» Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 30 besagt: "Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnötiges Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden."
» Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 49 besagt: „Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine Vorschrift über den Umweltschutz nach § 30 StVO verstößt.“
Aber schon rein logisch würde ich mein Auto nicht laufen lassen. Es quält sich mit den kalten temperaturen und hat dabei null nutzwert. Wenn deine scheiben beschlagen, mach die klima an, die entfeuchtet, oder mach nen spalt die scheiben auf und sorge für nen temperaturausgleich *warm anziehen net vergessen xD*
bei -12 grad aussentemp dürfte die klima rein vom logischen her aber nicht mehr entfeuchten...