*Der offizielle [HWLUXX] Automobil-Sammelthread* [Part 84]

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Das glück hab ich auch immer, wenn ich zu meiner freundin fahre... aber echt, nur landstraße und n kilometer vorm ziel dieser versiffte bahnübergang, wo immer diese kilometerlangen autotransportzüge hertuckern... nungut. :d
 
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Rechts überholen ist in der Stadt auch nicht erlaubt, dass ist ein irrglaube!

in der stadt gilt die freie fahrspurwahl....sprich wenns zweispurig in deine richtung ist, dann darfst du trotzdem die ganze zeit links fahren.....und man darf natürlich auch rechts überholen.

€dit

:lol: da postet er auch grad noch den § der seine aussage wiederlegt :lol:
 
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in der stadt gilt die freie fahrspurwahl....sprich wenns zweispurig in deine richtung ist, dann darfst du trotzdem die ganze zeit links fahren.....und man darf natürlich auch rechts überholen.

s. mein Bsp oben: WO fängt 2spurig an, worauf muss geachtet werden, Länge? wies ausgebaut is? :confused:
 
mein ich aber auch....nur weil opa auf der linken spur mit 35 schleicht, heisst es doch nicht das ich deswegen auch auf der rechten 35fahren muss
 
eben, nur fahrzeuge über 3.5t sind dazu gezwungen, brav rechts zu bleiben, wenn kein hindernis etc bla auf der spur ist. soweit ich weiß, war das jedenfalls so.^^
 
Fahre ja auch bald regelmäßig Notarzt. Selbstschutz geht vor. Ein totes Rettungsteam bringt weniger als 5 min später da sein.
Die Fahrer heizen so schon genug.

free

Ich habe nichts dagegen wenn sie heizen, solange sie rechtzeitig kommen. Jeder, der genug Menschenverstand besitzt, fährt auch sofort rechts ran wenn er Blaulicht von hinten anrauschen sieht.
 
Rechts überholen ist in der Stadt auch nicht erlaubt, dass ist ein irrglaube!

StVO §7 Abs.3:
"Innerhalb geschlossener Ortschaften - ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) - dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden."

Du has also nicht mal deinen eigens zitierten Paragraphen verstanden. xD
 
s. mein Bsp oben: WO fängt 2spurig an, worauf muss geachtet werden, Länge? wies ausgebaut is? :confused:
Wie es markiert ist. Wenn es eine Abbiegespur ist darfst du (vermutlich) nicht darüber überholen. Aber 500m werden ja nicht durchgängig als abbiegender Fahrstreifen markiert sein.
 
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also meine goldenen regeln beim innerorts überholen

1. Es darf nichts geben, was interessant wäre um spontan nach links abzubiegen.
2. Es darf nichts geben, was zu spontanten links schlenkern führen könnte.

so, meine Erfahrungen...
 
versteh die frage net, 2spurig heißt, 2 spuren für die selbe fahrtrichtung ^^
Wie es markiert ist. Wenn es eine Abbiegespur ist darfst du (vermutlich) nicht darüber überholen. Aber 500m werden ja nicht durchgängig als abbiegender Fahrstreifen markiert sein.

30seks Paint ftw :fresse:

Darf man während der ersten 500m rechts überholen oder nach links ziehen, überholen und dann wieder rechts rüber? Wir siehts mit einem Beschleunigungsstreifen aus der 500m lang währe, darf man den als Überholbahn nehmen??
Bei sowas bin ich mir selbst nicht so mords sicher obwohl ich bis Ende Oktober '09 für 3 Monate Fahrschüler wahr :p
 
Scarface, der Block aus deiner Sig könnte auch gut als Blumenvase dienen :)
 
klar darf man rechts vorbeifahren.
vorbeifahren ist naemlich NICHT ueberholen.
sowas sollte man eigentlich in der fahrschule gelernt haben - ausser bei euch gelten andere gesetze
 
klar darf man rechts vorbeifahren.
vorbeifahren ist naemlich NICHT ueberholen.
sowas sollte man eigentlich in der fahrschule gelernt haben - ausser bei euch gelten andere gesetze

ahja, wenn man feststellt, dass man im unrecht war, lenkt man mit linguistischen spitzfindigkeiten ab... schon recht ;)
 
