*Der offizielle [HWLUXX] Automobil-Sammelthread* [Part 18]

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stell beide autos nebeneinander und du wirst locker einige unterschiede merken, ist einfach so.
allein schon der grill ist so verschieden, daran erkennt man gleich was da auf einen zukommt.

aber sich mit dir über vw zu unterhalten macht einfach keinen sinn, also lassen wir das.

Wenn man sie gegenüber stellt dann schon. Aber versuch mal die beiden auseinander zu halten wenn sie nicht direkt nebeneinander stehen. Das ist nicht gegen VW sondern es ist bei jeder Marke so. Aber ich merk schon... du siehst wieder alles als Provokation... naja jeder wie er mag. Eine normale Diskussion ist mit dir scheinbar nicht möglich, also lassen wir es echt lieber.
 
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ALLE MAL ZUHÖREN! MIR IST HEUTE WAS PASSIERT UND ICH BIN IMMER NOCH SCHOCKIERT!!!!

also ich hatte ja meinen 323ti verkauft. heute ruft mich der käufer an und meint der wagen wäre ein unfallwagen! ich natürlich unter schock. ich habe den wagen als unfallfrei gekauft und hatte selber keinen unfall gehabt. im früheren kauf vertrag steht auch wo ich den gekauft hatte UNFALLFREI! was soll ich machen?! der typ sagt mir gib mir mein geld zurück und ich gebe dir das auto. aber woher weiss ich, dass der nicht selber den unfall gebaut hat?!?! kann ich meinen verkäufer von dem ich gekauft habe gerichtlich belangen?! weil in meinem kaufvertrag vom letzten jahr steht ganz klar unfallfrei drinne. bin fassungslos. das ding war 100% unfallfrei. ich denke mal der hat selber nen unfall gebaut und machen lassen und will jetzt mir einen aufdrücken
 
Anwalt, der kann auf arglistige Täuschung plädieren.
Das wird nen Gutachter-streit, kannst halt nur hoffen das man feststellen kann das du den schon als Unfaller gekauft hast. Denke mal nicht das jemand so dreist ist und nen Unfallverursacht und dann damit zu dir kommt, da könnte man einfach zu leicht durch nen Gutachten feststellen.

Hoffe du hast ne RSV...
 
ja ne rechtschutzversicherung habe ich. unfassbar sowas. wenn er von mir das geld kriegen kann, dann kann ich doch auch dann meinen verkäufer verklagen oder? weil der hat mir ja auch den wagen als unfallfrei verkauft
 
Ja da hoffe ich jetzt auch mal für dich, dass du ne gute rechtschutz hast. Kann man das nciht ebi BMW nachprüfen lassen, also bei vielen ist das doch so, dass das in der Fahrzeughistorie steht ob das ein Unfaller war oder nicht, wenn nein wird das ein fieser und langandauernder Rechtsstreit.

Wielange hattest du den Wagen?
 
keine panik. ;)

ich an deiner stelle würde sagen "mir ist kein unfall bekannt" und nichts weiter unternehmen.

abwarten.
 
Das ja nciht lange. Ähm das war doch ein Rentnerfahrzeug oder? Hat er gesagt wo der "Unfall" gewesen sein soll?
 
ja er meinte recht seite hinten und vorne. und der meinte achse wäre schief?!?!?!? hey ich konnte den lenker loslassen und das ding fuhr sturz gerade! ich habe eine menge zeugen, dass der wagen über die gesamte zeit wo ich den hatte keinen unfall hatte!
 
ka der war bei ADAC und die meinten unfaller.....

achsooo stimmt ja. sorry ok leute BTT (wer mag kann mich anschreiben@ PN )
 
du hast das auto nach besten gewissen als unfallfrei verkauft oder? also. ;)

jetzt mal ohne witz. ich würde das auto nicht zurpck nehmen. klar wäre ich korrekt zu dem jenigen aber wenn mir kein unfall bekannt ist, kann ich auch nichts dafür.

ausserdem kann es sein dass das auto vor dir einen unfall hatte aber fachgerecht behoben wurde und PUNKT. dan ist es kein unfaller mehr und der verkäufer hat es dir nicht gesagt.
 
wenn das auto mal einen gröberen unfall hatte, dann ist und bleibt es ein unfaller, da hilft auch die beste reperatur nichts.
 
