[Sammelthread] Geldanlagen (Der -390% Stammtisch)

Gilt für Aktien schon lange nicht mehr (s.o.).
Du verwirrst mich. Also habe ich recht? Auf Aktien die man länger als ein Jahr hält, fällt keine Kapitalertragssteuer mehr an, oder willst du mir jetzt genau das Gegenteil sagen?

Aber wäre ja auch irgendwie verdammt doof, wenn man auf Langzeitinvests 27% abgeben müsste. Das würde ja heißen, das jede Anlage erstmal um mindestens 27% steigen muss, bevor man überhaupt "Mehr" rauskriegt.
 
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Nein du zahlst immer die 27% die Haltedauer ist irrelevant
 
Jeder Spekulationsgewinn wird durchbesteuert. Lediglich die Veräußerung von Altbeständen vor 2009 ist noch steuerfrei.

Veräußerungen unterliegen grundsätzlich der abgeltenden KapESt.
 
Jeder Spekulationsgewinn wird durchbesteuert. Lediglich die Veräußerung von Altbeständen vor 2009 ist noch steuerfrei.
WTF? D.h. wenn ich meine ETFs nach 5 Jahren verkaufen will und die nur um 15% gestiegen wären, müsste ich vom Gewinn noch 27% abgeben? Also nur ~11% rauskriegen?
 
Grundsätzlich stellen Gewinne aus diesen Geschäften Einkünfte gem. § 22 Abs. 2 EStG dar. Der Sparerpauschbetrag nach § 22 Abs. 9 wird in Abzug gebracht.
 
Aber das ist doch hier die Frage gewesen oder ? 27% sind eine Pauschalbesteuerung. Wenn mein Einkommen zu gering ist, kann ich doch die Gewinne auf mein Bruttojahreseinkommen anrechnen lassen und dann mit meinem persönlichen Steuerbetrag versteuern oder ?
 
Da werde ich meinen Bankberater nochmal drauf ansprechen, der hat mir definitiv was ganz anderes erzählt.
 
Darum buy and hold. Der zinseszins regelts.
 
Aber das ist doch hier die Frage gewesen oder ? 27% sind eine Pauschalbesteuerung. Wenn mein Einkommen zu gering ist, kann ich doch die Gewinne auf mein Bruttojahreseinkommen anrechnen lassen und dann mit meinem persönlichen Steuerbetrag versteuern oder ?
Ja.. Nennt sich dann Günstigerprüfung.
Unter der Pauschal-Einkommensgrenze bekommst du vom FA sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung und zahlst goar nix.
 
Ja.. Nennt sich dann Günstigerprüfung.
Unter der Pauschal-Einkommensgrenze bekommst du vom FA sogar eine Nichtveranlagungsbescheinigung und zahlst goar nix.
Das heißt, wenn mein Einkommen gering ist, kann ich mir einen Teil der 27% zurückholen. Wenn mein Einkommen aber so hoch ist, das ich eh schon bei 45% liege... muss ich das dann machen und es wird sogar noch höher versteuert?
 
@RedShanks Nein, die Aussage von @Liesel Weppen war, dass Spekulationsgewinne aus Aktiengeschäften nach einem Jahr komplett steuerfrei bleiben. Das ist falsch, weil diese der Abgeltungsbesteuerung unterliegen. Die Möglichkeit zur Individualbesteuerung besteht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das heißt, wenn mein Einkommen gering ist, kann ich mir einen Teil der 27% zurückholen. Wenn mein Einkommen aber so hoch ist, das ich eh schon bei 45% liege... muss ich das dann machen und es wird sogar noch höher versteuert?
Nein, dann bleibt es bei der Abgeltungsbesteuerung.

 
Verluste kann ich aber wohl nicht angeben, die sich dann steuermildernd auswirken?

Das ganze System ist sowas von kaputt.
 
Das heißt, wenn mein Einkommen gering ist, kann ich mir einen Teil der 27% zurückholen. Wenn mein Einkommen aber so hoch ist, das ich eh schon bei 45% liege... muss ich das dann machen und es wird sogar noch höher versteuert?
Wenn dein persönlicher EkSt.-Satz unter diesen 27% liegt, kannst du dich "günstiger" prüfen lassen. Dann werden die Gewinne auf dein Einkommen addiert und dann mit deinem persönlichen, niedrigeren Steuersatz besteuert.
Verluste aus anderen Aktien gibst du natürlich mit an, da sie deine Gewinne schmälern.
 
Wie ist das dann mit der Günstigerprüfung/Individualbesteuerung ? Gibts einen Wert an Jahresbruttogehalt bis wann es sich lohnt sein Gehalt mit Günstigerprüfung/Individualbesteuerung zu besteuern ? Und muss ich dann lediglich auf diesen Wert die Steuern zahlen oder auch alles andere ? Krankenkasse, etc. ?
 
Ich finde es durchaus ok, dass Gewinne aus Aktien niedriger versteuert werden, als das Gehalt. Man hat schließlich das Risiko alles / einen Teil zu verlieren...
 
@Liesel Weppen: Lies dich doch in Ruhe in die Grundlagen ein. Wenn ein Bankberater wirklich so viel Mist erzählt, würde ich den wechseln.
Woher soll ich wissen, das mir mein Bankberater Mist erzählt? Ich gehe zu einem Bankberater WEIL ich annehme das der Ahnung hat und mir das erklärt.
Wenn ich mir jeden Scheißdreck selbst beibringen muss, weil man sich eh auf niemanden verlassen kann, dann wäre ich mit 183 Jahren immernoch im Studium und noch nicht mal ansatzweise damit fertig.
Und wenn ich mir alles schriftlich geben lassen würde nur um die nachher verklagen zu können, dann müsste ich ebenfalls 150 Jahre alt werden, bis ich das alles selbst verstanden habe und das Gegenteil beweisen kann.