"Rechts vorbeifahren gilt nur wenn max. 80km/h und max 10 km/h schneller als auf der linken Spur. Alles andere wird wohl als recht überholen ausgelegt."

hier mal genauer:
Nach der Rechtsprechung ist das Rechtsüberholen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen auch dann zulässig, wenn sich nicht auf allen Fahrstreifen für eine Richtung Fahrzeugschlangen gebildet haben (BGH VRS 35 S. 141, OLG Hamm VRS 47 S. 216, Bayerisches Oberstes Landesgericht VRS 54 S. 212).

Die Voraussetzungen sind hierfür folgende:

*

Auf dem linken Fahrstreifen stehender Verkehr oder eine Geschwindigkeit von höchstens 60 km/h,
*

Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei stehendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 20 km/h,
*

Fahren auf dem rechten Fahrstreifen, bei fließendem Verkehr auf dem linken Fahrstreifen, mit nicht höherer Differenzgeschwindigkeit als 20 km/h (bis max. 80 km/h),
*

äußerste Vorsicht bei diesem Überholvorgang.

Quelle: Begr. zur StVO-ÄndVO vom 22.03.1988.

also lass deine kommentare stecken
 
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aggressiv werden machts auch nicht besser...

wenn ich hinter jemandem auf der linken/rechten spur herfahre, dann die spur wechsle und an ihm "vorbeifahre" (ihn also überhole) und hinterher wieder auf die spur wechsle, auf der alles angefangen hat, habe ich überholt.
 
http://www.abload.de/image.php?img=unbenannt7fja.jpg
30seks Paint ftw :fresse:

Darf man während der ersten 500m rechts überholen oder nach links ziehen, überholen und dann wieder rechts rüber? Wir siehts mit einem Beschleunigungsstreifen aus der 500m lang währe, darf man den als Überholbahn nehmen??
Bei sowas bin ich mir selbst nicht so mords sicher obwohl ich bis Ende Oktober '09 für 3 Monate Fahrschüler wahr :p
Bis die Fahrstreifen mit Pfeilen entsprechend markiert sind bzw ein entsprechendes Schild am Straßenrand steht solltest du da überholen dürfen. Ich denke an welcher Stelle man aufhören sollte zeigt dann in der Praxis der gesunde Menschenverstand ... 10m vor der Einmündung sollte man vielleicht nicht mal fix die Fahrspur wechseln, weil andere Verkehrsteilnehmer annehmen könnten, du willst in die Richtung fahren, in der du eingeordnet bist. ;)


Edit: Auf einen Beschleunigungsstreifen darf man grundsätzlich nicht zum überholen ausscheren.
 
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falschen § kopiert, "Nach der Rechtsprechung ist das Rechtsüberholen auf Autobahnen und autobahnähnlich ausgebauten Straßen..."
wir reden immer noch über den stadtverkehr.
 
2 fahrstreifen in eine richtung sind fuer mich autobahnaehnlich.
was machst du an ner 2 spurigen ampel wenn auf der linken spur 3 autos stehen, reichts keines und du auf der rechten spur daherkommst?
bleibst dann am rechten streifen aber hinter den anderen autos stehen und laesst ne 3 auto-luecke zur kreuzung? :lol:
 
Autobahnähnlich sind entsprechend ausgebaute Kraftfahrstraßen (planfreie Kreuzungen, Mittelstreifen mit Schutzplanke etc).
 
autobahnähnlich wäre dann eine kraftfahrtstraße, da gehören schonmal minimum 2 fahrspuren pro richtung und eine bauliche trennung der richtungen dazu, außerdem ausserorts.

und in deinem fall fahr ich durch bis zur haltelinie, dafür gibts die nämlich.
weiß nicht, wieso du jetzt versuchst, mich ins lächerliche zu ziehn.
du bleibst im unrecht.

/edit: badsanta war schneller...
 
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