[Sammelthread] Fragen, die die Welt nicht braucht

Ich dachte im Luxx würden sich die Leute so ein Mist klemmen
Ich entnehme dem mal, ich brauch selbst was. Auch Gut so ;)
 
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Da gibt es nichts zu lachen, bis Klasse 10 ist der Landkreis in der Pflicht, jedem Schüler den Schulweg zur nächsten Schule in angemessener Zeit (glaube 60min) zu ermöglichen.

§ 69
Beförderung der Schülerinnen und Schüler*

(1) Den Landkreisen und kreisfreien Städten obliegt es als Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung für die Beförderung der Schülerinnen und Schüler zu den in ihrem Gebiet gelegenen Grundschulen und Förderschulen zu sorgen, wenn die Schülerinnen und Schüler ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und ihnen der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist. Das Gleiche gilt für die Beförderung zur nächstgelegenen Realschule plus in der jeweiligen Schulform sowie der Sekundarstufe I der Gymnasien und Integrierten Gesamtschulen. Wird eine Schule außerhalb von Rheinland-Pfalz besucht, trägt der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, in deren Gebiet die Schülerin oder der Schüler den Wohnsitz hat, die Beförderungskosten.

(2) Der Schulweg ist ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar, wenn er besonders gefährlich ist oder wenn der kürzeste nicht besonders gefährliche Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als zwei Kilometer, zwischen Wohnung und Realschule plus in der jeweiligen Schulform, Integrierter Gesamtschule oder Gymnasium länger als vier Kilometer ist. Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf gilt Satz 1 entsprechend; für die Zumutbarkeit des Schulwegs sind unabhängig von der jeweils besuchten Schulart auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.

(3) Beim Besuch einer anderen als der nächstgelegenen Schule nach Absatz 1 Satz 2 werden Kosten nur insoweit übernommen, als sie bei der Fahrt zur nächstgelegenen Schule zu übernehmen wären. Bei der Feststellung der nächstgelegenen Schule sind nur Schulen mit der gewählten ersten Fremdsprache zu berücksichtigen. Wegunterschiede bis zu fünf Kilometer bleiben außer Betracht. Eine Schule, die zur Zeit der Aufnahme der Schülerin oder des Schülers die nächstgelegene ist, gilt außer bei einem Wechsel des Wohnortes für die Dauer des Schulbesuchs als die nächstgelegene Schule.

(4) Die Aufgabe wird vorrangig erfüllt durch die Übernahme der notwendigen Fahrkosten für öffentliche Verkehrsmittel. Soweit zumutbare öffentliche Verkehrsverbindungen nicht bestehen, sollen Schulbusse eingesetzt werden. Kosten anderer Beförderungsmittel müssen nur bis zu der Höhe übernommen werden, wie sie nach Satz 1 entstehen würden.

(5) Beim Einsatz der Schulbusse ist sicherzustellen, dass die Zahl der zulässigen Stehplätze nur auf kürzeren Strecken und nur bis zu 70 v. H. genutzt wird. Bei der Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf ist für Begleitpersonen zu sorgen, wenn dies nach Art und Grad der Behinderung notwendig ist.

(6) Fahrplan und Linienführung im Rahmen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler legt der Landkreis im Benehmen mit den Gemeinden und Verbandsgemeinden fest, aus deren Gebiet Schülerinnen und Schüler zu befördern sind. Er soll den Schulelternbeiräten und den Schulleiterinnen und Schulleitern Gelegenheit zur Stellungnahme geben. Die Sätze 1 und 2 gelten für die kreisfreien Städte entsprechend.

(7) Der Landkreis kann die Aufgabe durch öffentlich-rechtlichen Vertrag ganz oder teilweise einer Verbandsgemeinde oder einer verbandsfreien Gemeinde übertragen. Bei Förderschulen mit großem Einzugsbereich soll der Landkreis oder die kreisfreie Stadt mit den Landkreisen und kreisfreien Städten, in deren Gebiet die Schülerinnen und Schüler wohnen, eine Beteiligung an den Kosten der Beförderung vereinbaren. Die Beteiligung kann bis zur Hälfte der auf den Landkreis oder die kreisfreie Stadt entfallenden Kosten betragen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, kann ein betroffener Landkreis oder eine betroffene kreisfreie Stadt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion um Entscheidung anrufen. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ist vor einer Entscheidung gehalten, auf eine gütliche Regelung hinzuwirken.
Landesrecht Rheinland-Pfalz
 
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Sollten solche Regelungen existieren, juckt das in Bayern niemanden.
Wir hatten einige Fälle, die mal eben 2 Stunden auf einen Bus warten durften.
 
Zur Schule Komm ich ja auch , aber nicht Zurück :fresse:
Ich wohne in Rheinland Pfalz ^^
 
Wenn ich bei Google Chrome einen neuen Tab öffne, werden mir ja Apps oder die meistbesuchten Seiten angezeigt. Kann ich bei den Seiten was ändern, so, dass mir meine Favoriten angezeigt werden wie (bei?) Opera?

hi,

das kann ich ja nachher zu hause mal nachschauen und hier rückmeldung geben. :)
 
Welche Online Shops fallen euch spontan ein, welche zu den größten und "wichtigsten" in Deutschland gehören? Amazon, Zalando... etc?
 
