Knuprecht
Experte
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Quelle: Nicht zugelassene Autos am Straßenrand: 120 Euro Bußgeld | OffenbachDabei macht die Verwaltung feine Unterschiede. Solange ein Fahrzeug ordnungsgemäß angemeldet ist, also Steuergelder fließen, darf ein Auto grundsätzlich auf einer Abstellfläche stehen – selbst monatelang unbewegt. Fehlen hingegen Kennzeichen oder Siegel, ist es umgehend eine „unerlaubte Sondernutzung“. Und die kostet besagte 120 Euro Bußgeld. Im vergangenen Jahr wirkte das meist. Lediglich 45 Mal musste die Stadt solche Schrottkisten abschleppen lassen. Aber Vorsicht! Bis es soweit ist, kann es für den (ausfindig gemachten) Verursacher sehr schnell um einen vierstelligen Betrag gehen. Grund: Nach einem Monat wird aus dem abgestellten Fahrzeug gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrWG) sozusagen über Nacht Abfall. Und da sich dieser nicht auf einer „zugelassenen Abfallentsorgungsanlage“ befindet, beträgt das Bußgeld 1000 Euro – oder mehr.
Wird wohl ein teurer Parkplatz...