Österreichs CO2 Besteuerung ist EU-rechtswidrig!
Die erst im Juli 2008 von Österreich eingeführte CO2 Besteuerung bei der Einfuhr von Gebrauchtwagen aus dem Ausland nach Österreich ist EU-rechtswidrig. - Der findige Jurist Rechtsanwalt Dr. Christian Schöffthaler aus Imst hatte selbst im letzten Jahr einen Gebrauchtwagen aus Deutschland gekauft, die entsprechende Bestimmung des Nova-Gesetzes angefochten und nunmehr Recht bekommen. Tausende Österreicher haben seit Juli 2008 die entsprechende Steuer also zu Unrecht bezahlt. Da das Gesetz weiter gilt, ist der österreiche Gesetzgeber nunmehr dringend gefordert.
Rechtsanwalt Dr. Christian Schöffthaler staunte nicht schlecht, als er letzten Jahres einen gebrauchten Mittelklassewagen aus Deutschland zu einem Kaufpreis von € 10.500,-- erwarb und ihm beim Finanzamt mitgeteilt wurde, dass alleine die Besteuerung nach dem Normverbrauchsabgabengesetz einen Steuerbetrag in Höhe von € 4.555 (!), also beinahe die Hälfte des Kaufpreises, verursacht. - Bekannt ist ja, dass bei der Einfuhr eines Kraftfahrzeuges in das Inland wie schon bisher die verbrauchsabhängige NOVA-Besteuerung anfällt, der Höchstsatz hierfür beträgt 16% des Kaufpreises, im gegenständlichen Fall also ein Betrag in Höhe von € 1.680. Neu ist seit Juli 2008, dass nach dem Gesetz zusätzlich ein weiterer Steuerbetrag zu bezahlen ist, welcher sich am CO2 Ausstoß des Fahrzeuges orientiert. Konkret sind für jedes Gramm pro Kilometer, welches über dem Schwellwert von 180 g pro Kilometer liegt (ab 1. Jänner 2010 sogar reduziert auf 160 g pro Kilometer) 25 € zu bezahlen. Beim Fahrzeug des Dr. Christian Schöffthaler ergab sich daraus eben ein weiterer Steuerbetrag in der Höhe von Euro 2.875, insgesamt eben € 4.555.
„Zusammengefasst habe ich den Steuerbescheid wegen unverhältnismäßiger Doppelbesteuerung und wegen des Verstoßes gegen das EU-Recht angefochten. Zu bemängeln ist an diesem Gesetz insbesondere die fehlende Deckelung der CO2 Besteuerung. - Würde ich zum Beispiel in meinem Fall das Fahrzeug im Jänner 2010 zu einem Kaufpreis von realistisch Euro 7.500 kaufen, würde alleine aus der CO2 Besteuerung ein Betrag in der Höhe von € 3.325 anfallen. Hinzu käme noch die normale NOVA von € 1.200, sodass die Gesamtbesteuerung € 5.525,-- ausmachen würde, also rund 74 % des Kaufpreises. Das ist jedenfalls unverhältnismäßig hoch und zudem eine Doppelbesteuerung, weil schon die bisherige NOVA an den Spritverbrauch geknüpft ist und der neu besteuerte CO2-Ausstoß zweifelsfrei auch am Spritverbrauch hängt.“ Zudem hatte Dr. Schöffthaler noch EU-Rechtswidrigkeit geltend gemacht, da es durch diese uferlose Besteuerung für einen Österreicher praktisch unmöglich wird, einen günstigen Gebrauchtwagen beispielsweise aus Deutschland zu kaufen. „Dadurch wird der inländische Gebrauchtwagenmarkt vom Rest der EU abgekoppelt, dies zu Lasten der Konsumenten, was ich gerade in diesen Zeiten für untragbar halte. – Genau dieses Argument wurde nunmehr von den Behörden aufgegriffen. Es wurde festgestellt, dass ein Verstoß gegen Artikel 90 des EU-Vertrages vorliegt, welcher eine einseitig höhere Abgabenbelastung von Waren aus anderen Mitgliedstaaten verbietet. Noch schöner wäre es gewesen, wenn auch über mein Argument der Unverhältnismäßigkeit und der Doppelbesteuerung entschieden bzw. die Sache wie von mir angeregt, dem europäischen Gerichtshof vorgelegt worden wäre“, meint Schöffthaler, der sich ansonsten mit dem Verfahrensergebnis höchst zufrieden zeigt, hat er doch einen österreichweiten Präzedenzfall geschaffen. „Die Tragweite der Entscheidung ist enorm, jedenfalls ist ganz Österreich davon betroffen. Das Gesetz steht nämlich immer noch in Geltung und gehört zweifelsfrei repariert. Tausende Österreicher haben die EU-widrige Abgabe schon bezahlt.“ Bis zur Novellierung des Gesetzes rät RA Dr. Schöffthaler dringend, den Rechtsweg zu bestreiten und die CO2-NOVA auf diesem Wege zurückzufordern, „denn die Zulassung erhält wohl nur der, der die Steuer entrichtet hat, auch wenn sie unrechtmäßig ist.“ Für all jene, die die Steuer schon bezahlt haben, bestünde die Möglichkeit, eine Klage einzubringen. Wer sich das leisten kann, ist eine andere Frage, „um so wichtiger wäre es, dass die Parlamentarier endlich umgehend reagieren, doch die befinden sich – wohl mehrheitlich nicht mit dem Auto – auf Urlaub“, so der junge Anwalt aus Imst. „Jedenfalls helfe ich jedem gerne, der betroffen ist“, meint Schöffthaler, für den der gegenständliche Fall nur ein Beispiel von vielen dafür ist, dass die Gesetze oft besser durchdacht sein sollten, als sie sind. „Ich habe nichts gegen umweltorientierte Besteuerung an sich, weil unsere Atemluft sehr wichtig ist. Das Ganze sollte jedoch mit Maß und Ziel erfolgen und legistisch richtig.“