten und Blasen keine Ahnung haben. Aber wenn es hart auf hart kommt, immer alles für sich auslegen und wenn etwas nicht für einen passt, dann versteht man plötzlich nicht mehr, was da geschrieben steht.
1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
abweichend von § 3
a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
Und Arbeitsbereitschaft ist genau das Thema.
Dies trifft auf so ziemlich alle Wachdienstjobs zu.
Wer also den ganzen Tag in einem Leitstand eines Objektes sitzt, ab und zu mal auf ne Kamera schaut, mal nen Besucher abfertigt, mal eine Tür aufschließt, mal einen Rundgang macht, der hat, sofern das Mal nicht zum Dauermal wird, einen Job, wo man die Eier schaukeln kann.
Ich kenne genügend solcher Stellen. Aus Sicht des Einsatzes ist es leicht verdientes Geld.
Um dir aber auch noch ein Gegenbeispiel zu nennen.
Ein fiktiver Kollege von "Genervter", der den/die ganzen/ganze Tag/Nacht durch die Gegend fährt und Objekte Abklappert oder Türsteher oder oder oder macht, sprich also keinen erheblichen Umfang an "Ruhezeiten" hat, für den ist dieser Ausnahmeparagraph natürlich nichts.
Und dies ist auch auf tausend andere Stellen abbildbar.
z.B. Telefondienstbereitschaft bei irgendwas. Solange du dir den größten Teil deiner Arbeitszeit die Eierkraulst und dir Y o u p o r n reinziehen kannst und damit dennoch genau deine Stellenaufgabe erfüllst, überall da kann man den Grundsatz§7 anziehen.
Die Stellen von Genervter gibt es in .de tausendfach. Und glaube eins, wenn das rechtlich so wäre, wie ihr das hier darstellt, wäre damit schon seit Jahren Schluss. Da kennen Gerichte nämlich keinen Spaß.
Dass das eine oder anderen etwas lascher ausgelegt wird, ist ne andere Sache. Aber so, wie ich Genervter hier lesen habe, ist das alles voll im Rahmen, zumal ich etliche solcher Stellen kenne und das passiert auch bei großen Firmen, AGs und Konzernen mit Gewerkschaften, Betriebsräten und Tarifverträgen und alle sagen ja.
Aber hier im Forum haben wir natürlich die Rechtsexperten...
PS: Man sollte die Gesetze schon kennen und verstehen. Das hier angesprochene Totarbeiten ist leider oftmals zur sehr wörtlich in der Realität angekommen. Dennoch gibt es eben, wie immer bei einer Regel, Ausnahmen und das hier eine Paradeausnahme.
EDIT:
Dennoch sind auch hier die 13h grenzwertig. Denn Abs. 9 sagt dann 11h "Pause", was bei Schichtankopplung etwas schwer wird.
Daher sind in solchen Regelungen auch immer die 12h festgesetzt. Dann hat man nämlich genau die 11h dazwischen, mit etwas Puffer.
Daher sind 12h auch "ohne Probleme easy" machbar, obwohl es gegen die immer zitierten 8h bzw. 10h verstößt und das sogar regelmäßig.