Sorry, aber das kekst mich gerade enorm. Ich kann schlicht und einfach nicht alles selber machen und fünfzehnmal querchecken. Einlesen hilft ja auch nichts, wer garantiert mir denn dann, das das was ich gerade gelesen habe richtig ist, oder noch aktuell?
 
Musstest du bei dem Kerl kein Beratungsprotokoll für Anlageberatung unterschreiben?
 
Nein... oder doch... ? Ich hab was unterschrieben, glaube ich... ist schon Jahre her.

Du willst wohl darauf hinaus, das in dem Protokoll was anderes stand, als das was er mir erzählt hat und ich das Protokoll hätte lesen (und vorallem komplett verstehen) sollen?
Na sorry, wenn ich das Protokoll lesen und verstehen muss, dann brauch ich kein Beratungsgespräch, dann kann man mir auch direkt nur das Protokoll geben und unterschreiben lassen. Und abgesehen davon ist es dann auch kein Protokoll, sondern ein komplett unabhängiger Schrieb.

Aber gut zu wissen. Dann brauch ich ja diverse Positionen nichtmehr halten, die ich eigentlich nur noch habe, weil ich dachte, das die nach einem Jahr steuerfrei sind. Das hier ist ja schriftlich festgehalten und wenns doch nicht stimmt, verklag ich halt euch. ;)

Bin dann übrigens eher dafür, das man ohne Prüfung überhaupt nicht mit Aktien und Co rumpfuschen dürfen sollte, wenn man sich schon nicht darauf verlassen kann, das einem der Berater das richtige erzählt.
Ist irgendwie wie Autoführerschein nach Beratungsgespräch....
 
Zuletzt bearbeitet:
Der meiner Meinung nach sehr gute Hintergedanke der Abgeltungssteuer ist, dass sich Kapitalerträge recht einfach anderswo hin verlagern lassen. Im Gegensatz zu Lohn, Vermietung, Gewerbebetrieb ("kreative" Steuersparmodelle mal aussen vor). Es macht also aus Sicht des Fiskus durchaus Sinn, die Steuer auf Kapitalerträge so zu gestalten, dass es den Aufwand nicht wert ist, das zu verlagern (zumindest für den Normalsterblichen). Ich vermute, unterm Strich kommt da mehr bei rum.
 
Nein... oder doch... ? Ich hab was unterschrieben, glaube ich... ist schon Jahre her.

Du willst wohl darauf hinaus, das in dem Protokoll was anderes stand, als das was er mir erzählt hat und ich das Protokoll hätte lesen (und vorallem komplett verstehen) sollen?
Na sorry, wenn ich das Protokoll lesen und verstehen muss, dann brauch ich kein Beratungsgespräch, dann kann man mir auch direkt nur das Protokoll geben und unterschreiben lassen.
Wobei ich aber sagen muss, dass es in dem Protokoll eher nicht um steuerliche Aspekte sondern eher um die Eignung der Anlage mit deinen Zielen geht.
Aber wenn er dir solche Sachen erzählt, würde ich den Broker in der Tat auch wechseln.
 
Verluste kann ich aber wohl nicht angeben, die sich dann steuermildernd auswirken?

Doch. Verluste kannst du gegenrechnen in der Steuererklärung. Nennt sich Verlustvortrag, ist aber ein bisschen komplizierter.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Bin dann übrigens eher dafür, das man ohne Prüfung überhaupt nicht mit Aktien und Co rumpfuschen dürfen sollte, wenn man sich schon nicht darauf verlassen kann, das einem der Berater das richtige erzählt.
Wenn du irgendwo online fragst wie man als Neuling sich am besten ins Investieren einarbeitet, dann wird zu 120% der Hinweis kommen, dass du dich bloß nicht von deiner Bank beraten lassen sollst. ;)
Möglicherweise haben die keine Ahnung. Aber viel wahrscheinlicher ist, dass du von denen keine optimale Anlagestrategie bekommst. Am Ende des Tages will und muss die Bank Geld verdienen - und das tut sie beispielsweise durch bankeigene Fonds mit hohen Ausgabeaufschlägen. Schlagen die Dinger einen ETF? Wahrscheinlich nein. Sind sie für dich billiger als ein ETF? Nie im Leben. Aber was verdient eine Bank wenn sie dir einen ETF empfiehlt? So gut wie nix. Was verdient sie, wenn sie dir einen ihrer eigenen Fonds empfiehlt? Deutlich mehr als nix.

Schieß deinen Bankberater zum Mond. Da herrscht ein Interessenskonflikt.
 
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@Liesel Weppen Je nach ETF werden diese aber auch nur teilbesteuert. Bei normalen "Aktien" ETFs z.B. sind 30% vom Gewinn steuerfrei und auf die verbleibenden 70% fallen dann die 26% an.
Von deinen 15% Gewinn bleiben also im Idealfall 12,27% über. (Sofern ich mich gerade nicht verkalkuliert habe)

Verluste können immer nur mit Gewinnen der gleichen Art ausgeglichen werden. D.h. ETF Verluste mit ETF Gewinnen und Aktien Verluste mit Aktien Gewinnen. Kreuzausgleich geht nicht.
 
Ja, wenn man was verkauft gehen die Steuern direkt weg. Ich unterlag auch mal dem Irrglauben man könne sich davon was in der Steuererklärung wiederholen.
 
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