Die erste Review-Kits zu Comet Lake-S tauchen auf

Wir legen dann auch mal los!

Intel-Comet-Lake-S-Samples-00009.jpg
 
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Viel Spaß Don :)

Bin echt gespannt was der 10 Kerner leistet.
 
Wir testen dieses mal auch direkt die Retail-Varianten und keine ES- oder QS-Samples, wie das sonst meist mit dem Start neuer Prozessoren der Fall ist ;)
 
Sehr gut, kann man schon paar Ergebnisse in etwa teasern? :d

König in Spielen und Prinz in Anwendungen, sowas halt ...
 
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Nein, können wir nicht.
 
bin auch gespannt, wie sich die Dinger kühlen lassen usw.
Freu mich schon auf die Tests.
 
ja 20er und nicht Morgen, sonst hätte Igor auch nicht die Zeit gehabt heute hier den ganzen Tag im Forum zu verbringen. ;)
 
@fdsonne

Ja der 5960X war rückwirkend betrachtet ein guter Deal. Erst jetzt kommt man in Regionen wo ein Aufrüsten wieder lohnt.
Auch wenn der 10990K bei mir kein Kaufinteresse erzeugt, so bin ich doch sehr gespannt, was Intel bei der Fertigung noch rauskitzeln konnte.
Als potentiellen Nachfolger für meinen 5960X sehe ich aktuell nur Zen 3.

Ich hatte schon den 8700K ins Auge gefasst, es wegen 2 Kernen weniger aber sein gelassen, weil ich zu der Zeit nochmal ein paar WoW Bots in VMs aufgesetzt hatte wo der raus kam.....der 9900K wäre es fast geworden aber aus diversen Gründen wurde das Geld anders angelegt (das Apex kam halt einfach zu spät und der KS wurde angekündigt, kam dann aber doch arg spät..und dann ging das Geld halt in den Urlaub)...PUBG ist aber halt auch ein extrem Beispiel wo der 9900K mal grad die doppelte Leistung im CPU Limit raus ballert. Aber das fand ich schon beeindruckend wie schwach der 5960X da auch mit 4.5 ghz da steht. Aber insgesamt gebe ich dir Recht...in vielen Spielen performed er ja doch noch recht gut, den Ryzen 2700X bekommen wir halt noch hinter uns mit max OC Aber gegen einen Allcore 5ghz+ mit B Die gefütterten 9900K/10900K sieht der schon arg alt aus, wenn man viele CPU lastige spiele zockt
 
i9-10900K.png

Quelle:
 
Sagt einem das jetzt, dass die Mühle wegglüht? Ne eigentlich nicht. Selbst zwischen 100% Belastung bei einer Anwendung und nem Stresstest liegen deutliche Unterschiede. Aber taktet wohl mit 4,77Ghz bei maximaler Belastung?! Nicht schlecht.
 
Bei solchen Temperaturen, gibt es dann auch wieder nur ein ganzes Jahr Herstellergarantie?
 
Peak 93° C bei permanent 4,8 GHz bei aufgehobenem Power Limit mit 233 Watt im Stresstest mit einer 240 mm AIO + GPU-Powervirus im Hintergrund?

Das ist doch in Ordnung.

Bedeutet, dass man das Ding Stock mit permanentem PL2 oder ohne Power Limit unter Luft fahren kann, mit Custom ist dann noch gut OC-Spielraum vorhanden.
 
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Bei solchen Temperaturen, gibt es dann auch wieder nur ein ganzes Jahr Herstellergarantie?

Hier in der Schweiz gibt es 3 Jahre Garantie und da sich Intel nicht die Mühe macht für Deutschland schlechtere CPUs zu selektionieren, werden die CPUs auch 3 Jahre unter Volllast bei 95°C problemlos laufen.

Solange AMD es nicht bekommt eine iGPU bei CPUs mit mehr als 4 Kernen zu verbauen, muss ich halt weiterhin Intel kaufen.
 
Hier in der Schweiz gibt es 3 Jahre Garantie und da sich Intel nicht die Mühe macht für Deutschland schlechtere CPUs zu selektionieren, werden die CPUs auch 3 Jahre unter Volllast bei 95°C problemlos laufen.

Solange AMD es nicht bekommt eine iGPU bei CPUs mit mehr als 4 Kernen zu verbauen, muss ich halt weiterhin Intel kaufen.
Beim 9900KS gab es nur ein Jahr Garantie, bedenke zudem den Unterschied zwischen gesetzlicher Gewährleistung und Herstellergarantie...
 
Garantie / Gewährleistung ist in CH synonym, d.h. es gibt auch keine kundenfreundliche Beweislastumkehr nach 6 Monaten.

