Wenn keiner von hinten kommt ist das gar nichts.
Nötigung setzt voraus, das es jemanden gibt, den man Nötigen kann...
Meinem Kenntnisstand zur Folge gibt es bisher einen einzigen Richter, der das so sieht, welcher ganze 2 Urteile dazu gesprochen hat.
Das OLG Hamm sieht das bspw. etwas anders:
http://www.finanztip.de/recht/verkehr/ur12p00065.htm
Das OLG Koblenz übrigens ebenso.
Gibt noch einige andere, man braucht 'nur' einen fähigen Anwalt und (wie immer vor Gericht) Glück
Ja, im letzten Jahrtausend...
Schonmal dran gedacht, das sich das erst in den letzten 1-2 Jahren geändert hat, das die Richter nicht mehr pauschal den schnelleren mitverurteilen?!
Da hilft ein Urteil aus dem [highlight] Jahre 1992[/highlight] ungemein
Im Prinzip gibt es dann überhaupt keinen Platz für Deutungen mehr.
Doch, die gibts durchaus, denn das ist bei Gesetzen halt so.
Außerdem gibts in D kein Präzedenzrecht, heißt im Klartext, das es einen anderen Richter nicht interessiert, was da irgendwer geurteilt hat, auch wenn es das BGH ist.
Anders lautende Entscheidungen dürften dann einen anderen Sachverhalt beurteilen.
Nein, die dürften nur von einem anderen Gericht verhandelt worden sein.
Es ist eben nicht so, das der schnellere Pauschal halt irgendeine Schuld bekommen wird, nur weil er schneller war!
Das sind einfach nur Ansichten aus dem letzten Jahrtausend, heute würde es wohl anders sein, zumal die Richter ja wohl auch gemerkt haben werden, das es mehr Probleme schafft, dem schnelleren eine Teilschuld zu geben.
Ein AZ zu Dem oben erwähnten Urteil hab ich leider nicht, wo ichs her hab weiß ich auch nicht mehr...
Von welchem Gericht wurde denn das anders lautende Urteil verkündet? Vielleicht ist das Urteil längst kassiert worden?
Warum sollte es das?!
Der Richter hat festgestellt, das man sich als Verkehrsteilnehmer auf das Ordnungsgemäße Verhalten von anderen verlassen können muss, PUNKT.
Was gibt es daran auszusetzen?!
Ist ja genauso Hirntot wie wenn man jemandem der links blinkt rechts überholt und der einem dann in die Karre fährt und man auch noch die Schuld bekommt...
Das, mein lieber Payne, ist nun völliger Blödsinn, denn wenn du den weiter unten zitierten Paragraphen der StVO mal liest und nicht nur anschaust, dann wirst du das Wort Gefährdung und nicht Behinderung finden, dies ist ein nicht unerheblicher Unterschied.
Und jetzt schau noch mal Paragraph1 an und überleg mal, wie ein guter Anwalt vor Gericht Argumentieren könnte...
Vorallendingen wenn wenig Verkehr ist und es völlig unnötig ist, jemanden zu behindern...
Wenn hinter mir einer kommt, der gemütlich ausrollen kann während ich da überhole, dann behindere ich den, gefährde ihn aber nicht, dann ist es mein gutes Recht da selbst zu überholen, auch wenn Dir das jetzt nicht so passt.
Und wenn du jetzt nicht versuchst, den Überholvorgang möglichst kurz zu halten, kann man das als Nötigung auslegen...
Genau wie man auch bei 20km/h zu langsam den Lappen für 3 Monate verlieren kann und dann auch noch zu Theoriestunden verdonnert werden kann, wenn eine Zivilstreife das sieht...