Gainward 1080 GS bei Media Markt 465,-

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Nö warum, würde sogar meine Rechtsschutz einschalten. Wenn wir Fehler machen, müssen wir auch oftmals dafür hart bezahlen...

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Hier sind auch einige Hobbyjuristen unterwegs, die ihr Hobby relativ schlecht ausüben.

Auch wenn das Vielen neu ist, in Geschäftsabwicklungen muss auch der "dumme und naive" Käufer klar wissen was er ersteht.
Folglich ist egal dass die EAN woanders hinführt, oder die Kleingedruckten technischen Details nicht passen. Man kann vom dummen Käufer nicht erwarten, dass er dies versteht oder gar recherchieren muss.

Und doch, MM hat einen Vertrag geschlossen, den sie einhalten müssen! Der Preis ist nicht unrealistisch niedrig, in Österreich ist ein Kaufvertrag erst dann (nachträglich) ungültig, wenn der tatsächliche Wert ums Doppelte abweicht. (Ist hier ja definitiv nicht der Fall!)
In Falle eines falsch ausgezeichneten Preises ist das erstmal für MM kein Problem. (Diesen müssen sie nicht an der "Kasse" beibehalten!) Spätestens wenn MM aber eine Rechnung schickt und versendet, ist der Vertrag geschlossen. Punkt aus.

Ich hab leider keine gekauft, aber alle jene die hier eine GPU erstanden haben, sollten darauf pochen eine 1080er zu bekommen.

Am besten den Karton annehmen, unterschreiben, was auch immer (wichtig ist nur dass ihr den Karton kurz in den Händen haltet, eine Unterschrift ist juristisch gesehen genausoviel Wert, wie der "Handshake", bzw die direkte Übergabe des Kaufobjektes).
Geht dann paar Schritte zurück, dreht euch um, sagt "Moment!, das ist ja nicht das was ich bestellt habe!", und schon ist MediaMarkt in der Pflicht euch das richtige Kaufobjekt auszuhändigen. Einfach mit "Geld zurück" ist die Sache definitiv nicht gegesssen!
Das hier ist rein rechtlich korrekt.

Durch Auslieferung der Ware ist davon auszugehen, dass MM den geschlossenen Kaufvertrag akzeptiert hat. Da im Angebot eine 1080 verkauft und diese sogar in Rechnung gestellt wurde, ist sie Gegenstand des Kaufvertrags. Eine Anfechtung seitens MM aufgrund des fehlerhaften Angebots ist nicht zeitnah erfolgt.

Die Rechtssprechung in Deutschland ist i.d.R. pro Verbraucher. Tatsächlich muss "der dumme Käufer" informiert und geschützt werden.

"Jeder macht mal Fehler" ist beim Verbraucherschutz kein wirksames Argument, zumindest wenn seitens des Verkäufers nicht rechtzeitig reagiert wird.

Ich würde auf jeden Fall auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen.


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Geil eine 1080 die billiger als einer 1070er ist, wo ist der Hacken bei dem Deal? :fresse:

PS: Also doch falsche Angabe von MM, schade xD
 
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Nö warum, würde sogar meine Rechtsschutz einschalten. Wenn wir Fehler machen, müssen wir auch oftmals dafür hart bezahlen...

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"Jeder macht mal Fehler" ist beim Verbraucherschutz kein wirksames Argument, zumindest wenn seitens des Verkäufers nicht rechtzeitig reagiert wird.

Ich würde auf jeden Fall auf Erfüllung des Kaufvertrags bestehen.

