2. Urlaub: In den USA erhält man ab Beginn des Arbeitsverhältnisses in der Regel
zehn Arbeitstage bezahlten Urlaub.
3. Krankheitstage: Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall beträgt in den USA maximal sieben Tage pro Jahr.
4. Überstunden: Die
Regelarbeitszeit pro Woche beträgt in den USA
40 Stunden. Festangestellte der IT-Branche haben normalerweise
keinen Anspruch auf Überstundenausgleich.
5. Krankenversicherung: In der Regel bietet der Arbeitgeber verschiedene Krankenversicherungen mit unterschiedlichen Paketen (Single, Familie, Selbstbeteiligung, etc.) an. Die Krankenversicherung wird
zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen.
7. Gesetzliche und private Rentenversicherung
Gegenwärtig zahlen
Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils 6,2% des Bruttolohns des Arbeitnehmers in die Rentenkasse (Stand 2008). Die Social Security wird in der Gehaltsabrechnung automatisch abgezogen. Viele Firmen bieten zusätzlich eine private Rentenversicherung an: den sogenannten 401(k). Der Arbeitgeber kann nach einem gewissen Zeitraum (6-12 Monate Firmenzugehörigkeit) einen Teil seines Gehalts (max. 16%) in den 401(k) einzahlen.
8. Kündigungsfrist: Die
Kündigungsfrist beträgt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer
zwei Wochen.
https://www.vesterling.com/fileadmin/user_upload/documents/ArbeitsvertragUSA.pdf