So sieht es aus.
Es macht für die VDE-AR-N 4105 keinen Unterschied, wie man den WR an das Netz anschließt. Es ist also egal, ob dabei ein Schuko, CEE, Wieland, Direktanschluss oder Gardena zur Anwendung kommt. Die Norm ist kein Personenschutz, sondern ein (Netz)Schutz, der dafür sorgt, dass ein WR galvanisch vom Netz getrennt wird, wenn eben besagte Abschaltbedingung erreicht wird. Viel mehr beschreibt diese auch, wie der WR sich wieder zuschaltet, wenn die Zuschaltbedingung erreicht wird.
Es ist also egal, welche Anschlussform man für einen nicht konformen WR wählt, er ist und bleibt nicht konform (die Anschlussart ist also egal) und darf damit nicht am Netz betrieben werden. Dabei bezieht sich die Norm nicht speziell auf WRs, sondern allgemein auf alle Systeme, die Strom erzeugen und ins Netz einspeisen. Das betrifft also z.B. auch Windräder oder Dieselgeneratoren.
Ist das sowieso kein Thema mehr
Von daher ist das also doch ein Thema und eines, was man sehr ernst nehmen sollte, weil man damit sonst gegen die TAB2023 und in logischer Konsequenz gegen die NAV sowie folgend das EnWG verstößt. Sprich man begeht einen ganz klaren Gesetzesverstoß. (soviel zum Thema, VDEs sind keine Gesetze)