Ich denke du hast nicht den Kern meiner Aussage verstanden. Stichwort: Trittbrettfahrer

Wenn der Preis für eine GTX 1080 absichtlich so niedrig gesetzt worden wäre, dann wäre das natürlich sowohl für Verkäufer als auch für den Käufer ein fairer Deal. Allerdings haben sich ja die Indizien dahin verdichtet, dass der Preis nicht beabsichtigt war und nur aufgrund eines Fehlers in der Artikelbezeichnung so niedrig gewählt wurde. Somit dürfte es doch offensichtlich sein, dass Media Markt in diesem Fall höchstwahrscheinlich keinen Gewinn, sondern einen Verlust hinnehmen muss bei jeder einzelnen ausgelieferten GTX 1080. Und dies scheint ja den meisten bewusst gewesen zu sein. Zwischen Recht und Moral muss man dann eben doch unterscheiden. Gehen die GTX 1080 wirklich für den Preis raus, so darf irgendjemand dort mit Sicherheit seinen Kopf für hinhalten. Und solch eine Fehler in der Artikelbezeichnung passiert eben auch mal schnell.
Eine Situation, welche jedem bestimmt schon mal untergekommen ist: Beim Wechselgeld an der Kasse wurde zu viel Geld ausgehändigt. Was mache ich nun? Ehrlich sein und es zurückgeben oder einfach behalten?
Darüber sollte man sich dann vielleicht doch das ein oder andere mal Gedanken machen und sich in die Lage hineinversetzen. Mag sein, dass nicht jeder so solidarisch denken mag, ganz getreu dem Motto: Pech gehabt!
Aber ich möchte auch niemanden vorschreiben was er zu tun un zu lassen hat, da muss jeder für sich selbst entscheiden (zum Glück!).
 
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Deine Einstellung ist ehrenwert, allerdings hätte ich bei einem Millionenkonzern keinerlei Skrupel, solch ein Angebot auszunutzen.

Sicherlich hat den Fehler ein Mitarbeiter produziert. Für das weitere Vorgehen trägt aber das Unternehmen die Verantwortung.

Man kauft halt auch nicht bei der einen Person, die den Fehler gemacht hat, sondern beim Konzern, der die paar Euros an Verlust aus der Portotasche zahlt.




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Schlimm finde ich jetzt die Leute die jetzt noch immer versuchen auf ihr "Recht" zu pochen, und sich als die unschuldigen, doofen Kunden geben, die gutgläubig (zwei) 1080 bestellt haben wollen. Obwohl sie ganz genau von vornherein wussten, dass irgendetwas mit dem Angebot nicht stimmen konnte. Um "Recht" haben geht es hier prinzipiell nämlich nicht wirklich. Einzig die Gier schlägt hier durch, weil das Superschnäppchen so vermeintlich nahe war.
Nehmt es einfach sportlich. Vielleicht habt ihr beim nächsten mal mehr Glück.
 
Wenn es lezten Endes wirklich der Konzern ist, der für diesen "Schaden" aufkommt, dann sehe auch ich das deutlich lockerer. Da hätte auch ich kein Mitleid mit Media Markt. Nur muss man sich eben immer Fragen: Ist es wirklich der Konzern, der dafür gerade steht, oder ist es am Ende dann doch nur eine einzelne Person die dafür auf den Deckel bekommt. Beschwerst du dich beispielsweise über die Unpünktlichkeit und die zu hohen Preise bei der Bahn, so sind es immer die "einfachen" Angestellten (Bahnbegleiter, Lokführer...) die die schlechte Laune und Anfeindungen der Fahrgäste abbekommen. Nach oben in die Führungsetage, wo die eigentlichen Entscheidungen für diese Misstände getroffen werden, sickert nur in den seltensten Fällen etwas durch. Und genauso denke ich da auch bei Media Markt. Klar sollte der "Schaden" vom Konzern getragen werden und vielleicht ist es auch rechtlich so vorgeschrieben, aber es gibt eben immer wieder Ausnahmen, in denen der entsprechende Mitarbeiter vor Rechenschaft gestellt wird und dann - in welcher Weise auch immer - den Misstand alleine beheben soll. Aber nun reichts auch mit Moralapostel :)
 