Wenn ein Auto ein Unfall hatte ist und bleibt es ein Unfaller, egal ob fachmännisch gemacht oder nicht. Aber du hast doch deinen Kaufvertrag wo "Unfallfrei" drin steht, also bist du eigentlich auf der sicheren Seite. Ein Gutachter kann dir sagen wann der Unfall war.
 
Das ist gar keine Frage, aber sieht ein Golf mit 75PS großartig anders aus als einer mit 150PS?


Endlich hast verstanden was ich die ganze Zeit sage. Natürlich sieht man keinen Unterschied. Aber einen Unterschied zwischen Ed30 und normalo Golf wird jeder erkennen.

Zum Thema Autowaschen kann ich nur sagen, dass das Teil alle paar Wochen mal die Waschstraße sieht und dabei wird der Wagen dann auch ausgesaugt.
Ich fahre lieber das Auto, statt es zu polieren :)
Die Fahrt durch die Waschstraße reicht auch für mein Empfinden vollkommen aus, direkt danach das Auto mit nem Handtuch abtrocknen, wenn das dann schön feucht ist nochmal über die Felgen und schon sind die auch wieder sauber.
Für alles andere wäre mir die Zeit zu schade, da dass Auto nach 2 Tagen eh wieder dreckig ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
@daniel
seh ich genauso.
Und was habt ihr mit den Felgen? Also alle Waschprogramme der MrWash und Clean Car Anlage machen die Felgen zu 99% sauber, und das bei den dünnen Speichen der Felgen auf dem 1er.
Klar an paar Stellen bleiben Wassertröpfchen und an den Türscharnieren ebenfalls aber die wischt man in 1min weg und fertig.
Ich jedenfalls halte mich nicht lange mit der Säuberung auf, denn wiegesagt, nach paar Tagen wirds wieder dreckig und man darf nochmal.

Aber wer Spaß am Autowaschen per Hand hat, nur zu :)
 
exact.

Also hier mal was vom kaufvertrag

"der verkäufer garantiert, dass das kraftfahrzeug in der zeit in der es sein eigentum war, keinen unfallschaden hatte. also bin ich ausm schneider, weil ich habe zeugen, dass ich definitiv keinen unfall hatte. und ich hatte wirklich keinen unfall mit dem auto. mehr garantiere ich auch nicht im kaufvertrag.
und in meinem kaufvertrag steht auch drinne, dass der wagen keinen unfall hatte...... bzw. unfallfrei ist.

/edit: sowas kotzt mich echt an. ich bin kein mensch der andere verarscht. und jetzt sowas. ich mache meine geschäfte immer einwandtfrei.


Wenn ein Auto ein Unfall hatte ist und bleibt es ein Unfaller, egal ob fachmännisch gemacht oder nicht. Aber du hast doch deinen Kaufvertrag wo "Unfallfrei" drin steht, also bist du eigentlich auf der sicheren Seite. Ein Gutachter kann dir sagen wann der Unfall war.
 
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Kennzeichen historischer Fahrzeuge

Das Oldtimerkennzeichen (auch H-Kennzeichen genannt), bei dem der eigentlichen Zulassungsnummer ein „H“ nachgestellt wird, ist eine deutsche Kennzeichnung eines historischen Kraftfahrzeugs nach § 9 FZV, die nach einer Prüfung auf zeitgenössisch originalen Zustand erteilt wird. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug nachweislich mindestens 30 Jahre alt ist („Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind.“ § 2 Nr. 22 FZV).

Das Kennzeichen folgt dem gleichen Schema wie reguläre Nummernschilder. Der einzige Unterschied ist ein „H“ als abschließendes Zeichen. Eine Einschränkung besteht darin, dass bei einzeiligen Kennzeichen die Gesamtzahl aller Zeichen ohne dieses „H“ nicht mehr als sieben betragen darf. Beispiel: AB–DE 123H. Mit dem „H-Kennzeichen“ können – je nach Hubraumgröße des Fahrzeugs – Steuer- und oftmals auch Versicherungsvorteile verbunden sein.
Kennzeichen für Historische Fahrzeuge
Kennzeichen für Historische Fahrzeuge

Die Kriterien zur Vergabe eines H-Kennzeichens werden uneinheitlich angewandt: Oftmals werden Abweichungen vom Originalzustand geduldet, insoweit sie bereits als zeitgenössische Umbauten vor 30 Jahren oder früher anzutreffen waren. Strengere Prüfer hingegen weisen bereits Fahrzeuge ab, die zwar in exzellentem Zustand vorgefahren werden, von denen es aber „zu viele“ gebe, und die daher als historische Zeitzeugen angeblich entbehrlich scheinen: Der VW Käfer ist nach Ansicht einiger Zulassungsstellen ein typisches Beispiel hierfür.

