Liesel Weppen
Urgestein
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Ich ziehe im August um. Mit dem Umzug verbunden wird mein Arbeitsvertrag umgestellt von aktuellem Bürostandort als Arbeitsstätte auf 100% Homeoffice (also mein neuer Wohnsitz).
Für August habe ich beide Wohnungen gemietet und werde mich im August auch (frühzeitig) ummelden.
Für den Umzug habe ich den kompletten August Urlaub genommen.
An meiner aktuellen Arbeitsstätte ist der 15. August (Maria Himmelfahrt) kein Feiertag, mit Homeofficevertrag (also Arbeitsstätte == Wohnort) wäre er das dann aber.
Ab wann muss/kann/darf mein Arbeitsvertrag umgestellt werden, insbesondere weil ich in der Zeit ja Urlaub habe? Weil wenn ab 1.8 der Homeofficevertrag gelten würde, bräuchte ich einen Urlaubstag weniger, wenn er aber erst ab 1.9 gilt nicht.
Weil soweit ich weiß gilt die Arbeitsstätte, nicht der Wohnsitz, oder?
Für August habe ich beide Wohnungen gemietet und werde mich im August auch (frühzeitig) ummelden.
Für den Umzug habe ich den kompletten August Urlaub genommen.
An meiner aktuellen Arbeitsstätte ist der 15. August (Maria Himmelfahrt) kein Feiertag, mit Homeofficevertrag (also Arbeitsstätte == Wohnort) wäre er das dann aber.
Ab wann muss/kann/darf mein Arbeitsvertrag umgestellt werden, insbesondere weil ich in der Zeit ja Urlaub habe? Weil wenn ab 1.8 der Homeofficevertrag gelten würde, bräuchte ich einen Urlaubstag weniger, wenn er aber erst ab 1.9 gilt nicht.
Weil soweit ich weiß gilt die Arbeitsstätte, nicht der Wohnsitz, oder?
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