Bekannt sind der Default des BIOS und der Einstellbereich des BIOS. Wie sich dieser - riesige - Wertebereich zum zulässigen Takt des Chips verhält (die in Datasheets üblichen "Absolute Maximum Ratings"), weiss niemand von uns und steht in keinem Review. Es gab Spekulationen, dass der Standard-Takt bei 400MHz liegt, also sogar unter Gigabyte-Default.Der spezifizierte Standardtakt des RS780 ist bekannt
Die Behauptung "Garantierverlust bei mehr als 500 MHz" ist offensichtlich Deiner Inspiration zu verdanken. Es steht nichts davon im Handbuch oder auf der Rechnung oder in den Garantiebedingungen oder im BIOS.
Danke für die Übersetzung, beim nächsten mal bitte richtig und im Kontext:übersetze mal für dich: "misuse" = unsachgemäßer Gebrauch (beinhaltet auch Beschädigung durch Übertakten).
- Dort steht im Original nichts von "beinhaltet auch Beschädigung durch Übertakten" - Deine kleine Ergänzung.
- Die Garantie-Einschränkung zum "unsachgemässen Gebrauch" stammt aus dem Abschnitt "Physikalische Beschädigung des Mainboards". Das bezieht sich eher auf verbogene Pins.
- Eine vom BIOS angebotene Einstellung zu nutzen ist zunächst mal kein unsachgemässer Gebrauch. Ein BIOS ist dazu da, eingestellt zu werden. Eine Einstellung kann zum unsachgemässen Gebrauch werden, wenn eine Komponente (z.B. CPU) dadurch ausserhalb der Spezifikationen betrieben wir. Hier schliesst sich der Kreis: die Spezifikationen des Mainboards fehlen. Es bleibt nichts anderes übrig, als anzunehmen, dass der Hersteller weiss, was er tut, wenn er für sein Mainboard 2GHz anbietet und dabei nicht mit Garantierverlust droht.
Reviews sind weder Garantie-relevant noch eine verlässliche Quelle für technische Spezifikationen. Aber ich bin beeindruckt, dass Du nachgezählt hast.andere Informationsquellen zu suchen. Zum Beispiel eines der knapp 200 Reviews des Boards
Unsinn. Thermische Schäden können auch durch einen ab Werk nicht sachgerecht montierten Kühler enstehen, durch einen nicht richtig ausgelegten Kühler, durch mangelhafte Firmware, durch einen Fehler im Chip, durch Fehler in benachbarten Bauteilen (VRM), durch mangelhafte Betriebsanweisungen usw. Die Mängelhaftung/Beweislast wird keinesfalls berührt, kein Händler kommt da so einfach raus.bei einer sichtbaren thermischen Beschädigung der Northbridge, wird dir auch die in den ersten 6 Monaten beim Händler liegende Beweislast nicht mehr helfen
Habe ich nicht geschrieben (und wundere mich, wieso Du dort öfter "meine Kunden" erwähnst, denen ich Mainboards verkaufen soll). Ich entwickle Software für Developer und Microcontroller-Platinen im Druck/Temperatur-Sensorik-Bereich.Da du jedoch im Gigabyte-Forum geschrieben hast, dass du selbst als Händler auftrittst