Die Bahn kekst mich an.
Wenn man mit einem Onlineticket (OT) fährt, muss man ja einen Identifikationsnachweis mit sich führen. Das kann entweder EC-, Kredit- oder Bahnkarte sein.
Da ich über meinen Online-Account bei der DB vor ein paar Wochen ein Ticket für meine Mutter gebucht hatte und dementsprechend ihre EC-Kartennummer als Identifikationsnachweis angegeben hatte, stand eben diese Kartennummer immer noch im Online-Formular, als ich das Ticket für die jetzige Reise buchen wollte. Dummerweise habe ich vergessen, dies zu ändern.
Im Regionalzug war das kein Problem, im ICE später schon. Der ZuB erkannte das Online-Ticket ohne die EC-Karte meiner Mutter nicht als gültig an und ließ sich auch nicht von anderen Identifizierungsnachweisen (Perso, Führerschein) überzeugen. Ich bekam eine Fahrpreisnacherhebung, die ich glücklicherweise als Rechnung ausgestellt bekam, zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 15€.
Ich kann verstehen, dass ZuB dazu angehalten sind, die für sie vorgeschriebenen Maßnahmen durchzuführen, aber unverschämt finde ich, dass
1) ...es anscheinend keine Möglichkeit gibt, sich auf alternativem Wege zu identifizieren
2) ...der Grund, weshalb überhaupt eine EC-Karte als Identifikationsnachweis vorliegen muss (O-Ton Bahn: "Damit im Betrugsfalle die Bankdaten bekannt sind und der Strafpreis nachträglich eingezogen werden kann per Lastschrift") bei der nachträglichen Fahrpreisnacherhebung plötzlich nicht mehr wichtig ist. Zu dessen Ausstellung reichte nämlich dann mein Perso plötzlich aus. Wenn ich diese FN also nicht zahlen würde, hätte die Bahn keine Chance, direkt an das Geld zu kommen.
3) ...ein Serviceunternehmen wie die Bahn es sich anscheinend nur für Premiumkunden vorbehält, kulant zu reagieren und das fehlende Identifikationsmerkmal auf Nachschicken (beglaubigte Kopie per Scan z.B.) doch noch zu akzeptieren. Lt. Auskunft bei der Service-Hotline geht das nämlich für Normalsterbliche nicht.
Übrigens: Auf dem Onlineticket stand dick und fett
mein Name.