Gorsi
Urgestein
- Mitglied seit
- 06.11.2008
- Beiträge
- 1.487
- Ort
- Erfurt
- Prozessor
- Intel Core i5 3570K @ 4000Mhz
- Mainboard
- ASRock Z77 Extreme6
- Kühler
- EKL Alpenfön Matterhorn Rev. B
- Speicher
- 4x 4GB GEIL BlackDragon DDR3-1600
- Grafikprozessor
- ASUS Nvidia RTX 2070 SUPER
- Display
- HP ZR2440W (1920x1200) + HP ZR24W (1920x1200)
- SSD
- Samsung 830 Series 128GB + WesternDigital Blue 500GB
- HDD
- WD Green 2TB + WD Green 1TB + WD Blue 640GB + NAS WD Red 4x 3TB
- Gehäuse
- Ditfendix Shinoby Green Window
- Netzteil
- Enermax Modu82+ 625W
- Keyboard
- Microsoft Sidewinder X6
- Mouse
- Roccat Kone[+] New Rev.
- Betriebssystem
- Win 10
Daunti hat das schon geschrieben: "Das Recht auf kostenlose Stornierung besteht, wenn die gebuchte Leistung Flug von x nach y zum Zeitpunkt z nicht verfügbar ist."
Ist der Ursprünglich gebuchte Flug nicht mehr Verfügbar, greift das. Wie gesagt hat das Angebot der Airline mit der kostenlosen Umbuchung nichts zu tun und ist nur rein der Versuch der Airline den Kunden und das Geld behalten zu können.
Edit: Vielleicht anders ausgedrückt. Die Umbuchung ist ein nicht Rechtskräftiger Zusatz des Vertrages bis meph!sto dem zu stimmt. Solange er das nicht macht (und das wäre die Ablehnung aus seinen genannten Gründen) kann er die Stornierung durch ziehen, wie als wenn es dieses Angebot der Umbuchung nicht gäbe. Solange sich nicht irgendwo was kleingedrucktes versteckt von dem wir nichts wissen, kann man diese Situation wie jeden anderen Vertrag an sehen. Ein Angebot ist kein bindender Vertrag.
Ist der Ursprünglich gebuchte Flug nicht mehr Verfügbar, greift das. Wie gesagt hat das Angebot der Airline mit der kostenlosen Umbuchung nichts zu tun und ist nur rein der Versuch der Airline den Kunden und das Geld behalten zu können.
Edit: Vielleicht anders ausgedrückt. Die Umbuchung ist ein nicht Rechtskräftiger Zusatz des Vertrages bis meph!sto dem zu stimmt. Solange er das nicht macht (und das wäre die Ablehnung aus seinen genannten Gründen) kann er die Stornierung durch ziehen, wie als wenn es dieses Angebot der Umbuchung nicht gäbe. Solange sich nicht irgendwo was kleingedrucktes versteckt von dem wir nichts wissen, kann man diese Situation wie jeden anderen Vertrag an sehen. Ein Angebot ist kein bindender Vertrag.
Zuletzt bearbeitet: