Hier sind auch einige Hobbyjuristen unterwegs, die ihr Hobby relativ schlecht ausüben.
Auch wenn das Vielen neu ist, in Geschäftsabwicklungen muss auch der "dumme und naive" Käufer klar wissen was er ersteht.
Folglich ist egal dass die EAN woanders hinführt, oder die Kleingedruckten technischen Details nicht passen. Man kann vom dummen Käufer nicht erwarten, dass er dies versteht oder gar recherchieren muss.
Und doch, MM hat einen Vertrag geschlossen, den sie einhalten müssen! Der Preis ist nicht unrealistisch niedrig, in Österreich ist ein Kaufvertrag erst dann (nachträglich) ungültig, wenn der tatsächliche Wert ums Doppelte abweicht. (Ist hier ja definitiv nicht der Fall!)
In Falle eines falsch ausgezeichneten Preises ist das erstmal für MM kein Problem. (Diesen müssen sie nicht an der "Kasse" beibehalten!) Spätestens wenn MM aber eine Rechnung schickt und versendet, ist der Vertrag geschlossen. Punkt aus.
Ich hab leider keine gekauft, aber alle jene die hier eine GPU erstanden haben, sollten darauf pochen eine 1080er zu bekommen.
Am besten den Karton annehmen, unterschreiben, was auch immer (wichtig ist nur dass ihr den Karton kurz in den Händen haltet, eine Unterschrift ist juristisch gesehen genausoviel Wert, wie der "Handshake", bzw die direkte Übergabe des Kaufobjektes).
Geht dann paar Schritte zurück, dreht euch um, sagt "Moment!, das ist ja nicht das was ich bestellt habe!", und schon ist MediaMarkt in der Pflicht euch das richtige Kaufobjekt auszuhändigen. Einfach mit "Geld zurück" ist die Sache definitiv nicht gegesssen!