Kommt alles auf die Vertragsform an (alles AN oder alles AG oder 50/50 AG/AN)
Wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast, dass er sich bei VWL zB. zu 50% beteiligt, dann hast du den AG-Anteil im Brutto stehen. Den Rest hast du im Netto-Bereich als Abzug für deinen Anteil.
Wenn du mit deinem Arbeitgeber vereinbart hast, dass er sich bei VWL zB. zu 50% beteiligt, dann hast du den AG-Anteil im Brutto stehen. Den Rest hast du im Netto-Bereich als Abzug für deinen Anteil.