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abschaum?
wir reden hier von jungen menschen im entwicklungsprozess. es wäre aber natürlich legitim, die eltern zu kontaktieren oder die polizei zu rufen.
finde ich auch, nur ne backpfeife oder n klaps kann da ganz schön teuer werden, oder wenn du festhalten meinst is das mit sicherheit freiheitsberaubung und da gibts auch ärger für
selbst eltern dürfen im grunde ihren kindern ja nicht mal n kleinen klaps verpassen.
wiki schrieb:Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) („Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtigt ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.“) gestattet es jedermann (auch Minderjährigen) eine Person festzunehmen, die einer Straftat verdächtig ist. Dieses Festnahmerecht ist an folgende Voraussetzungen geknüpft:
Zunächst muss der Täter bei einer frischen Tat betroffen sein. //ist es ja zweifelsohne//[...]
Festnahmegrund kann neben der Fluchtgefahr des Täters auch die Weigerung des Verdächtigen, seine Identität preiszugeben, sein oder die sonstige Unmöglichkeit der Identitätsfeststellung (beispielsweise ausweislos oder aggressiv).[...]
Die Festnahme selbst muss unter Beachtung des allgemeinen Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen.[...] //am sack packen wär bissl krass //
Der Weisse sieht sehr edel aus. Getopt wird er nur von diesem hier:
cuda