In keinem Fall werden H-Kennzeichen ausgegeben, wenn erkennbar wesentlich jüngere Komponenten eingebaut wurden: Ein stärkerer Motor passenden und ähnlichen Typs, der erst später erhältlich war, ist bereits ein Negativkriterium. Anfangs waren sogar Katalysator-Nachrüstungen als zeituntypisches Zubehör teilweise ein Ablehnungsgrund, jedoch ist hier mittlerweile die einschlägige Rechtsprechung klar umweltfreundlich. Auch schlecht gepflegten Fahrzeugen wird oftmals der „H“-Status verweigert. Als allgemeine Orientierung können hier die Zustandsnoten nach DEUVET gelten, die nach dem Schulnotensystem den Zustand eines Fahrzeugs dokumentieren. Ein Fahrzeug, das für ein H-Kennzeichen angemeldet wird, sollte in einem Zustand sein, der nicht schlechter als „3“ ( = gebrauchter Zustand, kleine Mängel, aber vollständig fahrbereit, keine Durchrostungen) ist.

Historische Fahrzeuge können auch mit einem roten Kennzeichen (siehe unten) mit der Kennziffer 07 betrieben werden.

Quelle = Wikipedia
 
Übel was man alles findet wenn man russen + crash, bei YT eingibt...
Die fahren ja fast noch schlechter als die Amis, kranke ***** ...

Traffic accident Moscow NEW <- Suchen
Was machen die dort andauernd für ne ****** ... da will ich net hin mit meinem Auto.

Ich will mal sehn wie du faehrst nach ner halben flasche vodka...
 
Ich glaub die hauen sich das Zeug doch schon Intravenös rein...

Brauch mir auch keiner kommen, mit: seit mal ne so ne klischee-abtreter!

Ich habs doch selber schon gesehen und wenn ich mir die Geschichten von meinem Vater anhöre, als er dort mal 8wochen auf Montage war. Das pure grauen... :eek:
 
exact.

Also hier mal was vom kaufvertrag

"der verkäufer garantiert, dass das kraftfahrzeug in der zeit in der es sein eigentum war, keinen unfallschaden hatte. also bin ich ausm schneider, weil ich habe zeugen, dass ich definitiv keinen unfall hatte. und ich hatte wirklich keinen unfall mit dem auto. mehr garantiere ich auch nicht im kaufvertrag.
und in meinem kaufvertrag steht auch drinne, dass der wagen keinen unfall hatte...... bzw. unfallfrei ist.

/edit: sowas kotzt mich echt an. ich bin kein mensch der andere verarscht. und jetzt sowas. ich mache meine geschäfte immer einwandtfrei.

Eklige Geschicht. Die Zeugen werden dir wohl leider kaum helfen können, außer sie können sich an jeden einzelnen Tag erinnern, an denen das Auto in deinem Besitz war.
Entweder der Käufer ist gütig und du kannst ihm gegenüber beteuern, dass du getäuscht wurdest oder du musst die entstandenen Kosten - sprich der Betrag, für den du das Auto verkauft hast - zivilrechtlich bei dem Herrn einklagen, der dir das Auto verkauft hat.
Auf jeden Fall den Weg zu einem RA gehen - aber auch hier gilt leider: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ist echt ärgerlich...
 
jetzt mal was neues vom 323ti. also da ich keine leute verarsche, werde ich den wagen zurück nehmen und dann den vorbesitzer verklagen. habe vorhin mit dem käufer telefoniert und der wird heute den wagen vorbei bringen. also es ist ganz einfach nachzuweisen, ob er damit einen unfall hatte. ich hatte eine versiegelung drauf gemacht und werde es mit wasser prüfen ob die versiegelung noch drauf ist, wenn die versiegelung noch drauf sein sollte, werde ich den wagen zurück nehmen und meinen vorbesitzer verklagen.
 
@fooki
er hatte ihn 2wochen und meldet sich erst jetzt? lass dir mal fotos von dem wagen zeigen, wenn die sachen so dramatisch sind ( schiefe achse) dann hätte er das ja schon beim kauf gesehen.
 
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