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klar, kannst du natürlich machen . Verstehe dich ja, hätte mich an deiner Stellle auch darüber gefreut solch ein super Schnäppchen zu machen. Aber auf der anderen Seite gibt es halt diesen Paragraph im Gesetz. Schau mal, wenn du etwas verkaufst und du gibst anstatt 1000€ nur 100€ als Verkaufspreis an, dann bist du hinterher auch froh darüber, dass du gegen deinen Irrtum mit einer Anfechtungserklärung vorgehen kannst, da es ja nicht dein erklärter Wille war das Teil für 100€ zu verkaufen.
http://www.internetratgeber-recht.d...recht/Anfechtung/anfechtung_kaufvertrag_5.htm
Ist ja alles schön u gut, aber hier seine erste Aussage:
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Ich muss Ihnen leider mitteilen das die Karten nicht mehr verfügbar sind.
Die wurden gestern Nachmittag im Offlinehandel Verkauft, und wurden nicht
rechtzeitig aus Hood.de entfernt.
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Viel später dann die zweite:
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allerdings stimmte auch etwas mit dem Preis nicht.
Der Endpreis lag 200Euro unter dem was ich eigentlich angesetzt habe.
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Ausserdem ist gerichtlich festgelegt das bei Onlineauktionen Irrtümer fast auszuschliessen sind da die Angebotsseite erst überprüft u dann mit einem Klick auf Bestätigen erst veröffentlicht wird!!!