Durch Auslieferung der Ware ist davon auszugehen, dass MM den geschlossenen Kaufvertrag akzeptiert hat.
Er hat eine nicht bestellte GTX 1070 ausgeliefert, somit den Kaufvertrag aus Sicht des Kunden nicht erfüllt und MM hat sich folglich absolut nicht schlüssig verhalten. Darin, dass der Händler eben den Kaufvertrag genau nicht erfüllt, ein stillschweigendes Einverständnis zu sehen, ist eine reichlich fragwürdige Interpretation. Anders natürlich, wenn eine 1080, also genau die bestellte Ware, geliefert worden wäre.
Eine Anfechtung seitens MM aufgrund des fehlerhaften Angebots ist nicht zeitnah erfolgt.
Im Callcenter werden nur Vermittlungsvertreter sitzen, genauso wie der, der wahrscheinlich den Preis eingegeben hat, und sich vielleicht nach der Korrektur verdünnisiert hat. Für den MM sieht die Sache wahrscheinlich so aus: Kunde X bestellt Ware mit der EAN YZ, EAN YZ kommissioniert und ausgeliefert, alles in Butter. Um hier schuldhaftes Zögern zu unterstellen, müsste man mMn. davon ausgehen, dass intern schon die ganze Sache aufgeklärt wurde, obwohl es vielleicht nur ein unbearbeitetes Ticket im Servicesystem gibt.
 
Hier die Moralkeule auszupacken halte ich für sehr fragwürdig.
Das ist ein Unternehmen mit mehrfachem Millionengewinn alleine in D, also bitte.

Der Verlust pro Einheit würde auch keine 180€ entsprechen, aber soweit blicken die Wenigsten.
Hauptsache der arme MM wird nicht geschädigt, das wäre ja katastrophal.
Wir Kunden sollten daher am besten einfach verzichten und nicht auf unser Recht beharren, das wäre ja sonst sehr verwerflich. ;)

Irgendwie scheint hier aber die gute Deutsche Mentalität durchzudringen.
Dem Anderen ja nichts gönnen, neidvoll herabblicken und das Recht schnell ausschlagen.
Sowas finde ich moralisch bedenklich, auch wenn es viele sicher unbewusst machen.

Ich rate jedem der eine 1080er bei diesem Deal gekauft hat auch darauf zu bestehen eine zu bekommen.
Das Recht ist auf eurer Seite, ignoriert die Aufrufe besser nichts zu unternehmen und es dabei zu belassen.
MM hat ja offenbar bis jetzt keine Stellungnahme unternommen, also bohrt ordentlich nach beim Support.
 
Wusste gar nicht,dass die 1080 auch einzelnd bei Media Markt angeboten werden :O
 
Er hat eine nicht bestellte GTX 1070 ausgeliefert, somit den Kaufvertrag aus Sicht des Kunden nicht erfüllt und MM hat sich folglich absolut nicht schlüssig verhalten.

Das ist der Punkt. Und das deutsche Recht sieht da ganz klar vor, dass der Verbraucher das fehlerhafte Angebot reklamieren und auf Erfüllung pochen oder Schadenersatz fordern kann. Vorausgesetzt, es ist ein Schaden entstanden.

Darin, dass der Händler eben den Kaufvertrag genau nicht erfüllt, ein stillschweigendes Einverständnis zu sehen, ist eine reichlich fragwürdige Interpretation.

Nur ist das erstmal keine Interpretationssache. Die Rechtslage ist ja klar. Von daher würde ich auch erstmal auf die 1080 bestehen.
Was am Ende ein Richter entscheidet,ist ne andere Sache. Man kann davon ausgehen, dass MM Recht bekäme. Allerdings nur aufgrund der Tatsache, dass das Angebot in sozialen Netzwerken wie Diesem hier veröffentlicht wurde. Da kann man nämlich nicht mehr vom "dummen Käufer" ausgehen, sondern von einer Bereicherung an dem Fehler, was ziemlich berechnend ist.
Wären es ein paar Käufer, würde MM vermutlich nicht lange diskutieren.

Im Callcenter werden nur Vermittlungsvertreter sitzen, genauso wie der, der wahrscheinlich den Preis eingegeben hat, und sich vielleicht nach der Korrektur verdünnisiert hat.

Das sehe ich etws anders, aber das ist natürlich reine Spekulation.
Man kann aber davon ausgehen, dass MM nicht irgendeinen dahergleaufenen Callcenter Agent (überspitzte Darstellung) an sein CMS lässt.
Angebote auf Firmenseiten werden sicherlich von Leuten erstellt, die nicht im First Level sitzen.
Der Fehler ist ja auch relativ schnell aufgefallen. Man hätte durchaus prüfen können, ob und wie viele falsche Bestellungen eingegangen sind. Die hätte man dann anfechten können und alles wäre in Butter.