Sollten solche Regelungen existieren, juckt das in Bayern niemanden.
Wir hatten einige Fälle, die mal eben 2 Stunden auf einen Bus warten durften.
Die zumutbare Zeit steht halt nicht im Gesetz, bei gerichtlichen Entscheidungen werden AFAIR 60-90min als zumutbar angesehen. der Landkreis hat natürlich ein großes Interesse, seinen Schülerverkehr mit möglichst wenig Bussen abzuwickeln, aber 2h Umsteigezeit hat ja dann doch irgendwie nichts mehr mit gezielter Beförderung zu tun.
 
Bei uns Fährt der Bus von der Schule immer 5 Minuten vor Schulschluss ab, dann kommt der nächste erst in ner Stunde. Und morgens biste entweder ~30-45 Minuten zu früh oder 5 Minuten zu spät da. Ich weiß schon warum ich mitm Rad fahr :d
 
In Polen bezahle ich für nix da wird gerippt xD

NE in Luxemburg.
Das Land in den man als Maler nicht ausgebildet als Ferienjob 2,5k€ bekommt :shot:

Gesendet von meinem GT-I9100 mit der Hardwareluxx App
 
Ich weiss einfach nicht welches Handy ich zum Vertrag zubuchen ?! Entweder aufs iPhone 5 warten (obwohl ich eigentlich kein iPhone mehr mag) oder ein Galaxy S3 (wo mich aber die billige Verarbeitung stört) oder auch warten, aber diesmal auf das Galaxy Note 2 (was mir aber eigentlich zu groß ist). Wie kompliziert die Welt doch einfach ist :d was würdet ihr machen ?
 
Ich habe etwas bei TI (in den USA) bestellt. Dies wurde nun per "DHL Global Forwardin" versendet.
Ist das DHL-Schnarchversion? Wann habe ich damit zu rechnen?
(wobei ich für kostenlosen Versand da wohl auch nicht allzu viel erwarten kann :fresse:)
 
Ich suche kleine Isoliertütchen, in denen zB. kleine Hardwarebauteilchen ausgeliefert werden mit individuellem Firmenlogo-Aufdruck. Kennt hier jemand zufaellig eine entsprechende Adresse?
 
Äh.. ja. Genau. Ich suche aber Isoliertütchen^^

Isolieren die antistatischen Tüten nicht auch? Mir gehts in erster Linie um Funkisolation..
 
Hmm. Theoretisch sollten sie in irgendeiner Form leiten. Wie genau, keine Ahnung.
Damit würden sie dann aber doch auch Elektromagnetische Wellen abhalten/stark dämpfen.
Vielleicht gibts auch extra EMV-Tütchen.
 
Und jetzt brauche ich die Dinger noch bedruckbar - und dazu einen Firmennamen der Firma die das macht..
 
klar geht das, MDF ist ja sehr glatt und wenn du da Farbigen Lack drauf machst (mir Grundierung und mehrere Schichten) sieht man später keinen Unterschied zu Echtholz mehr.
Allerdings gibts halt leicht macken und das sieht dann nicht so prickelnd aus ;)

Da hat er schon fast alles gesagt! Aber man sollte noch sagen, dass die Platten an den Schnittkanten sehr viel farbe ziehen ;)
 
Ich habe etwas bei TI (in den USA) bestellt. Dies wurde nun per "DHL Global Forwardin" versendet.
Ist das DHL-Schnarchversion? Wann habe ich damit zu rechnen?
(wobei ich für kostenlosen Versand da wohl auch nicht allzu viel erwarten kann :fresse:)

Wenn ich mich nicht irre, wird es per Schiff verschickt ;)
 

lach nicht: Meine Freundin hatte damals gar keine Möglichkeit, von ihrem Dorf rechtzeitig zur Schule zu kommen, also wurde sie und 2 andere mit dem Taxi abgeholt! Sobald aber irgendwie eine Möglichkeit besteht, zur Schule zu kommen (und sei sie noch so beschissen), musst du die in Anspruch nehmen.

@Kuchen: Fahrrad oder Roller?
 
Wo beantrag man Bafög? Kriegt man dort dann einfach Unterlagen, die man ausfüllt? Oder muss man was im Internet machen?

es gibt tatsächlich ein bafög amt. das für dich zuständige kannst du z.b. ergoogeln.

dort liegen die unterlagen aus. ob es aktuell auch noch online geht, weiß ich leider nicht. ist bei mir schon etwas länger her.
 
« adler93
Erst einmal hier: BAföG-Rechner - Mit unseren BAföG-Ratgebern wird BAföG beantragen leicht gemacht durch rechnen lassen ob überhaupt etwas kommen könnte. Sonst kann man sich die Arbeit nämlich gleich sparen.

Beantragung:
BAföG: Wo und wie werden Leistungen nach dem BAföG beantragt?
Und hier findet man dann das Amt das für einen zuständig ist:
BAföG: Studium (einschließlich Praktika) im Inland

Alles für das viel Aufwand und viel Bürokratie (wie man es hier leider gewohnt ist)
 
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