2.1 Reiseverkehr
Bei Einfuhren von Waren im Reiseverkehr hat man als Privatperson eine Freimenge von 175,- Euro auf Waren, die im Ausland erworben wurden. Übersteigt der Warenwert diese Freimenge, müssen Steuern bezahlt werden.
Hinzu kommt, dass man bei der Einreise mit dem Flugzeug das Zweikanalsystem beachten muss. Es gibt beim Zoll einen rot gekennzeichneten Ausgang für anmeldepflichtige Ware und einen grünen Ausgang für anmeldefreie Waren.
Hat man also die Freimenge von 175,- Euro überschritten, ist man verpflichtet den roten Ausgang zu benutzen und die Ware unaufgefordert dem Zollbeamten mündlich anzumelden. Unterlässt man diese Anmeldung oder geht gar durch den grünen Ausgang, dann hat man sich strafbar gemacht in Form einer (versuchten) Steuerhinterziehung. Die Ahndung diese Steuerhinterziehung kostet einen in der Regel hinterher ein Vielfaches der Steuern und führt unter Umständen zu einer Verurteilung vor Gericht mit anschliessendem Eintrag ins Führungszeugnis. Nicht wirklich empfehlenswert also.
Kommen wir zurück zur legalen Einfuhr.
Sofern die Freimenge von 175,- Euro überschritten wurde, müssen also Steuern auf den Kaufpreis entrichtet werden. Die Höhe der Steuern richtet sich zunächst nach dem Transaktionswert (oben beschrieben). Ist dieser Wert geringer als 350,- Euro, wird eine Pauschale in Höhe von 13,5% vom Transaktionswert erhoben.
Beispiel:
Wert der Ware 200,- Euro. Davon 13,5% pauschale Einfuhrabgaben ergeben 27,- Euro Abgaben.
Diese Berechnung ist schnell gemacht beim Zoll, da muss nur ein kleiner Zettel und Quittung ausgefüllt werden, die Steuern bezahlt werden (bar oder Kreditkarte) und man kann weiter nach Hause reisen.
Die Grenze von 350,- Euro bezieht sich auf alle mitgebrachten Waren. Bringt man also ein Objektiv für 200,- Euro und Speicherkarten + Rucksack für nochmal 250,- Euro mit, ist man insgesamt über den 350,- Euro und eine Pauschalverzollung ist nicht möglich.
Ist der Transaktionswert höher als 350,- Euro richtet sich die Steuerberechnung nach der Art der Ware und die Abfertigung dauert einige Minuten länger. Ein Objektiv hat zB einen anderen Zollsatz als ein Stativ, Speicherkarte, Kompaktkamera oder auch Spiegelreflexkamera. Im Anschluß werde ich später noch einige Zollsätze aufzählen. Dazu kommt dann noch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die normalerweise 19% beträgt, für Bücher nur 7%.
Die Berechnung funktioniert wie folgt (als Beispiel wird ein Objektiv genommen):
Kaufpreis x 6,7% = Zoll
Kaufpreis+Zoll = EUStwert
EUStwert x 19% = EUSt
Zoll + EUSt = Steuerbelastung.
Beispiel:
Objektivpreis = 500,- Euro. Davon werden 6,7% Zoll fällig, das ergibt einen Betrag von 33,50 Euro. Zoll + Kaufpreis = 533,50 Euro, was dem EUStwert entspricht. Davon werden dann 19% Einfuhrumsatzsteuer fällig = 101,37 Euro.
Gesamtbelastung: Zoll + EUSt = 134,87 Euro
Zollsätze: (Stand März 2007)
Digitale Fotokameras: zollfrei
Analoge Fotokameras 4,2%
Objektive: 6,7%
Fotostative: 3,7%
Blitzlicht: 3,2%
Speicherkarte: zollfrei
Videokamera: 4,9%
Videokamera mit externer Aufnahmefunktion: 12,5%
Auf alle Waren kommen aber immer die 19% Einfuhrumsatzsteuer drauf.