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Nicht böse gemeint, aber du selbst schreibst hier was von "Moralkeule", rätst aber einige Seiten zuvor dazu "sich dumm zu stellen" "Paket erstmal annehmen und so tuen als ob etc", was im Klartext heißt, dass der Fehler des Shopbetreibers bewusst ausgenutzt werden soll.

Arbeitet hier eigentlich einer im Verkauf oder wenigstens im Handel? Da ist völlig egal ob auf der Verpackung GTX1080 oder Dinkel-Vollkorn-Müsli draufsteht, die EAN ist das was zählt. Wird ein Artikel in den Online-Shop eingestellt, wird dieser anhand der EAN-Nummer mit dem System abgeglichen, dazu gehört auch das Lager, oder der Lagerstandort. Wenn der Kunde eine Bestellung tätigt, wird diese Bestellung anhand der EAN im Lager abgeglichen, ob vorhanden, wenn der Artikel vorhanden ist, also auf Lager, wird dem Mitarbeiter, auch anhand der EAN, mitgeteilt, wo der Artikel im Lager liegt oder zu finden ist, der Artikel wird wieder gescannt, wird kommissioniert, gescannt, an das Versandunternehmen übergeben und macht sich auf den Weg zum Kunden.

Für den Online-Shop selbst sind im Hintergrund auch nur Menschen zuständig, die beispielsweise die Artikel dort eintragen, bzw das passende Produktbild und deren Beschreibung hinzufügen. Da können auch mal Fehler passieren.

Und auch ist, wie hier so schön erwähnt wurde" ach die machen ja Millionen Umsatz, das schadet doch nicht", genau deshalb machen die Umsatz, weil sie nichts verschenken.

Klar ist das schade, dass das vermeintliche Angebot nun aber letztendlich keines ist. Das man sich ärgert, kann ich voll nachvollziehen.

Hier die Moralkeule auszupacken halte ich für sehr fragwürdig.

Irgendwie scheint hier aber die gute Deutsche Mentalität durchzudringen.
Dem Anderen ja nichts gönnen, neidvoll herabblicken und das Recht schnell ausschlagen.
Sowas finde ich moralisch bedenklich, auch wenn es viele sicher unbewusst machen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Für den Online-Shop selbst sind im Hintergrund auch nur Menschen zuständig, die beispielsweise die Artikel dort eintragen, bzw das passende Produktbild und deren Beschreibung hinzufügen. Da können auch mal Fehler passieren.

Das Menschen Fehler machen ist klar, darum geht es gar nicht.

Der Fehler wurde aber bemerkt und nicht ausgebügelt, was aber hätte passieren müssen, damit MM aus der Sache rauskäme und sich auf den Fehler hätte berufen können.

Was ist denn mit den Käufern, die nicht hier im Forum angemeldet sind? Die Käufer die davon ausgegangen sind, ein super Schnäppchen zu machen? Und die sogar eine Rechnung erhalten haben auf der steht, dass sie eine 1080 gekauft haben.

Dass für die Kommissionierung die EAN ausschlaggebend ist kann dem Käufer herzlich egal sein. Das ist nur für den Händler relevant.

Nochmal, die deutsche Rechtssprechung ist in solchen Fällen pro Verbraucher. Der Käufer ist nicht im der Pflicht, sich über die Richtigkeit einer Anpreisung zu informieren. Der Verkäufer muss seine Angaben ggf. nochmal prüfen, bevor er ein Angebot annimmt und Ware verschickt. Das ist nicht passiert, obwohl der Fehler bemerkt wurde. Die Käufer hätten informiert werden können, dass falsche Ware kommt.

Ist nicht passiert, daher ist das eine fehlerhafte Lieferung.



