*Der offizielle [HWLUXX] Automobil-Sammelthread* [Part 29]

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was soll an "leute verblasen" understatement sein?

weisst du was understatement ist? wenn du gelassen mit 100 dahinzoggelst und die golf proleten vorbeiziehen laesst und dir deinen teil denkst.

so sehe ich das auch. :d
 
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am besten mit Hut auf der Heckablage, Klorolle und in einem Benz sitzend...
 
Bullshit!
Das hängt ganz vom Fall ab, generell ists aber nicht mehr so, dass man eine Teilschuld bekommt!

Es gab auch schon Richter, die der Meinung waren, das der schnellere sich auf ein Ordnungsgemäßes Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer verlassen können müsse, mit der Begründung musste die Versicherung des Verursachers die volle Schadenshöhe begleichen.

Teilschuld interessiert nur die Versicherung!

Bei der Bestrafung würd der Verursacher alles bekommen, 'mit GLück' wär der seinen Lappen erstmal los, wenn der vor Gericht auch noch dumm kommt und der Richter das nicht toll findet, ev. mit Nachschulung/MPU. (du weißt ja: der schnellere muss ja aufpassen)

Okay, wieder was gelernt.

Mein Kenntnisstand war, dass der, wo >130 fährt, automatisch Teilschuld bekommt, es gibt ja nicht umsonst die Richtgeschwindigkeit. Aber scheinbar haben sie es geändert, muss ich mal meinen Rechtsverdreher befragen.

'cuda
 
pah understatement ist wenn man das sonore motor bollern noch 20 kilometer weiter hört und jedes männlichen wesen dabei ne feuchte hose bekommt :fresse:


mit 100 dahinzoggeln ist kein understatement sondern verkehrsbehinderung
*fetteszustimm*
 
Da spalten sich die Gemüter...

Wie auch sonst überall...

Die einen haben u.U. Spaß am Auto fahren und die anderen nehmen es als notwendiges Übel hin.

Ich gehöre der ersteren Gattung an.
 
Och wenn ich sehe das einer wie nen bekloppter angehackt kommt, dann halte ich mich genau an die Geschwindigkeit, sonst habe ich im schnitt 10-15 zu viel drauf.
 
Da spalten sich die Gemüter...

Wie auch sonst überall...

Die einen haben u.U. Spaß am Auto fahren und die anderen nehmen es als notwendiges Übel hin.

Ich gehöre der ersteren Gattung an.

Spaß am Autofahren oder nicht hat aber mit der Idee "Understatement" doch aber eigentlich nichts zu tun .

Understatement ist was für Leute ohne Selbstbewusst sein ;)

Hui, der war mir neu ... Fahren wie ein Vollprolet mit entsprechendem Auto ist dann was, ein Zeichen von Selbstbewusstsein, ja? :lol: schon gut ...
 
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Ach so, der Smilie macht die Aussage, klar. Dann lass doch das nächste mal den Text einfach weg, ist einfacher.

:rolleyes:

*e* Im Ernst, ist wieder gut jetzt.
 
Spaß am Autofahren kann man auf alle möglichen Arten haben.

Entweder gechillt durch die stadt gleiten

Oder einfach mal auf der AB dem Wägelchen die Sporen geben.

ODer ne Runde auf der Nordschleife.

ADAC Sicherheitstraining :d

Oder einfach nur das eigene Gefährt, ob groß oder klein, sauber machen, herrichten und sich am Anblick erfreuen.

Mancher hat halt auch Freude am fahren indem er jeden Gang bis zum Limit ausreizt und ich steh dazu das ich das manchmal auch mache, aber genauso toll finde ich es im 5. bei 60 abends durch Paderborn zu gleiten und einfach nur nen bisschen abzuchillen zu nen bisschen Musik.
 
Spaß am Autofahren kann man auf alle möglichen Arten haben.

Oder einfach nur das eigene Gefährt, ob groß oder klein, sauber machen, herrichten und sich am Anblick erfreuen.

Das ist dann wohl die Definition von fahren für die, die gerade ihren Führerschein in Zwangsurlaub geschickt haben :fresse:
 
Zuletzt bearbeitet:
Schonmal in die (deutsche) STVO geschaut??
Reinschauen hilft nicht, man muss es auch verstehen.
Und ja, auf 'nem freien Abschnitt ist 120km/h links schon fast Nötigung...
Wenn keiner von hinten kommt ist das gar nichts.
Nur blöd, das die Richter das mittlererweile nicht (mehr) so sehen wollen und dem 'langsameren' auch mal einen aufn Deckel geben.
Meinem Kenntnisstand zur Folge gibt es bisher einen einzigen Richter, der das so sieht, welcher ganze 2 Urteile dazu gesprochen hat.
Das OLG Hamm sieht das bspw. etwas anders:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p00065.htm
Das OLG Koblenz übrigens ebenso.

http://www.daserste.de/ratgeber/recht_beitrag_dyn~uid,kxx2uvzfg7j9rchp~cm.asp//url
Selbst der BGH sieht das so. Im Prinzip gibt es dann überhaupt keinen Platz für Deutungen mehr. Anders lautende Entscheidungen dürften dann einen anderen Sachverhalt beurteilen.

