Kann aus erster Hand sagen, das "bei Nässe" nicht durchgesetzt wird/werden kann.
Hab vor zig Jahren nen Abflug auf der Autobahn hingelegt. Das war in einem "80 bei Nässe"-Bereich.
Ich hab der Polizei gegenüber selbst ausgesagt, das ich ca. 120km/h schnell war.
Die Polizisten haben mich zwar grummlig belehrt "Und genau deswegen steht da ein 80-bei-Nässe-Schild", aber sonst ist nichts passiert.
Es gab zwei Zeugen die hinter mir waren. Hätte also definitiv nichts gebracht, wenn ich ausgesagt hätte, das ich nur 80 gefahren wäre, weil die beiden Zeugen hätten das problemlos widerlegt. Allerdings hätten die auch bestätigen können, das es zu dem Zeitpunkt noch nicht nass war. Die wurden aber nichtmal befragt....
Ja, ich wusste, das da 80 bei Nässe "gilt", aber zu meiner Verteidigung... was die Polizisten nebenbei auch ignorierten, und vermutlich ein weiteres Problem bei der Nachweißbarkeit ist... als ich abgeflogen bin, hat es gerade erst angefangen zu nieseln. Bis die Polizei ca. eine halbe Stunde später überhaupt mal vorort war, hats dann schon eher geregnet, aber selbst da wäre die Frage ob die Strasse da jetzt schon als nass gegolten hätte noch fraglich gewesen.