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Die haben den Fehler eben nicht bemerkt. Sonst hätte es nicht die unterschiedlichen Aussagen am Telefon gegeben. Der einzige Fehler, der denen passiert ist, ist das falschen Bild und die Bezeichnung. Sowohl Beschreibung als auch ean waren richtig in Bezug auf die verschickten Ware. Natürlich hat es nun der ein oder andere "kleine Fisch" bei mm gemerkt. Aber in einem solch großen Unternehmen dauert es eben länger, bis solche Infos an die richtigen kommen.
 
Wenn jemand von hier damit vor Gericht geht bitte schnell die Beiträge editieren. Wäre blöd wenn die Gegenseite zeigen kann, dass man sich absichtlich dumm stellt :fresse:
 
ich würd gern den Anwalt sehen, der so nen "Fall" annimmt. und das Gericht, das den "Fall" nicht abweist.
 
brauchste keinen Anwalt für und Klagen kannst du jeden Scheiss ;)
 
Hat einer nun eine 1080er bekommen?
 
Hat einer nun eine 1080er bekommen?

Alle die bestellt haben bekomme einen 1070. Die Frage die sich jetzt stellt: wie geht es jetzt weiter nachdem man sich beschwert? Cheesekilla soll ja heute angerufen werden bzw ne Email bekommen was sie machen.
Ich werde Montag dann wohl zum MM fahren und mein Glück versuchen, vermutlich springt ein Gutschein bei raus bzw werde ich drauf bestehen und die 1070 können sie behalten. Habe ja nach 2 Tagen immernoch keine Antwort erhalten obwohl ich MM 2x auf ihren Fehler drauf aufmerksam gemacht habe.
 
Zuletzt bearbeitet:
Soeben auch 2x die GTX 1070 erhalten, habe per Hotline Rücksendung und Lieferung der korrekten Ware gefordert.
Erstes Angebot war Tausch in ASUS GTX 1080 ROG + 510 € Zuzahlung, natürlich sofort abgelehnt und auf Erfüllung des Kaufvertrags bestanden, also Nachlieferung.
Hotline versprach die Sachlage zu klären und mir heute im Laufe des Tages bescheid zu geben.

Da die Wasserkühler auch schon da liegen und auf Montage warten bin ich natürlich Diskussionsfreudig... :shot:
 
lol du bis motiviert ;) schon vorsorglich die wakühler geordert?
 
Das wird ne Weihnachtliche Enttäuschung :(
 
Wenn da mal nicht die Irrtums-Karte ausgespielt wird. Ich hoffe, dass alle, die nun auf die Lieferung der 1080 pochen, schön damit hinten runter fallen. Es war von Anfang an klar, dass hier ein Fehler vorliegen muss, sei es im Preis oder der Artikelbezeichnung. Das einzige, was zum Preis gepasst hat, war der Artikel, der über die angegebene EAN gefunden werden konnte. MM hat den Fehler bereits in dem Artikel bei der Beschreibung ausgebessert. MM hat einen zur angegebenen EAN passenden Artikel zum passenden Preis geliefert. Außerdem darf man nie vergessen, die 7 liegt immer neben der 8 auf der Tastatur ;) Ansonsten wäre MM anzukreiden, dass sie alle Bestellungen nicht pro forma storniert haben, um sich eine Menge Ärger zu ersparen. Aber das können sie ja immer noch.

Geht am besten vor Gericht und zieht das bis zur letzten Instanz durch.
 
Das die Leute es probieren finde ich vollkommen inordnung.
Bei manchen wird es klappen , weil manche Verkäufer vor Ort anders handeln werden als wieder andere.

Hätte es allerdings zum Mediamarkt liefern lassen und das dann vor Ort geklärt , aber was ich wieder kacke finde, dass manche Leute wieder mit Gewinn verkaufen wollen
und die Geldgier der Leute einfach übertrieben finde .

Ich hätte , wenn ich keine 1080 hätte es auch mal mit einer probiert daraus ein schnäppchen zu schießen.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Thread ist ein schön Schnitt durch unsere Gesellschaft ;)
 
Der thread sorgt für gute Unterhaltung, was hier einige an juristischem "Fachwissen" bieten ist echt zum kaputtlachen :popcorn:
 
Hier spiegelt sich die Gesellschaft schön wieder... Von den möchtegern Juristen
 
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