Von welchem Gericht wurde denn das anders lautende Urteil verkündet? Vielleicht ist das Urteil längst kassiert worden?
Nochmal für dich zum MItschreiben:
der Schnellere hat Vorfahrt und darf nicht behindert werden, wenns nicht absolut erforderlich ist!
Das, mein lieber Payne, ist nun völliger Blödsinn, denn wenn du den weiter unten zitierten Paragraphen der StVO mal liest und nicht nur anschaust, dann wirst du das Wort Gefährdung und nicht Behinderung finden, dies ist ein nicht unerheblicher Unterschied.
Code:
 Zitat von §5
(4) Wer zum Überholen ausscheren will, muß sich so verhalten, daß eine Gefährdung des nachfolgenden Verkehrs ausgeschlossen ist. (...)
Der Überholende muß sich sobald wie möglich wieder nach rechts einordnen. Er darf dabei den Überholten nicht behindern.

(4a) Das Ausscheren zum Überholen und das Wiedereinordnen sind rechtzeitig und deutlich anzukündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Du siehst, der langsamere hätte hier den schnelleren vorbei lassen müssen!
Da steht, dass man den Überholten und nicht den Überholenden nicht behindern darf. Ich bitte dich. :rolleyes:

Wenn hinter mir einer kommt, der gemütlich ausrollen kann während ich da überhole, dann behindere ich den, gefährde ihn aber nicht, dann ist es mein gutes Recht da selbst zu überholen, auch wenn Dir das jetzt nicht so passt.
 
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Oder einfach nur das eigene Gefährt, ob groß oder klein, sauber machen, herrichten und sich am Anblick erfreuen.

Mancher hat halt auch Freude am fahren indem er jeden Gang bis zum Limit ausreizt und ich steh dazu das ich das manchmal auch mache, aber genauso toll finde ich es im 5. bei 60 abends durch Paderborn zu gleiten und einfach nur nen bisschen abzuchillen zu nen bisschen Musik.


Genau... :drool: Bis 9000U/min drehen und dann schalten und schon wieder volle VTEC Power! :hail:
 
Doch ist es, nämlich ein Verbot ---> Rechtsfahrgebot.

Nicht wenn du mit 120 jmd. überholst der 90 fährt.


Wäre es wieder mit 120 einen zu überholen der 110 fährt wäre das schon wieder behinderung, da man einen Überholvorgang ja zügig ausführen soll und vorallem soll man deutlich schneller sein als der andere


€:
Außer man weitet das Rechtsfahrgeboit auf den Standstreifen aus :fresse:
 
Spaß am Autofahren kann man auf alle möglichen Arten haben.

Entweder gechillt durch die stadt gleiten

Oder einfach mal auf der AB dem Wägelchen die Sporen geben.

ODer ne Runde auf der Nordschleife.

ADAC Sicherheitstraining :d

Oder einfach nur das eigene Gefährt, ob groß oder klein, sauber machen, herrichten und sich am Anblick erfreuen.

Mancher hat halt auch Freude am fahren indem er jeden Gang bis zum Limit ausreizt und ich steh dazu das ich das manchmal auch mache, aber genauso toll finde ich es im 5. bei 60 abends durch Paderborn zu gleiten und einfach nur nen bisschen abzuchillen zu nen bisschen Musik.

So bin ich auch :d


Fährt hier denn Niemand ein Golf 5 GTI oder Audi A3 und kann mir was zu den unterhaltskosten sagen? oder sonstigem dazu?
 
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schreib mal roach an, der hatte nen gti.
daniel glaub ich auch (oder hat immer noch einen)
und irgendwer fährt nen roten ;)
 
Nicht wenn du mit 120 jmd. überholst der 90 fährt.


Wäre es wieder mit 120 einen zu überholen der 110 fährt wäre das schon wieder behinderung, da man einen Überholvorgang ja zügig ausführen soll und vorallem soll man deutlich schneller sein als der andere


€:
Außer man weitet das Rechtsfahrgeboit auf den Standstreifen aus :fresse:

Laut der neuesten "Richtlinien" heisst das in 45 sec muss der überholvorgang abgeschlossen sein und min. eine Differenz von 10 km/h sein. Dein Fall wäre also eher Grenzwertig.
 
weiss einer, in welcher autobild sportcars die vette von wigga drinne ist?
in der mai oder in der juni ausgabe?
 
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