Ich glaub du bist da auf dem Holzweg... Ich bin kein Schweizer, das vorweg, aber A) die Beweislastumkehr ist nicht kundenunfreundlich sondern kundenfreundlich - entgegen der einschlägigen Meinung in den Köpfen der Leute hat der Kunde die Beweislast zu tragen, nämlich ab Gefahrenübergang. (in DE) - die Beweislastumkehr besagt, dass in den ersten 6 Monaten nach Gefahrenübergang die Beweislast beim Verkäufer liegt. Dir als Kunde ist es idR nicht möglich, diesen Beleg ohne Gutachter zu erbringen, also wird der Spaß natürlich klar kundenfreundlich(er) MIT einer Beweislastumkehr. Man nimmt dabei an, dass ein Mangel, der innerhalb der ersten 6 Monate auftritt, auch schon bei Gefahrenübergang vor lag -> Beweislastumkehr, der Verkäufer hat zu belegen, dass dem nicht so war. Nach den 6 Monaten muss der Käufer, wie vorgesehen aber belegen, dass der Mangel bei Gefahrenübergang schon vorlag. Der Entscheidende Punkt dabei ist, die Gewährleistung ist keine Funktionsgarantie - ich kann mir schwer vorstellen, dass das in der Schweiz anders ein soll?? Es geht dabei um einen Mangel bei Gefahrenübergang. Auf gut deutsch gesagt, das Ding ist ab Auslieferung kaputt.
Fliegt der Prozessor im Beispiel nach 15 Monaten auseinander - dann ist das ziemlich sicher kein Sachmangel im Sinne der Gewährleistung mehr. Es sei denn, der Käufer kann belegen, dass der Mangel schon bei Gefahrenübergang vorlag...

B) wenn ich quer Beer mal nach Schweiz, Gewährleistung, Garantie und Beweislast suche komme ich zu diversen Artikeln, die für die Schweiz den Käufer ab Gefahrenübergang in der Beweispflicht sehen... Bspw. http://www.hochheuser.ch/2017/03/unterschied-garantie-gewaehrleistung-schweiz/ -> ohne genauere Prüfungen durchgeführt zu haben, das soll ein Anwalt sein...
C) in der Schweiz mag Garantie / Gewährleistung von der Wortbedeutung her synonym sein, aber nicht von der Bedeutung dessen, was man damit ausdrückt. Intel als Hersteller eines Produktes gibt eine Herstellergarantie - das ist in keiner Weise irgendwie mit dem gleich zu setzen, was die Gewährleistung ist (die man halt in der Schweiz vllt auch Garantie schimpft?? Kein Plan)
D) der Vertrag gilt doch in der Schweiz genau so von Käufer zu Händler - und nicht von Käufer zu Hersteller der Kaufsache??
Btw. E) die sprechen alle von 2 Jahren? -> seit 2013? Nicht aber 3?
 
2 Jahre sind gesetzlich vorgeschrieben ohne Beweislastumkehr. Alles darüber ist eine freiwillige Leistung des Händlers oder Herstellers.
Als Käufer ist der Anspruchpartner jeder innerhalb der 2 Jahre immer der Händler, d.h. der Kunde muss sich nicht um etwaige Streitigkeiten mit dem Hersteller kümmern.

Da der Markt für Elektronikartikel in der CH stark umkämpft ist, haben sich bei diversen Artikeln 3 Jahre Garantie eingebürgert. Die Händler unterscheiden nach den 2 Jahren aber teilweise nach Zeitwert und Neuwert, d.h. will man auf der sicheren Seite sein, wählt man einen Händler, der die CPU / TV / was auch immer auch nach 2.5 Jahren zum Neupreis ersetzt, falls das Gerät nicht repariert werden kann.
 
In DE schimpft man das einfach "Kulanz" - du sprachst oben halt von 3 Jahren Garantie und dem, dass der Hersteller für die Schweiz nicht anders selektiert. Das hat damit halt nicht viel zu tun, eigentlich gar nix... Wenn Intel sagt, das Teil bekommt nur ein Jahr Herstellergarantie - dann gibt euer Händler immernoch die Gewährleistung wie im Gesetz steht - und alles was darüber hinaus ist, bleibt weiterhin freiwillig. Selbst wenn sie da 3 Jahre geben oder was auch immer... Eine Verpflichtung in irgend einer Weise seitens der/des Herstellers sehe ich da nicht...
Unterm Strich macht ihr Schweizer dann wohl einfach nur eine Art Garantieleistung ggü. dem Händler geltend, wenn dieser das eben so angeboten hat - und Käufer das so eingekauft hat.
 
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Den 10900 solls dann geben, ja. Den 10700 etc. eine Woche grob später.
 
CPUs sind schon in anderen Redaktionen angekommen

 
Gibt es den 10900k auch am 20.05.20 zu kaufen, so wie die gelisteten Z490 Mainboards? Denn dazu finde ich bei Alternate keine Info. Bringt mir nun nichts das Mainboard vorzubestellen und dann noch Wochen auf die CPUs zu warten.


 
soviel hab ich damals für meinen 9900K gezahlt :(
 
ach sei ruhig xD
 
Naja, ist doch ein netter Zug von Intel, die Jungs & Mädels haben sich gesagt: wir tun mal was fürs Allgemeinwohl. :haha:
 
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